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Beschlussvorlage 76/2012
1. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Prenzlau

Downloads

Drucksache 76/2012 (14.3 KB)

Anlage 1 zur DS 76-2012 (3.6 KB)

Anlage 2 zur DS 76-2012 (4.2 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 25.10.2012 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Prenzlau gemäß Anlage 1.

Anlagen:
Anlage 1 - 1. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Prenzlau
Anlage 2 - Vergleich Hundesteuersätze mit anderen Städten

Begründung

Mit dieser 1. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Prenzlau wird der Steuersatz ab dem 01.01.2013 für den ersten Hund von 42,00 € auf 60,00 € angehoben.
Zum Vergleich befinden sich in der Anlage die Hundesteuersätze anderer Städte im Land Brandenburg.
Der Hundesteuer kommt eine gewisse Lenkungswirkung bei der Hundepopulation in der Stadt Prenzlau zu.
In der Stadt Prenzlau, inklusive der Ortsteile, sind zur Zeit 1.177 Hunde angemeldet.
Die nunmehr vorgeschlagene Anpassung der Hundesteuer orientiert sich an der Steigerung der Lebenshaltungskosten. Diese Steigerung würde sich auch in etwa in den Kosten der Hundehaltung niederschlagen und somit den zusätzlich besteuerbaren Aufwand der Hundebesitzer objektiv belegbar machen.
Gemäß den offiziellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes haben sich seit 01.01.2000 die allgemeinen Lebenshaltungskosten um 20,80 % gesteigert.
Eine Steigerung der Hundesteuersätze, bezogen auf alle angemeldeten Hunde, um knappe 11 % ist nachzuvollziehen und somit angemessen.
Unabhängig davon hat sich der Aufwand für die Beseitigung der Verunreinigungen durch die Hunde im Laufe der Jahre erhöht.
Der mittelfristige Finanz- und Ergebnisplan weist trotz durchgeführter Konsolidierungsmaßnahmen einen erheblichen Fehlbetrag aus. Die Stadt muss alle Maßnahmen ergreifen, dieser negativen Tendenz entgegenzuwirken. Dies sollte nicht nur durch Einsparungen bei Aufwendungen, sondern auch durch die Erhöhung von Erträgen (Steuern) erfolgen.
Die Erhöhung der Hundesteuer für den ersten Hund würde zu einem Mehrertrag von ca. 14.800,00 € führen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Kämmerei

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