Anlage zur DS 116-2012 (8.6 KB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 21.02.2013 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines deckungsgleichen Schulbezirks einschließlich der zur Schulbezirksfestlegung berechtigenden Satzungsbefugnis zwischen der Stadt Prenzlau und der Gemeinde Göritz, Amt Brüssow gemäß Anlage 1.
Anlagen:
Anlage 1 - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines deckungsgleichen Schulbezirks einschließlich der zur Schulbezirksfestlegung berechtigenden Satzungsbefugnis
In der zurzeit gültigen Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau ist im § 3 als Sonderregelung festgelegt, dass Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsteil Dauer die Möglichkeit haben, auch die Grundschule Göritz zu besuchen. Das berechtigt jedoch die Gemeinde Göritz nicht, ihre Schulbezirkssatzung auch auf Dauer auszudehnen.
Gemäß § 106 Abs. 2 BbgSchulG i. V. m. §§ 1 und 23 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GKG bedarf es dazu einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, die durch die Kommunalaufsicht genehmigt und bekannt gemacht werden muss.
Amt für Bildung, Kultur und Soziales