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Beschlussvorlage 88/2012
Festsetzung Höchstbetrag Kassenkredit für die Haushaltsjahre 2013-2017

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Drucksache 88/2012 (89.7 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2012 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Höchstbetrag des Kassenkredites gemäß § 76 Abs. 2 BbgKVerf für die Haushaltsjahre
2013   6.500.000,00 €
2014   6.000.000,00 €
2015   5.500.000,00 €
2016   5.000.000,00 €
2017   4.500.000,00 €
festzusetzen.
Der Beschluss 106/2011 vom 20.10.2011 wird aufgehoben.

Begründung

Für die rechtzeitige Auszahlung von Lieferungen und Leistungen muss die Stadt Prenzlau in den Haushaltsjahren 2013 bis 2017 Kassenkredite aufnehmen, soweit keine anderen liquiden Mittel zur Verfügung stehen.
Durch die Vorfinanzierung der Baumaßnahmen der Stadt, u.a. zur Sanierung WiGa- Gebäude, Bahnhofstunnel, Neubau Rathausvorplatz und der Vorfinanzierung aller Baumaßnahmen für die Landesgartenschau muss diese Liquidität über Kassenkredite vorgenommen werden.
Es ist nicht vorgesehen, für die Haushaltsjahre die Kassenkredite in voller Höhe auszuschöpfen.
Es handelt sich dabei um Überziehungskredite. Der derzeitige Zinssatz bei einer ortsansässigen Bank liegt um die ein Prozent.
Mit dieser Beschlussfassung soll sicher gestellt werden, dass trotz aller Finanzierungsaufwendungen die Liquidität der Stadt zu jedem Zeitpunkt gesichert ist. Daher ist eine Erhöhung des Volumens des Kassenkredites notwendig.
Die Aufnahme von Kassenkrediten ist nicht genehmigungspflichtig.
Die Genehmigung einer Kreditaufnahme für Investitionen nach § 74 der BbgKVerf für die o. g. Haushaltsjahre kann vorab von der Kommunalaufsicht nicht erteilt werden, wobei diese Genehmigung auch entfallen kann, wenn die zukünftigen Kreditverpflichtungen mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Stadt Prenzlau nicht im Einklang stehen.
Die dauernde Leistungsfähigkeit ist nicht gegeben, wenn der mittelfristige Finanz- und Ergebnisplan nicht ausgeglichen ist.
Mit der Kommunalaufsicht wurde vereinbart, dass eine jährliche Abstufung des Kassenkredites um 500,0 T€ zu erfolgen hat, um die Stadt Prenzlau mit einer Selbstverpflichtung zur weiteren Anwendung von Konsolidierungs- und Sparmaßnahmen zu binden.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Kämmerei

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