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Beschlussvorlage 82/2012
3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungssatzung)

Downloads

Drucksache 82/2012 (17.2 KB)

Anlage 1 zur DS 82-2012 (6.3 KB)

Anlage 2 zur DS 82-2012 (20.5 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2012 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die „3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungssatzung)“ gemäß Anlage 1.

Anlagen:
Anlage 1: Änderungssatzung
Anlage 2: Straßenverzeichnis

Begründung

Gemäß § 49a Abs. 6 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) dürfen nur 75 von 100 der ansatzfähigen Gesamtkosten der Straßenreinigung incl. Winterdienst auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden, d.h. mindestens 25 von 100 der Kosten verbleiben bei der Stadt. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung schlägt die Verwaltung vor, die Straßenreinigungssatzung mit Wirkung 01.01.2013 dahingehend zu ändern, dass zukünftig die Straßenreinigung bzw. der Winterdienst auf der Fahrbahn bzw. auf dem Gehweg teilweise auf die Grundstückseigentümer übertragen werden soll. Damit sollen Einsparungen in Höhe von ca. 12.500 € jährlich erzielt werden.
Die Übertragung auf die Anlieger ist gemäß § 49a Abs. 4 Nr. 2 BbgStrG zulässig, soweit dies insbesondere unter Berücksichtigung der Verkehrsverhältnisse zumutbar ist. Für die nachfolgend aufgeführten Übertragungen bestehen an der Zulässigkeit keine Zweifel.
Bei folgenden Straßen soll ab 01.01.2013 die Reinigung der Fahrbahn auf die Grundstückseigentümer übertragen werden:
Adolf-Stahr-Straße, Am Krankenhaus, Am Sägewerk, Am Schafgrund, Am Scharfrichtersee, Am Umspannwerk, Armaturenstraße, Automeile, Dr. Lena-Ohnesorge- Straße, Freyschmidtstraße, Gebrüder-Hoffmann-Straße, Gewerbestraße, Goethestraße, Marius-Eriksen-Straße, Platanenallee, Rudolf-Breitscheid-Straße und Triftstraße (Am Krankenhaus bis Ende).
Einsparung: ca. 2.400 €.
Bei folgenden Straßen soll ab 01.01.2013 der Winterdienst auf der Fahrbahn auf die Grundstückseigentümer übertragen werden:
Adolf-Stahr-Straße, Amselsteig, Am Rohrteich, Am Sägewerk, Am Schäfergraben, Am Scharfrichtersee, Am Sternberg, Am Strom, Am Umspannwerk, An der Baumschule, Armaturenstraße, Baumgärtner Weg, Birkenweg, Blumenstraße, Buchenweg, Dr. Lena- Ohnesorge-Straße, Eibenweg, Erlenweg, Eschenweg, Feldstraße, Fichtenweg, Fischerstraße, Fliederweg, Friedenskamp, Gebrüder-Hoffmann-Straße, Goethestraße (außer Abschnitt Schwedter Straße bis Scharfrichtersee), Grüner Weg, Grüner Winkel, Heideweg, Kastanienweg, Kiefernweg, Kupferschmiedegang, Lessingstraße, Marius- Eriksen-Straße, Mühlmannstraße, Richtstraße, Sperlingslust, Tannenweg, Vogelsang, Vorstadtbahnhof, Wiesengrund, Wittenhofer Straße, Verbindungsweg Steinstraße- Heinrich-Heine Straße und Blindow Gewerbegebiet.
Einsparung ca. 5.200 €.
Bei folgenden Straßen soll ab 01.01.2013 der Winterdienst auf dem Gehweg auf die Grundstückseigentümer übertragen werden:
Angermünder Straße, Berliner Straße, Neubrandenburger Straße, Neustadt, Neustädter Damm, Schwedter Straße, Stettiner Straße (Einmündung Gartenstraße – Ortsausgang), Brüssower Allee (Einmündung Siedlungsstraße – Ortsausgang), Röpersdorfer Straße, Am Steintor, Brüssower Straße, Dr. Lena Ohnesorge-Straße, Franz-Wienholz-Straße, Karl- Marx-Straße, Kleine Baustraße.
Einsparung: ca. 4.900 €.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Bauverwaltung

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