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Beschlussvorlage 91/2012
Außerplanmäßige Aufwendungen für Einzelwertberichtigungen auf Forderungen

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Drucksache 91/2012 (14.8 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2012 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für die Einzelwertberichtigungen auf Forderungen im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2011 eine außerplanmäßige Aufwendung in Höhe von 218.904,98 €. Die Deckung erfolgt aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 2011.

Begründung

Die Nichteinbringung oder die erfolglose Vollstreckung von Forderungen führte im kameralen Buchführungssystem zu einer Absetzung bzw. zu einem Abgang der Sollstellung (berichtigtes A-Soll) bei den einzelnen Einnahmearten (Haushaltsstellen). Im doppischen Buchführungssystem führen diese Fälle zu entsprechenden Aufwendungen. Dies wurde bei der Haushaltsplanung 2011 nicht berücksichtigt.
Die Forderungen sind nach dem Grad ihrer Einbringlichkeit zu bewerten. Das Ausfallrisiko bei sogenannten zweifelhaften Forderungen ist als Werteberichtigung in der Bilanz darzustellen. Die Einzelwertberichtigung betrifft alle Ertragsarten, insbesondere Verwarn- und Bußgelder, Realsteuern, Benutzungsgebühren.
Die Vollstreckung der öffentlichen Forderungen ist durch die geltenden Pfändungsfreigrenzen beim Einkommen der Zahlungspflichtigen oft nicht möglich. Für Schuldner ohne Unterhaltsverpflichtung gilt aktuell ein Freibetrag von 1.029,99 € pro Monat. Für den ersten Unterhaltspflichtigen steigt der monatliche Freibetrag um 387,22 €. Für jeden weiteren Unterhaltspflichtigen kommen jeweils weitere 215,73 € hinzu. Bei mehr als fünf unterhaltsberechtigten Personen kann die Pfändungsfreigrenze auf Antrag des Schuldners erhöht werden (siehe § 850f ZPO).
Dazu kommt eine erhöhte Anzahl von Insolvenzverfahren. Diese sind oft langwierig, die Forderungen der Stadt erreichen grundsätzlich nur eine Gläubigerquote von 0 %, in Ausnahmefällen erfolgen Zahlungen im einstelligen Bereich. Die eingehenden Zahlungen erfolgen auf Veranlassung der Vollstreckungsbehöde der Stadtkasse Prenzlau größtenteils freiwillig.
In diesem Betrag von 218.904,98 € sind auch korrigierte Sollstellungen für die Gewerbesteuer in Höhe von 60.265,14 € enthalten. Die Korrektur erfolgte aufgrund von Berichtigungen des Finanzamtes. Die Sollstellung musste den Grundlagenbescheiden angepasst werden.
Die Finanzrechnung bleibt von den Buchungen der Einzelwertberichtigung auf Forderungen unberührt.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Kämmerei

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