direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Beschlussvorlage 101/2012
Beschluss über die Durchführung der 4. Änderung des Bebauungsplanes A II „Industrie- und Gewerbegebiet Nord“ (nördlicher Gebietsteil)

Downloads

Drucksache 101/2012 (18.3 KB)

Anlage 1 zur DS 101-2012 (1.4 MB)

Anlage 2 zur DS 101-2012 (230.2 KB)

Anlage 3 zur DS 101-2012 (186.0 KB)

Anlage 4 zur DS 101-2012 (3.6 MB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2012 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Für den in Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird eine 4. Änderung des Bebauungsplanes A II „Industrie- und Gewerbegebiet Nord“ (nördlicher Gebietsteil) der Stadt Prenzlau durchgeführt. Das Verfahren richtet sich nach § 2 ff Baugesetzbuch.

Anlagen:
Anlage 1 - Vorentwurf Planzeichnung/ Teil A
Anlage 2 - Vorentwurf Begründung/ Teil B
Anlage 3 - Vorentwurf Untersuchungsrahmen Umweltbericht
Anlage 4 - Lageplan

Begründung

Änderungsziel

Der Vorhabenträger, die ENERTRAG Aktiengesellschaft, beabsichtigt, eine weitere Windenergieanlage (WEA) innerhalb des rechtswirksamen Bebauungsplanes A II „Industrie- und Gewerbegebiet Nord/ nördlicher Gebietsteil“ in einer festgesetzten Industriefläche zu errichten.
Zur Realisierung des Vorhabens muss der o. g. Bebauungsplan in Bezug auf die Höhenfestsetzung innerhalb des dargestellten Geltungsbereiches (siehe Anlage 1) geändert werden.
Detaillierte und konkretisierte Festsetzungsänderungen sind in den Vorentwürfen der Planzeichnung und der Begründung (Anlage 1 und 2) dargestellt und erläutert. Die geplante Anlage befindet sich ca. 900 m entfernt zu einem durch das Kreiskrankenhaus Prenzlau bzw. die Gesellschaft für Leben und Gesundheit mbH (GLG) geplanten Pflegeheim sowie ca. 800 m entfernt zu einem dem Krankenhaus der Stadt zugehörigen Wohnheim (siehe Anlage 4).
Seitens des Kreiskrankenhauses Prenzlau wurden auf schriftliche Nachfragen vom 22.06.2012 keine Einwendungen gegen eine mögliche Errichtung einer WEA auf dem Flurstück 53/12 der Flur 1 der Gemarkung Prenzlau geltend gemacht. Die Errichtung steht auch nicht der Genehmigungsplanung des neu zu errichtenden Hubschrauberlandeplatzes entgegen.
Mit Schreiben vom 20.09.2012 wurde die regionale Planungsstelle Uckermark-Barnim über die Planungsabsicht vorab informiert. Die regionale Planungsstelle äußerte als Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 10.10.2012 keine Bedenken zu der beabsichtigten Planung.

Verfügbarkeit des Grundstückes

Die beabsichtigte Windenergieanlage soll auf Teilflächen der Flurstücke 42 und 53/12 der Flur 1 der Gemarkung Prenzlau errichtet werden.
Der Vorhabenträger wird die erforderlichen Flächen mit einer Gesamtgröße von ca. 11.000 m² von der Stadt Prenzlau, als Eigentümer der Fläche, pachten. Der Pachtzeitraum und –zins sind im städtebaulichen Vertrag bzw. Pachtvertrag zu vereinbaren.
Ein Teil der Abstandsfläche befindet sich auf dem Flurstück 66 der Flur 1 der Gemarkung Prenzlau (Planstraße A). Eintragungen erforderlicher Grunddienstbarkeiten sind zu veranlassen.
Die verbleibenden Flächen im Geltungsbereich der 4. Änderung stehen weiterhin für andere nutzungsverträgliche Baumaßnahmen entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Verfügung.

Kosten des Verfahrens

Die Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a Baugesetzbuch (BauGB) wurden durch Vollmacht übertragen.
Die ENERTRAG Aktiengesellschaft trägt vollumfänglich die Kosten des Planungsverfahrens.
Es wurde ein Kostenübernahmevertrag geschlossen.

städtebaulicher Vertrag

Im weiteren Verfahren wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, der im Wesentlichen die Durchführung der Maßnahme, finanzielle Verpflichtungen seitens des Vorhabenträgers, die Herstellung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt sowie Rückbauverpflichtungen regelt. Der Vertrag wird vor Beschlussfassung über die Satzung den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt.

weiteres Verfahren

Das Verfahren richtet sich nach § 2 ff Baugesetzbuch. Es wird kein verkürztes bzw. vereinfachtes Änderungsverfahren durchgeführt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt durch öffentliche Auslegung des Planvorentwurfes. Die Durchführung des Änderungsverfahrens sowie der Auslegungszeitraum werden im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau öffentlich bekannt gemacht.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadtplanung

zurück Seitenanfang Seite drucken