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Beschlussvorlage 55/2012
Außerplanmäßige Aufwendungen für die Deckung der Zuführung zu Rückstellungen für unmittelbare Pensionsverpflichtungen und für Beihilfeverpflichtungen gegenüber Versorgungsempfängern

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Drucksache 55/2012 (108.4 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 06.09.2012 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für die Zuführung zur Rückstellung für unmittelbare Pensionsverpflichtungen gegenüber Versorgungsempfängern einen außerplanmäßgen Aufwand in Höhe von 160.544,00 € und für die Zuführung zu Beihilfeverpflichtungen gegenüber Versorgungsempfängern einen außerplanmäßigen Aufwand in Höhe von 60.267,00 €.

Begründung

Im Zusammenhang mit der Einführung der Doppik wurde der Kommunale Versorgungsverband Brandenburg (KVBbg) - Versorgungskasse - zur Ermittlung der bei seinen Mitgliedern zu veranschlagenden unmittelbaren Pensions- und Beihilfeverpflichtungen gegenüber Versorgungsempfängern verpflichtet.
Gemäß § 48 (1) Nr. 1 und 2 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) besteht die Pflicht zur Bildung dieser Rückstellungen ungeachtet dessen, dass die Kommunen Pflichtmitglieder im Kommunalen Versorgungsverband Brandenburg sind und die für die Versorgungs- und Beihilfeaufwendungen von aktiven Beamten und Versorgungsempfängern erforderlichen Mittel durch Erhebung von Umlagen erbracht werden. Der Ansatz dieser Rückstellungen in der Vermögensrechnung ist erforderlich, da der individuelle Versorgungs- bzw. Beihilfeanspruch der Beamten im Ruhestand weiterhin gegenüber der Kommune besteht.
Die Höhe der Rückstellungen wird durch vom KVBbg beauftragte Aktuare Rüss, Dr. Zimmermann und Partner GbR ermittelt bzw. deren prozentuale Veränderung in den Folgejahren geschätzt. Diese haben mit Schreiben vom 23.03.2011 zum Bilanzstichtag 01.01.2011 entsprechende Rückstellungsbeträge ermittelt, die als Vorträge für die Eröffnungsbilanz eingebucht wurden. Mit Schreiben vom 26.03.2012 wurde die Berechnung zum Bilanzstichtag 31.12.2011 vorgelegt. Diese Berechnung weist gegenüber der Berechnung vom 23.03.2011 zum 01.01.2011 weitere Erhöhungen der Rückstellungssummen aus.

unmittelbare Pensionsverpflichtungen

Beihilfeverpflichtungen

01.01.2011 (Vermerk vom 23.03.2011)

2.665.333,00 €

575.570,00 €

31.12.2011 (Vermerk vom 26.03.2012)

2.825.877,00 €

635.837,00 €

Erhöhung um:

160.544,00 €

60.267,00 €

Die daraus resultierenden Zuführungen zu den Rückstellungen in Höhe von insgesamt 220.811,00 € können nicht in voller Höhe gedeckt werden. Als anteilige Deckungsquelle steht der Erstattungsanspruch aufgrund eines Dienstherrenwechsels (Revierförster) gemäß § 107b BeamtVG in Höhe von 74.134,00 € (Produktkonto 11102.573220 - negativer Aufwand) zur Verfügung. Der offene Restbetrag von 146.677,00 € bleibt ungedeckt und führt zu einer Verschlechterung des Jahresergebnisses 2011.
Die Rückstellungen wirken sich nicht auf den Finanzhaushalt aus.
Die detaillierten Berechnungen der Aktuare werden auf Grund der Vertraulichkeit den Fraktionen separat je einmal in Kopie ausgereicht.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Personalwesen

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