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Beschlussvorlage 84/2012
Überplanmäßige Auszahlung/außerplanmäßige Einzahlung für die Investitionsmaßnahme „Regenentwässerungsmaßnahmen im Stadtgebiet“

Downloads

Drucksache 84/2012 (14.4 KB)

Anlage zur DS 84-2012 (2.1 MB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 25.10.2012 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für die Herstellung der Regenentwässerungsanlagen im Bereich Seelübber Weg/südlicher Marktkauf/Schafgrund eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 92.000 €, die durch eine außerplanmäßige Einzahlung in Höhe von 92.000 € gedeckt wird.

Anlagen:
Übersichtslageplan Entwässerung Seelübber Weg/südlicher Marktkauf/Schafgrund

Begründung

Der Stadt Prenzlau ist es mit wasserrechtlicher Erlaubnis gestattet, eine definierte maximale Wassermenge in den Graben am Schafgrund und zwischen Gewerbegebiet Marktkauf und Regenrückhaltebecken einzuleiten.
Um die schadlose Ableitung dieses Wassers zu gewährleisten, soll die Entwässerung in 5 Teilbereichen ertüchtigt werden (siehe Anlage).
Die Teilbereiche 2 und 3 sind bereits weitestgehend fertiggestellt. Der Teilbereich 1 soll im Oktober ausgeschrieben werden.
Mit der Baumaßnahme Umbau und Gestaltung Außenanlagen Marktkauf der Beermann Immobilien GmbH & Co. KG ergibt sich ein zusätzlicher Einleitbedarf. Dazu hat der Bauherr beim Landkreis Uckermark eine wasserrechtliche Genehmigung beantragt. Da die Einleitung über den Graben der Stadt erfolgt, wird sich die Beermann Immobilien GmbH & Co. KG an der Herstellung der Regenentwässerungsanlagen beteiligen. Dazu wird zwischen Beermann Immobilien GmbH & Co. KG ein Vertrag abgeschlossen. Die Benannte Summe von 92.000 € beruht auf einer Kostenberechnung und wird auf der Grundlage der realen Kosten nach Fertigstellung abgerechnet.
Die Umsetzung der Arbeiten soll möglichst noch 2012 erfolgen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hoch- und Tiefbauamt

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