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Beschlussvorlage 97/2012
Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2013

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Drucksache 97/2012 (20.0 KB)

Anlage zur DS 97-2012 (16.9 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2012 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2013 mit ihren Anlagen.

Anlagen:
Haushaltssatzung

Begründung

Gemäß § 65 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKVerf) hat die Stadt Prenzlau für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 mit ihren Anlagen wurde vom Kämmerer aufgestellt, vom Bürgermeister festgestellt und wird den Stadtverordneten zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Haushaltslage

Im Vordergrund der Haushaltsplanung 2013 steht die Durchführung der Landesgartenschau in der Stadt Prenzlau.

Die noch nicht abgeschlossene Ergebnis- und Finanzrechnung 2011 wird jeweils einen positiven Gesamtüberschuss ausweisen.
Daraus ergibt sich, dass die Rücklage aus dem ordentlichen Ergebnis sich zunächst erhöhen wird.

Dagegen wies der Ergebnis- und Finanzhaushalt des Haushaltsjahres 2012 in der Haushaltsplanung ein negatives Ergebnis bzw. Saldo aus.
Die Ergebnisse der vorliegenden Controllingberichte für 2012 bestätigen diese negative Entwicklung für das Haushaltsjahr 2012.
Mit einem geplanten Gesamtfehlbetrag von 1.173,0 T€ und einem negativen Zahlungsmittelbestand in Höhe von 3.587,3 T€ muss im Haushaltsjahr 2012 gerechnet werden.

Die Ergebnisplanung für 2013 weist einen negativen Gesamtfehlbetrag von 1.658,4 T€ aus. Die mittelfristige Ergebnisplanung weist ebenfalls jährlich bis 2016 Fehlbeträge aus. Auch die Finanzplanung hat für das Jahr 2013 einen negativen Zahlungsmittelbestand. Trotz Veranschlagung eines Kredites für Investitionen nach § 74 BbgKVerf kann kein positiver Kassenbestand an Zahlungsmitteln dargestellt werden. Eine weitere Beschlussfassung zur Aufnahme von Kassenkrediten (siehe Drucksache 88/2012) zur Liquiditätssicherung ist notwendig.

Die rückläufigen Gewerbesteuereinnahmen, geringere Zuweisungen vom Land, erhöhte Personalaufwendungen (Tarifsteigerungen), erhöhte Zahlungen an Kreisumlage und Auszahlungen an die LaGa-GmbH sowie die Folgekosten der Investitionen wirken sich negativ auf die Ergebnis- und Finanzplanung aus.

Die Reduzierung der Straßensanierungen, Verringerung der Straßenunterhaltung, Reduzierung der Aufwendungen für Grünflächenpflege und die Anhebung des Hundesteuersatzes sind einige Konsolidierungsmaßnahmen vom Mai 2012, die bereits berücksichtigt wurden. Zukünftig ist das Personalentwicklungskonzept der Stadt Prenzlau umzusetzen. Dieses Konzept wird jedoch erst in den Nachjahren zu finanziellen Entlastungen führen.

Für die beabsichtigte Erhebung der Hebesätze der Grunsteuer B und der Gewerbesteuer wird eine Satzung (DS-Nr.: 100/2012) durch die Verwaltung vorbereitet, um zeitnah und rechtssicher die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer zum 01.01.2013 mit den neuen Hebesätzen erheben zu können.

Die Hebesätze werden mit dieser entsprechenden Satzung wie folgt festgelegt:
1. Grundsteuer A 300 v.H. (keine Erhöhung)
2. Grundsteuer B 445 v.H.
3. Gewerbesteuer 375 v.H.

Die Liqiditätslage ist sehr angespannt, u.a. durch die Vorfinanzierung von Baumaßnahmen für die Durchführung der Landesgartenschau. Der mittelfristige Finanzplan weist aus, dass nur durch eine erhebliche Reduzierung der Investitionen ab dem Haushaltsjahr 2014 mit einer Entlastung der angespannten Liquiditätslage zu rechnen ist.

Die veranschlagte Kreditaufnahme in der Haushaltssatzung 2013 in Höhe von 1.606,7 T€ kann die Stadt Prenzlau erst nach Genehmigung durch den Landrat, als allgemeine untere Landesbehörde, aufnehmen. Die Genehmigung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen und Vorgaben der Landesregierung. Die dauernde Leistungsfähfigkeit der Stadt Prenzlau muss trotz der zusätzlichen Kreditbelastungen gegeben sein.

Der Verschuldungsstand der Stadt Prenzlau erhöht sich um die o. g. Kreditaufnahme, auf 4.539,0 T€ (226,00 €/EW). Der durchschnittliche Verschuldungsstand im Land Brandenburg beträgt 570,00 €/EW.

Die Stadt Prenzlau wird im Haushaltsjahr 2013 nachfolgende Investitionen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 7.045,7 T€ durchführen.
. Auszahlungen für Baumaßnahmen 2.060,8 T€
. Zuschüsse für Investitionen Dritter 2.605,9 T€
(davon LaGa) (2.209,9 T€)
. Auszahlung für imaterielle Vermögensgegenstände 23,3 T€
. Auszahlung Erwerb von GWG 62,0 T€
. Kapitalrücklage für die LaGa 1.609,9 T€
. Erwerb für die Anlagegüter (BGA, Fahrzeuge usw.) 683,8 T€

Zu den wichtigsten investiven Auszahlungen gehören u. a. das Tor zum Uckersee, Sanierung des WIGA-Gebäudes, die investiven Zuweisungen an die LaGa GmbH, Entwicklung Marktberg, Zuführung Kapitalrücklage LaGa, der Zuschuss für Sanierung der Gebäude in der Schwedter Str. 25, 27, 29 und Brandschutzmaßnahmen in der Pestalozzischule.

Verpflichtungsermächtigungen für die Nachjahre wurden nicht veranschlagt.

Die Zuweisungen des Landes Brandenburg in Form von Schlüsselzuweisungen für Investitionen sind rückläufig. Im Jahre 2012 erhielt die Stadt Prenzlau 1.708,5 T€. Laut den Orientierungszahlen des Ministeriums des Innern erhält die Stadt Prenzlau, für das Haushaltsjahr 2013 nur noch 1.100,1 T€, als investive Schlüsselzuweisungen. Zukünftig wird sich die Förderquote für investive, zweckgebunde Zuwendungen laut Aussage des Landes Berandenburg stark rückläufig entwickeln.

Für die Landesgartenschau im Jahre 2013 werden insgesamt 2.209,9 T€ als investiver Zuschuss und 1.609,9 T€ als Kapitalrücklage an die LaGa GmbH zur Verfügung gestellt. Die investiven Zuwendungen für die Landesgartenschau betragen 1.019, 3 T€.

Aufgrund der bereitgestellten Zuwendungen in Vorbereitung für die Landesgartenschau konnten viele Investitionsmaßnahmen (u.a. WIGA-Gebäude, Rathausvorplatz) umgesetzt werden. Ohne diese Zuwendungen wäre eine Realisierung dieser Investitionsmaßnahmen nicht - oder nur zu einem weitaus späteren Zeitpunkt - möglich gewesen. Die städtebauliche Entwicklung hat sich damit sehr positiv gestaltet.

Durch das negative Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit und den hohen Finanzbedarf für die Landesgartenschau wird die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Prenzlau jetzt und zukünftig stark eingeschränkt.

Die Weiterführung von Konsolidierungs- und Sparmaßnahmen mit gleichzeitiger Aufgabenkritik muss daher konsequent umgesetzt werden.

 

 

verantwortliches Amt / Antragsteller

Kämmerei

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