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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.06.2012

( reine Textanzeige )

Niederschrift
über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau
am Donnerstag, dem 14.06.2012, Dominikanerkloster Prenzlau, Uckerwiek 813 (Kleinkunstsaal)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 18.35 Uhr

Entschuldigt:
Herr Schön
Herr Theil
Herr Kirchner

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19.04.2012
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung
7. Information zur Beteiligung des Fernmeldebataillions 610 an der Übung "Crystal Eagle" : Berichterstatter: Oberstleutnant Bomhardt
8. 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 43/2012)
9. Änderung Gesellschaftsvertrag LaGa Prenzlau 2013 gemeinnützige GmbH und Bestellung Geschäftsführer (DS-Nr.: 47/2012)
10. Erarbeitung "Integriertes Quartierskonzept zur energetischen Stadtsanierung der Innenstadt von Prenzlau" (DS-Nr.: 48/2012)
11. Kostenbeitragssatzung Kita
11.1 Änderung der Kostenbeitragssatzung gemäß DS 41/2012 (DS-Nr.: 41-1/2012)
11.2 Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 41/2012)
12. Paludikultur - Projektträgerschaft der Stadt zum Projekt „Schilfbewirtschaftung Uckertal-Prenzlau“ (DS-Nr.: 39/2012)
13. Aufhebung des Beschlusses über die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Am Friedhof" OT Schönwerder, Prenzlau (DS 43/2006) (DS-Nr.: 32/2012)
14. 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Friedhof“ der Stadt Prenzlau, OT Schönwerder (DS-Nr.: 33/2012)
15. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses „Satzung zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus“ (DS-Nr.: 37/2012)
16. Außerplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung Abriss Wohnblock Woldegker Straße 41-47, OT Dedelow (DS-Nr.: 45/2012)
17. Mitteilungen des Bürgermeisters
17.1 Stadtbericht 2010 (DS-Nr.: 38/2012)
17.2 Bericht zum Haushalt der Stadt Prenzlau 2012 (1. Quartal) (DS-Nr.: 25/2012)
17.3 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (I. Quartal 2012) (DS-Nr.: 27/2012)
17.4 Über- und außerplanmäßige Ausgaben IV. Quartal 2011 (DS-Nr.: 28/2012)
18. Fragestunde der Stadtverordneten
18.1 Anfrage Fraktion DIE LINKE. Prenzlau - Reg.-Nr.: 12/2012 - Bauaktivitäten Windfeld Blindow/Dauer
18.2 Anfrage Fraktion DIE LINKE. Prenzlau - Reg.-Nr.: 13/2012 - Windfeld Blindow / Dauer
18.3 Anfrage Fraktion DIE LINKE. Prenzlau - Reg.-Nr.: 14/2012 - Beteiligungen der Stadt Prenzlau
18.4 Anfrage Stadtverordnete Stabe - Reg.-Nr.: 15/2012 - Grünflächenpflegekonzept - Grünflächenpflege in der Stadt Prenzlau
18.5 Anfrage Stadtverordnete Stabe - Reg.-Nr.: 16/2012 - Zufahrt vom Neustädter Damm zum Unteruckersee
18.6 Anfrage Stadtverordnete Stabe - Reg.-Nr.: 17/2012 - Bordsteine "Picknick- Parkplatz"
18.7 Anfrage Stadtverordnete Stabe - Reg.-Nr.: 18/2012 - Ausführliche Auflistung und Beschreibung der bisherigen Tätigkeiten des Revierförsters Herrn Jens Rackelmann 18.8 Anfrage Fraktion DIE LINKE. Prenzlau - Reg.-Nr.: 19/2012 - Kita-Kostenbeiträge -
18.9 Anfrage SPD-Fraktion - Reg.-Nr.: 20/2012 - Finanzierung der Kitas in Trägerschaft der Stadt Prenzlau
18.10 Anfrage Stadtverordneter Hoppe - Reg.-Nr.: 21/2012 - Bericht zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes im SGB II des Jahres 2012 (LK UM) Bildung und Teilhabe
18.11 Anfrage Stadtverordneter Hoppe - Reg.-Nr.: 22/2012 - Wohngeldstelle der Stadt Prenzlau
19. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 25 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19.04.2012
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.
Herr Haffer nimmt teil.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung Über die Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 26/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung
Der Vorsitzende erinnert an den Termin am 15.06.2012 zur Abgabe von Vorschlägen der Fraktionen für die Haushaltsplanung 2013.

