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Beschlussvorlage 78/2012
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Cottbus zur Führung des ePR und des Fachverfahrens Autista im KRZ Cottbus für die Stadt Prenzlau

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Drucksache 78/2012 (16.9 KB)

Anlage zur DS 78-2012 (604.1 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 25.10.2012 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Cottbus zur Führung des elektronischen Personenstandsregisters (ePR) und des Fachverfahrens Autista im Kommunalen Rechenzentrum (KRZ) Cottbus für die Stadt Prenzlau gemäß Anlage.

Anlage:
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Begründung

Entsprechend des Personenstandsgesetzes des Bundes vom 19. Februar 2007 sind die betreffenden Kommunen zur Führung eines elektronischen Personenstandsregisters (ePR) bis spätestens zum 01.01.2014 verpflichtet.

Die Kommunen haben die Wahl zwischen dezentraler und zentraler Wahrnehmung der Aufgabe. Auf Grund der hohen technischen Anforderungen wird von relevanten Beteiligten (MdI, Städte- u. Gemeindebund, ZIT-BB, TUIV-AG, Softwareentwickler) eine zentralisierte Rechenzentrumslösung favorisiert, da diese eine entsprechende technische Infrastruktur und das erforderliche Sicherheitsniveau aufweist.

Das Land Brandenburg beabsichtigte ursprünglich, eine landeseigene zentrale Lösung in Zusammenarbeit mit dem ZIT-BB aufzubauen. Zwischenzeitlich hat sich das Land aber von diesem Vorhaben zurückgezogen, da das Kommunale Rechenzentrum Cottbus (KRZ) den Aufbau eines solchen Registers für die Stadt Cottbus bereits funktionsfähig umgesetzt hat.

In Abstimmung mit dem Land Brandenburg könnten sich alle betreffenden Brandenburger Kommunen diesem Rechenzentrumsbetrieb anschließen und Cottbus würde die Funktion eines landesweiten Zentralregisters nach Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage ausüben können.

Die Nutzung des in Cottbus betriebenen Registers durch weitere Kommunen ist durch Abschluss einer in Abstimmung mit dem Land entworfenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Cottbus gemäß § 23 GKG oder durch privatrechtlichen Vertrag möglich, wobei die Kommunen für die Beschaffung der erforderlichen Softwarelizenzen inkl. der Wartungsverträge selbst verantwortlich sind. Dies betrifft die Bearbeitungssoftware Autista, das elektronische Personenstandsregister (ePR) und die Signaturerhaltungssoftware (SecPKI).

Die Bereitstellung eines Zuganges zum LVN-Kommunal, der den sicheren Zugriff auf das Verfahren gewährleisten soll, ist in unserem Hause abgeschlossen.

Gemäß §30 der KomHKV dürfen Dienstleistungen bis zu einem geschätzten Auftragswert von 100.000 € ohne Umsatzsteuer im Rahmen einer Freihändigen Vergabe vergeben werden, wobei ein Preisvergleich auf Basis entsprechender Angebote durchzuführen ist.

Der Vergleich der vorliegenden Angebote zeigt, dass das KRZ Cottbus die wirtschaftlichste Variante darstellt.

Durch diesen Abschluss ist die Bereitstellung einer dauerhaft stabilen Registersoftwarelösung gemäß der Leistungsbeschreibung gesichert. Es besteht die Möglichkeit der gemeinsamen Nutzung der Datenbestände aller an das KRZ Cottbus angeschlossenen Kommunen (=Zentralregister), welches ein Alleinstellungsmerkmal darstellt. Ein sicherer Zugang zum Verfahren wird über einen Anschluss an das LVNKommunal des Landes Brandenburgs gewährleistet.

Als das entscheidende Kriterium für die Vergabe wird die perspektivische Zielstellung eines landesweiten Zentralregisters in Cottbus angesehen, da die Einsichtnahme in landesweite Beurkundungen die Arbeit des Standesamtes deutlich verbessern und die Bürgerfreundlichkeit erheblich steigern würde.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Ordnungsamt

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