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Beschlussvorlage 52/2012
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau

Downloads

Drucksache 52/2012 (14.3 KB)

Anlage 1 zur DS 52-2012 (4.9 KB)

Anlage 2 zur DS 52-2012 (99.8 KB)

Anlage 3 zur DS 52-2012 (20.3 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 06.09.2012 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau gemäß Anlage 1.

Anlagen:
Anlage 1 - 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau
Anlage 2 - Anhörung Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau (Schreiben des Landrates des Landkreises Uckermark als allgemeine untere Landesbehörde vom 15. Mai 2012)
Anlage 3 - Synopse zur 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau

Begründung

Der Landkreis Uckermark beabsichtigt, als Kommunalaufsicht die Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau zu beanstanden.
Die vor einem Jahr dargelegte Rechtsauffassung der Stadt Prenzlau wird seitens der Kommunalaufsicht nicht geteilt (siehe Anlage 2). Eine Beanstandung der Satzung über die Schulbezirke würde zur Folge haben, dass die vorhandene Satzung nicht mehr anwendbar und eine Zuordnung der Schülerinnen und Schüler zu einzelnen Schulen nicht mehr rechtskonform wäre. Auch könnten Bescheide, die mit Wirkung für die Vergangenheit, nach denen Anträge auf eine andere, als der örtlich zuständigen Schule abgelehnt wurden, angefochten werden.
Auch das Amt Gramzow wurde durch die Kommunalaufsicht aufgefordert, eine öffentlichrechtliche Vereinbarung gemäß § 101 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 BbgSchulG mit der Stadt Prenzlau für die Gemeinde Grünow abzuschließen, um die bisherige Praxis in den entsprechenden Rechtsrahmen zu stellen.
Mit der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist die Stadt Prenzlau berechtigt, die satzungsrechtlichen Regelungen für die Schulbezirke der Stadt Prenzlau auf den Gebietsteil Grünow des Schulträgers Gramzow auszudehnen.
Die Änderungen in der Satzung sind der Anlage 3 zu entnehmen. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Änderung der Satzung vorzunehmen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Amt für Bildung, Kultur und Soziales

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