TOP 7. Information zur Beteiligung des Fernmeldebataillions 610 an der Übung "Crystal Eagle" : Berichterstatter: Oberstleutnant Bomhardt
Oberstleutnant Bomhardt erläutert an Hand einer Präsentation in Verbindung mit zwei Kurzfilmen den Inhalt und die Beteiligung des Fernmeldebataillions 610 an der Übung „Crystal Eagle“.

TOP 8. 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 43/2012
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau gemäß Anlage.“
Abstimmung: 26/0/0 einstimmig angenommen

TOP 9. Änderung Gesellschaftsvertrag LaGa Prenzlau 2013 gemeinnützige GmbH und Bestellung Geschäftsführer DS-Nr.: 47/2012
Der Zweite Beigeordnete erläutert die Drucksache.
Herr Richter verliest ein Statement. Er erklärt, dass seine Fraktion dieser Drucksache nicht zustimmen wird und verlangt eine namentliche Abstimmung.
Herr Dittberner erklärt in einer Stellungnahme die Position seiner Fraktion (Anlage 1).
Herr Brämer ist der Meinung, dass ein zweiter Geschäftsführer nicht erforderlich ist und wird dieser Vorlage nicht zustimmen.
Herr Dr. Seefeldt gibt im Namen seiner Fraktion eine Erklärung ab. Die SPD-Fraktion wird der Beschlussvorlage zustimmen.
Beschluss: Version: 2
„1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung des Gesellschaftsvertrages der LaGa Prenzlau 2013 gemeinnützige GmbH gemäß Anlage 1.
2. Zum zweiten Geschäftsführer der Gesellschaft wird Herr Christian Hernjokl bestellt.“

