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Beschlussvorlage 110/2012
Gründung der Kommunalwind Nord GmbH

Downloads

Drucksache 110/2012 (15.9 KB)

Anlage 1 zur DS 110-2012 (283.3 KB)

Anlage 2 zur DS 110-2012 (75.5 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2012 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Gründung der

Kommunalwind Nord GmbH

durch die Stadtwerke Prenzlau GmbH und die Stadtwerke Waren GmbH auf der Grundlage des in der Anlage befindlichen Gesellschaftsvertrages und Konsortionalvertrages zu.

Die Finanzierung des einzuzahlenden Stammkapitals und des bei der Gründung zu zahlenden Aufgelds (zusammen 50 T€) erfolgt durch die Stadtwerke Prenzlau GmbH.

Falls sich aufgrund rechtlicher Änderungen oder aufgrund von Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde, das Finanzamt oder das Registergericht Änderungen als notwendig erweisen sollten, wird der Gesellschafter der Stadtwerke Prenzlau GmbH ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird. Über etwaige Änderungen werden die Stadtverordneten umgehend informiert.

Anlagen:
Anlage 1 - Gesellschaftsvertrag der Kommunalwind Nord GmbH
Anlage 2 - Konsortialvertrag für die Kommunalwind Nord GmbH

Begründung

Die Stadtwerke Prenzlau wollen nach Übernahme des Stromnetzes und nach Aufbau des Stromvertriebs auch in der Stromerzeugung tätig werden. Die Stromerzeugung ist eine weitere Möglichkeit der Wertschöpfung für die Stadtwerke Prenzlau und bietet gleichzeitig strategische Möglichkeiten für den Stromvertrieb. Im Rahmen der Energiewende und auf Grund der gesicherten Einspeisevergütung liegt es nahe, die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu organisieren.

Da Investitionen in Windenergieanlagen sehr kapitalintensiv sind, haben die Stadtwerke Prenzlau nach kommunalen Partnern gesucht, die ähnliche Interessen verfolgen. Ziel ist es zunächst fertige Anlagen zu erwerben, aus deren Erträgen zukünftig eigene Projektentwicklungen finanziert werden können. Nach Gesprächen mit verschiedenen Stadtwerken waren die Stadtwerke Waren bereit, sich mit den entsprechenden finanziellen Mitteln an einer gemeinsamen Windgesellschaft zu beteiligen. Die Stadtverordnetenversammlung Waren wird am 13.12.2012 über die Gründung der gemeinsamen Gesellschaft entscheiden.

Die Gesellschaft soll zunächst mit einem Stammkapital von 50.000 € gegründet werden. Gleichzeitig zahlen die Gründungsgesellschafter zusätzlich insgesamt 50.000 € ein, um den Gründungsaufwand und die laufenden Aufwendungen zu decken. Erst wenn konkrete Projekte umgesetzt werden sollen, ist es vorgesehen die Gesellschaft mit weiterem Kapital auszustatten (max. 1,5 Mio € je Gesellschafter).

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Prenzlau GmbH hat am 24.09.2012 einstimmig der Gründung der gemeinsamen Gesellschaft zugestimmt.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Bürgermeister der Stadt Prenzlau

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