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Mitteilungsvorlage 113/2012
Personalkonzept der Stadt Prenzlau

Downloads

Drucksache 113/2012 (14.6 KB)

Anlage zur DS 113/2012 (124.9 KB)

Beschlussfolge

Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2012.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

Anlagen:
Personalkonzept der Stadt Prenzlau

Begründung

Das mit dieser Mitteilungsvorlage übergebene erste Personalkonzept der Stadt Prenzlau stellt im ersten Teil einen zeitlich differenzierten Rückblick auf die Entwicklung der Organisationsstruktur und des Personals teilweise bis zum Beginn der 1990er Jahre dar. Das Wissen darüber bildet die Grundlage für die im zweiten Teil dargestellte Entwicklung der Struktur und der Personalbedarfszahlen der Stadtverwaltung Prenzlau dar.

Ein in die Zukunft gerichteter Blick basiert in der Regel auf Prognosen und Annahmen, die zu einem gewissen Grade auch Unwägbarkeiten einschließen. Aus diesem Grund wird das vorliegende Personalkonzept nicht als statisches Gebilde angesehen. sondern es soll ein verbindlicher Grundrahmen vorgegeben werden, der bei Bedarf zeitnah angepasst werden muss.

Das Konzept wurde auf den aktuell bekannten Gegebenheiten aufgebaut. Die Übertragung oder Entziehung von Aufgaben durch den Gesetzgeber, die Entwicklung der Einwohnerzahlen und damit verknüpft der Fallzahlen lassen sich nicht bis ins letzte Detail vorhersagen.

Dem Konzept liegt auch das Ziel zu Grunde, die Personalkostenentwicklung in einem verträglichen Rahmen zu halten und einen Personalabbau im Rahmen der Haushaltskonsolidierung sozialverträglich zu gestalten. Die Personalkosten werden aber auch von den regelmäßigen Tarifverhandlungen beeinflusst, auf die grundsätzlich wenig Einfluss genommen werden kann.

Auch zukünftig wird das Augenmerk auf eine leistungsorientierte und gut motivierte Belegschaft zu legen sein, die in ausreichender Anzahl die notwendigen Aufgaben im Sinne von Dienstleistungsfunktionen für den Bürger erfüllt.

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wird der Bürgermeister die generelle Aufgabenfestlegung noch gesondert mit den Stadtverordneten abstimmen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hauptamt

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