Namentliche Abstimmung Ja Nein Enthaltung

Herr Gustav-Adolf Haffer

x

Frau Anke Moser

x

Herr Hendrik Dittmann

x

Herr Detlef Reichel

x

Herr Herbert Hirsch

x

Herr Stefan Zierke

x

Herr Sebastian Fuhrmann

x

Herr Mike Hildebrandt

x

Frau Waltraut Pieles

x

Herr Andreas Meyer

x

Herr Bernd Rissmann

x

Frau Claudia Stabe

x

Herr Oswald Werner

x

Herr Georg Rabe

x

Herr Detlef Brieske

x

Herr Thomas Richter

x

Herr Hendrik Sommer

x

Herr Jürgen Hoppe

x

Herr Jörg Brämer

x

Herr Jörg Dittberner

x

Herr Karl-Hermann Seefeldt

x

Herr Klaus Scheffel

x

Herr Ludger Melters

x

Frau Gisela Hahlweg

x

Herr Dieter Daum

x

Frau Astrid Kaufmann

x

Abstimmung: 17/8/1 mehrheitlich angenommen

TOP 10. Erarbeitung "Integriertes Quartierskonzept zur energetischen Stadtsanierung der Innenstadt von Prenzlau" DS-Nr.: 48/2012
Der Zweite Beigeordnete erläutert die Drucksache.
Herr Zierke ist der Meinung, dass es sich bei dieser Vorlage um eine Einzellösung handelt. Es sollten alle Quartiere mit einbezogen werden.
Der Zweite Beigeordnete erklärt, dass getrennte Fernwärmenetze vorhanden sind. Die Innenstadt verfügt über eine Vielzahl von erneuerbaren Energien. Der Fokus wird bei der Ausschreibung auf die Gesamtstadt gelegt.
Der Bürgermeister gibt zu Protokoll, dass die Einbindung der anderen Stadtteile in die Ausschreibung aufgenommen wird.
Es erfolgt eine rege Diskussion, an der sich Herr Brämer, Herr Richter, Frau Stabe und Herr Haffer beteiligen.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Bürgermeister, dass über die Kreditanstalt für Wiederaufbau geförderte „Integrierte Quartierskonzept zur energetischen Stadtsanierung der Innenstadt von Prenzlau“ als methodische und inhaltliche Grundlage für die zukünfitge Energieversorgung erarbeiten zu lassen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Neben der Stadt und ihren beiden Tochterunternehmen Stadtwerke Prenzlau GmbH und Wohnbau GmbH Prenzlau sind weitere Akteure (z. B. die Wohnungsgenossenschaft Prenzlau e.G.) einzubeziehen. Die Erarbeitung des Konzeptes ist durch einen Moderationsprozess zu begleiten.“
Abstimmung: mehrheitlich angenommen

