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Beschlussvorlage 115/2012
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Schulträgerschaft einschießlich der zur Schulbezirksfestlegung berechtigenden Satzungsbefugnis zwischen der Gemeinde Schenkenberg, Amt Brüssow und der Stadt Prenzlau

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Drucksache 115/2012 (13.5 KB)

Anlage zur DS 115-2012 (9.0 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 21.02.2013 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Schulträgerschaft einschließlich der zur Schulbezirksfestlegung berechtigenden Satzungsbefugnis zwischen der Gemeinde Schenkenberg, Amt Brüssow und der Stadt Prenzlau gemäß Anlage 1.

Anlagen:
Anlage 1 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Schulträgerschaft einschließlich der zur Schulbezirksfestlegung berechtigenden Satzungsbefugnis

Begründung

Die Gemeinde Schenkenberg hat beschlossen, die Schulträgerschaft für die Orte Ludwigsburg, Baumgarten und Wittenhof und somit das Recht, diese Orte in die Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau aufzunehmen, auf die Stadt Prenzlau zu übertragen.

Gemäß § 101 und 106 Abs. 2 Satz 1 BbgSchulG i. V. m. §§ 1 und 23 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GKG ist dazu jedoch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung notwendig, die von der Kommunalaufsicht genehmigt und bekannt gemacht werden muss, um ihre Rechtswirkung zu entfalten.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Amt für Bildung, Kultur und Soziales

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