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Beschlussvorlage 65/2012
Außerplanmäßiger Aufwand: Zuführung zur Rückstellung für Gewerbesteuererstattungen aus Vorjahren

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Drucksache 65/2012 (88.8 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 06.09.2012 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einen außerplanmäßigen Aufwand für das Produktkonto 61100.5494120, Bezeichnung: Zuführung zur Rückstellung für die Gewerbesteuererstattungen (Zeitraum 01.01.-30.06.12) in Höhe von 484.133,33 €.
Die Deckung erfolgt aus dem positiven, ordentlichen Ergebnis des Haushaltsjahres 2011.

Begründung

Die Prüfung der Jahresrechnung 2011 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers AG (PWC) ergab, dass durch die Stadt Prenzlau für die Erstattungen der Gewerbesteuern aus Vorjahren, die im Haushaltsjahr 2012 vorgenommen wurden, entsprechende Rückstellungen gebildet werden können.
Im Zeitraum 01.01.-30.06.2012 wurden aufgrund von Grundlagenbescheiden der Finanzämter Erstattungen in Höhe von 484.133,33 € zur Auszahlung angeordnet.
Durch die Bildung der Rückstellungen wird das ordentliche Ergebnis des Haushaltsjahres 2011 um diesen Betrag gemindert, gleichzeitig wird das Ergebnis für das Haushaltsjahr 2012 aufwandsmäßig um diesen Betrag entlastet.
Das bisherige ordentliche Ergebnis für das Haushaltsjahr 2011 lässt die Bildung der Rückstellung für Gewerbesteuererstattungen in dieser Höhe zu.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Kämmerei

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