TOP 11. Kostenbeitragssatzung Kita

TOP 11.1 Änderung der Kostenbeitragssatzung gemäß DS 41/2012 Antrag Fraktion Wir Prenzlauer DS-Nr.: 41-1/2012
Auf Grund der Beratung im Hauptausschuss am 04.06.2012 wurden im § 5 Abs. 3, 5, 6 und 9 und im § 8 (2) Änderungen vorgenommen. Die Änderungen sind der beigefügten Synopse zu entnehmen.
Der Erste Beigeordnete erläutert die ausgereichte Anlage mit Stand 04.06.2012.
Wortlaut: „
§ 4
Entstehung der Kostenbeitragspflicht
(2) Die Erhebung der Kostenbeiträge erfolgt in 12 gleichen Monatsbeiträgen. Erfolgt die Aufnahme des Kindes innerhalb eines Kalenderjahres, werden die Kostenbeiträge ab dem Aufnahmemonat, der im Betreuungsvertrag vereinbart wurde, erhoben. Die Kostenbeiträge entstehen zum 1. des Monats und sind jeweils zum 1. des Folgemonats fällig. Erfolgt die Aufnahme des Kindes vor dem 15. eines Monats, ist der Kostenbeitrag für den vollen Monat zu entrichten. Bei Aufnahme des Kindes nach dem 15. eines Monats werden nur 50 % der Kostenbeiträge für diesen Monat erhoben.
§ 5
Grundsätze der Berechnung und Höhe der Kostenbeiträge
(3) Das Einkommen im Sinne der Kostenbeitragssatzung soll die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kostenbeitragsschuldner zum aktuellen Zeitpunkt widerspiegeln. Als Nachweis der aktuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gelten Lohn-, Gehalts- oder Besoldungsmitteilungen der Arbeitgeber oder Dienstherren. Zur Feststellung der momentanen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Kostenbeitragsverpflichteten soll mindestens einmal jährlich eine Einkommensprüfung stattfinden.
(4) In den Fällen, wo eine Ermittlung des aktuellen Einkommens nicht möglich ist, wird das Einkommen des vorangegangenen Kalenderjahres der Berechnung der Kostenbeiträge zugrunde gelegt. Ist auch dies nicht möglich, insbesondere, wenn bei Selbständigen kein aktueller Einkommenssteuerbescheid vorliegt, erfolgt die Berechnung aufgrund des zu erwartenden Einkommens (Einkommensselbsteinschätzung). Der Kostenbeitragsschuldner ist verpflichtet, nach Erhalt eines Einkommenssteuerbescheides diesen unverzüglich bei der Stadt Prenzlau zur Kostenberechnung einzureichen. Es gilt § 6 Absatz 3 Satz 2 und 3 dieser Satzung. Erfolgt kein oder ein unglaubwürdiger Nachweis der Einkommensverhältnisse, gilt § 6 Absatz 2 dieser Satzung.
(5) Einkommen im Sinne dieser Satzung ist die Summe der positiven Einkünfte. Dazu gehören insbesondere:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung, der Bilanz bzw. der Einnahmen – Ausgaben -Überschusses bei selbständiger Arbeit (alternativ Betriebsabrechnungsbogen oder Bescheinigung des Steuerberaters) aller Firmen und bei Firmenbeteiligungen
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (hierzu zählen auch Einkommen aus geringfügigen Beschäftigungen)
- Einkünfte aus Kapitalvermögen - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EStG (z.B. Renten)
- Einkommen nach dem SGB III (Arbeitsförderung) wie: Unterhaltsgeld, Überbrückungsgeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld
- Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)
- Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe)
- Sonstige Leistungen nach anderen Sozialgesetzbüchern, wie Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld, Unterhalt, Übergangsgeld
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, soweit diese nicht als Sachleistungen gewährt werden,
- Leistungen nach dem Beamtenversorgungsgesetz, dem Unterhaltssicherungsgesetz
- Leistungen nach dem BAföG (jedoch nicht die Leistungen nach dem BAföG für die Kinder der Personensorgeberechtigten) sofern sie nicht als Darlehen gewährt werden Das Elterngeld gehört zu dem positiven Einkommen, soweit es einen Freibetrag in Höhe von 300,00 € überschreitet. Bei der Ermittlung des Elterneinkommens ist § 2 Abs. 5a EStG zu beachten.
Nicht zum Einkommen im Sinne dieser Satzung gehören:
- das Kindergeld.
- Leistungen nach dem SGB XI, beispielsweise Pflegegeld für die Personensorgeberechtigten
(6) Von der Summe der positiven Einkünfte werden vor Festsetzung des Elternbeitrages abgezogen:
- Lohn- bzw. Einkommenssteuer
- Solidaritätszuschlag
- Kirchensteuer
- Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege- Renten- und Arbeitslosenversicherung private Sozialversicherungen werden in Höhe der nachgewiesenen Beiträge anerkannt, jedoch maximal bis zur Höhe der gesetzlichen Versicherung)
- gesetzliche oder gerichtlich festgestellte Unterhaltsleistungen der Kostenbeitragsschuldner an nicht in der Familie lebende Personen.
Grundlage zur Berechnung des monatlichen Kostenbeitrages ist das monatliche Nettoeinkommen nach Steuerabzug. Die Werbungskostenpauschale ist im monatlichen Steuerabzug bereits berücksichtigt. Weitere Werbungskosten finden keine Berücksichtigung.
(7) Im Falle des Absatzes 4 Satz 2 ist … . in Abs. 4 eingefügt
(8) Für Kinder mit bestehendem Betreuungsvertrag ist eine zusätzliche Betreuung an schulfreien Tagen und in den Ferien im Hort auf Antrag der Personensorgeberechtigten ebenfalls möglich. Hierfür werden gesonderte Kosten erhoben, die in einem gesonderten Bescheid festgesetzt werden. Die Höhe der Kosten wird ermittelt, indem der im bestehenden Betreuungsvertrag festgesetzte Monatsbeitrag auf den Stundensatz heruntergerechnet und mit den zusätzlichen Betreuungsstunden multipliziert wird.
(9) Wird die vereinbarte Betreuungszeit innerhalb der Öffnungszeit überschritten, so sind von den Personensorgeberechtigten je angefangene Stunde 20 Euro als zusätzliche Kosten zu zahlen. Die Kosten werden jeweils in einem gesonderten Bescheid festgesetzt. Es erfolgt keine Zeitverrechnung mit anderen Tagen. Wird die vereinbarte Betreuungszeit überschritten und muss deshalb die Öffnungszeit der Kindereinrichtung verlängert werden, so ist die Stadt Prenzlau berechtigt, Aufwendungen, die für die Überschreitung der Öffnungszeit entstanden sind, in Rechnung zu stellen.
§ 8
Beendigung des Betreuungsvertrages
(2) Die Personensorgeberechtigten und der Träger können den Betreuungsvertrag jeweils zum Monatsende mit einer Frist von drei Wochen zum Monatsende kündigen. Für die Wahrung der Kündigungsfrist ist das Datum des Posteingangs in der Stadtverwaltung Prenzlau maßgebend. “
Herr Richter zieht im Namen seiner Fraktion den Antrag DS: 41-1/2012 zurück.

