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Beschlussvorlage 100/2012
Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze A und B und des Gewerbesteuerhebesatzes

Downloads

Drucksache 100/2012 (13.6 KB)

Anlage zur DS 100-2012 (4.3 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2012 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze A und B und des Gewerbesteuerhebesatzes.

Anlagen:
Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze A und B und des Gewerbesteuerhebesatzes

Begründung

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 tritt nach Beschlussfassung, Genehmigung und ihrer Veröffentlichung in Kraft (§ 67 Abs. 5 BbgVerf).

Die Veröffentlichung der Haushaltssatzung müsste vor dem 01.01.2013 erfolgen, um die Realsteuern rechtskräftig mit den erhöhten Hebesätzen festsetzen zu können.

Vor der Veröffentlichung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 bedarf es der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde gemäß § 74 (2) BbgKVerf für den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme. Mit dieser Genehmigung kann nicht vor dem 01.01.2013 gerechnet werden.Daher muss die Stadt Prenzlau wegen der Veränderung der Hebesätze Grundsteuer B und der Gewerbesteuer eine gesonderte Satzung vor dem 01.01.2013 beschließen und erlassen.

Die Festsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer A wurde nicht geändert.

In der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird ein entsprechender Verweis auf diese Satzung zur Änderung der Hebesätze vorgenommen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Kämmerei

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