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Antrag 70/2012
Barrierefreie Überquerungen von Straßen und Gehwegen in der Stadt Prenzlau und seinen Ortsteilen

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Drucksache 70/2012 (46.8 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 25.10.2012 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Wortlaut:
1. Der Bürgermeister wird beauftragt, in Prenzlau und deren Ortsteilen eine Art Kataster für o.g. offizielle Überquerungen herzustellen. (Nicht die bequemste Überquerung, sondern die sicherste muss Maßstab sein.)

2. Inhalt des Katasters sollte u.a. sein:
a. Überquerungen über Straßen und Wege festzustellen, die den o.g. Ansprüchen nicht entsprechen. (Stand der heutigen Technik)
b. Die Zuständigkeiten der Straßen und Wege festzustellen.
c. Sanierungsnotwendige Maßnahmen zu beschreiben. (Wenn möglich mit einer groben Schätzung der Kosten)

3. Das Kataster ist im dritten Quartal 2013 dem WSO-A zu Beratung und Empfehlung an die anderen Ausschüsse, sowie der SVV vorzulegen.

Begründung

I. Die Stadt Prenzlau und ihre Ortsteile müssen auch für Menschen mit Behinderungen und Senioren Lebensqualität bieten und Voraussetzungen bieten, dass alle gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen können. Aufgrund der Finanzknappheit der öffentlichen Kassen müssen nachhaltige Lösungswege gefunden werden, die einem schlüssigen Konzept folgen.

II. Wir der Antrag angenommen, sollte wie folgt verfahren werden:
Der WSO-A sollte wie in der Sitzungsfolge dargestellt tagen. Die Stadtverordneten, die Verwaltung der Stadt und die Beiräte sollten ausreichend Zeit haben, ihre Ideen und Vorschläge hier einzubringen.
Im dritten Quartal 2013 werden die Ergebnisse im WSO-A beraten und Empfehlungen ausgesprochen. Diese sollte der BM in einen Realisierungsplan zusammenfassen und einen Sanierungsplan erarbeiten. Der Sanierungsplan sollte 5 Realisierungszeiträumen innerhalb der nächsten 10 Jahre umfassen und der SVV zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

III. Sollten bei den Überquerungen Zuständigkeiten anderer Institutionen vorherrschen, darf dies nicht zur Ablehnung einer Sanierungsmaßnahme von vornherein führen. Es müssen im Interesse der Bürger der Stadt durch den BM Lösungen gefunden werden.

verantwortliches Amt / Antragsteller

SPD-Fraktion

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