Anlage zur DS 115-2012 (9.0 KB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 21.02.2013 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Schulträgerschaft einschließlich der zur Schulbezirksfestlegung berechtigenden Satzungsbefugnis zwischen der Gemeinde Schenkenberg, Amt Brüssow und der Stadt Prenzlau gemäß Anlage 1.
Anlagen:
Anlage 1 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Schulträgerschaft einschließlich der zur Schulbezirksfestlegung berechtigenden Satzungsbefugnis
Die Gemeinde Schenkenberg hat beschlossen, die Schulträgerschaft für die Orte Ludwigsburg, Baumgarten und Wittenhof und somit das Recht, diese Orte in die Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau aufzunehmen, auf die Stadt Prenzlau zu übertragen.
Gemäß § 101 und 106 Abs. 2 Satz 1 BbgSchulG i. V. m. §§ 1 und 23 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GKG ist dazu jedoch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung notwendig, die von der Kommunalaufsicht genehmigt und bekannt gemacht werden muss, um ihre Rechtswirkung zu entfalten.
Amt für Bildung, Kultur und Soziales