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Beschlussvorlage 104/2012
Richtlinie zur Förderung im Rahmen des Prenzlauer Profils

Downloads

Drucksache 104/2012 (17.1 KB)

Anlage 1 zur DS 104-2012 (69.4 KB)

Anlage 2 zur DS 104-2012 (109.1 KB)

Anlage 3 zur DS 104-2012 (14.6 KB)

Anlage 4 zur DS 104-2012 (148.8 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2012 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Richtlinie zur Förderung im Rahmen des Prenzlauer Profils gemäß Anlage 1.

Anlagen:
Anlage 1 - Richtlinie zur Förderung im Rahmen des Prenzlauer Profils
Anlage 2 - Synopse Prenzlauer Profil
Anlage 3 - Prozentuale Berechnungsvarianten
Anlage 4 - Stellungnahmen der Fraktionen der SPD, der Fraktion DIE LINKE Prenzlau und der Beiräte

Begründung

Das Prenzlauer Profil ist als bewährtes Instrument der Förderung der Stadt Prenzlau in den Bereichen Kultur, Sport, Kinder, Jugendliche, Freizeit, Soziales, Frauen, Senioren, Menschen mit Behinderung, Tourismus und Spätaussiedler seit dem 01.01.1996 in Kraft.

Bis heute gab es drei Änderungen im Prenzlauer Profil. Die ersten beiden erfolgten auf der Grundlage der gesammelten Erfahrungen zum 01.01.1997 und am 27.01.1999. Die letzte Änderung zum 01.01.2012 hatte nur Klarstellungscharakter, dass durch die sich verändernden Entgeltordnungen für die Benutzung des Uckerstadions und von Sporthallen, einschließlich der „Uckerseehalle“, der Sport von finanziellen Beteiligungen an den Kosten des Sportstättenbetriebes ausgeschlossen bleibt.
Somit ist das Prenzlauer Profil seit nunmehr 13 Jahren fast unverändert in Kraft. Auf Grund der Erfahrungen der letzten Jahre und auch durch veränderte Möglichkeiten zusätzlicher Förderung über Bundes- und Landesprogramme, wie beispielsweise das Bildungs- und Teilhabepaket und der Schulsozialfonds sowie der rechtlichen Einordnung des Prenzlauer Profils in das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) machte sich eine Überarbeitung des Prenzlauer Profils dringend erforderlich. Dabei wurde an den bewährten Fördergrundsätzen festgehalten.

Alle Formulierungen jedoch, die auch in Entgelt- bzw. Benutzungsordnungen, insbesondere für die Sporthallen und das Uckerstadion, festgeschrieben sind, wurden aus dem Prenzlauer Profil entfernt (siehe dazu Anlage 2 - Synopse Prenzlauer Profil).

Grundsätzlich neu im Prenzlauer Profil aufgenommen wurden:

1. Unter Punkt 7.4 die Regelung zur investiven Förderung für Sportvereine

2. Punkt 9.3 Beteiligung an den Kosten der Sportstätten. In diesem Zusammenhang bleibt die Nutzung von Sportstätten in Trägerschaft der Stadt Prenzlau für Kinder und Jugendliche nach wie vor kostenfrei. Der Erwachsenenbereich sollte prozentual an den Kosten beteiligt werden, ohne dass die Sportvereine dabei finanziell überfordert werden. Gleichzeitig soll dabei auch in positivem Sinne berücksichtigt werden, ob ein Verein sich der Kinder- und Jugendarbeit widmet oder nicht. Demnach wäre bei Sportvereinen, die Kinder- und Jugendliche betreuen im Durchschnitt pro Erwachsenem und Jahr von ca. 8,00 € und bei Sportvereinen, die sich dieser Aufgabe nicht stellen, von ca. 23,00 € auszugehen (siehe dazu Anlage 3 - Prozentuale Berechnungsvarianten).

3. Punkt 10 sieht erstmals eine Festbetragsfinanzierung für Projekte mit herausragender, nachhaltiger Bedeutung über mehrere Jahre vor. Der Betrag wird auf 70.000,00 € festgesetzt. Die im Prenzlauer Profil gelisteten Projekte umfassen eine Fördersumme von 66.400,00 €. Somit wäre die Möglichkeit vorhanden, für 3.600,00 € ein oder mehrere kleinere Projekte noch zusätzlich zu fördern. Über die Projektliste und die Förderhöhe entscheidet grundsätzlich die Stadtverordnetenversammlung, wobei die 70.000,00 € eine max. Fördersumme als Selbstbindungsbeschluss darstellen.

In die Diskussion zur Überarbeitung des Prenzlauer Profils wurden der Ältestenrat der Stadtverordnetenversammlung, die Fraktionen, die Beiräte, der Rechnungsprüfer und der Justiziar der Stadt Prenzlau einbezogen (siehe dazu Anlage 4 - Stellungnahme der Fraktion der SPD, Fraktion DIE LINKE und der Beiräte).

Die durch den Ältestenrat vom 10.09.2012 vorgeschlagenen Veränderungen wurden ebenso eingearbeitet, wie die der Fraktionen und Beiräte.

Die Ausnahme bilden zwei wesentliche Gesichtspunkte:

a) die Beteiligung an den Kosten der Sportstättenförderung (siehe Stellungnahme Fraktion der SPD und Sportbeirat)

b) die Erhöhung der Festbetragsfinanzierung von 70.000,00 € auf 75.000,00 € (siehe Stellungnahme der Fraktion der SPD)

Dazu möge die Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich eine Entscheidung treffen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Amt für Bildung, Kultur und Soziales

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