zurückgezogen

TOP 11.2 Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 41/2012
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Stadt Prenzlau laut Anlage 1.“
Abstimmung: mehrheitlich angenommen

TOP 12. Paludikultur - Projektträgerschaft der Stadt zum Projekt „Schilfbewirtschaftung Uckertal-Prenzlau“ DS-Nr.: 39/2012
Beschluss: Version: 1 
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Projektträgerschaft über das Projekt „Schilfbewirtschaftung Uckertal-Prenzlau“ im Bereich Blindower See und Möllensee und die damit verbundene Antragstellung beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung. Die Übernahme der Projektträgerschaft steht unter folgenden Prämissen:
1. Es entsteht der Stadt Prenzlau für die Fördermittelantragstellung und die Umsetzung der Erschließungsmaßnahmen kein Eigenanteil.
2. Die Bewirtschaftung der neu geschaffenen Infrastruktur (Erschließungswege) wird den davon bevorteilten Flächenbewirtschaftern übertragen.
3. Das Vorhaben muss so angelegt sein, dass die Befahrbarkeit des "Kanals" für das Fahrgastschiff nicht beeinträchtigt wird. “
Abstimmung: mehrheitlich angenommen

TOP 13. Aufhebung des Beschlusses über die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Am Friedhof" OT Schönwerder, Prenzlau (DS 43/2006) DS-Nr.: 32/2012
Zu den Tagesordnungspunkten 13. und 14. ist gem. § 46 (1) BbgKVerf der Ortsvorsteher von Schönwerder, Herr Geduldig, eingeladen. Er ist nicht anwesend.
Entsprechend dem Hinweis von Herrn Kirchner im Hauptausschuss zur grünordnerischen Festsetzung erläutert der Zweite Beigeordnete, dass nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird. Eine Ortsbeiratssitzung schließt sich dem an. Der Beschluss DS: 43/2006 ist damit aufgehoben.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Der Beschluss über die Durchführung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Am Friedhof“ OT Schönwerder, Prenzlau (DS 43/2006) wird aufgehoben. Auf die Anlagen der DS 43/2006 und 33/2012 wird verwiesen.“
Abstimmung: mehrheitlich angenommen

TOP 14. 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Friedhof“ der Stadt Prenzlau, OT Schönwerder DS-Nr.: 33/2012
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Der Bebauungsplan „Am Friedhof“ der Stadt Prenzlau, OT Schönwerder, rechtswirksam seit dem 10.03.2004, wird im Regelverfahren gem. § 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) geändert.“
Abstimmung: 26/0/0 einstimmig angenommen

TOP 15. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses „Satzung zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus“ DS-Nr.: 37/2012
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Der Aufstellungsbeschluss für die Satzung zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus, DS 269/2004, wird aufgehoben. “
Abstimmung: 26/0/0 einstimmig angenommen

TOP 16. Außerplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung Abriss Wohnblock Woldegker Straße 41-47, OT Dedelow DS-Nr.: 45/2012
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 70 (1) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKomVerf) eine außerplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung in Höhe von 84.000 € für den Rückbau im Rahmen des Förderprogramms „Stadtumbau Ost“ (Produktkonto 51101.5315000/ 7315000). Die Deckung der außerplanmäßigen Aufwendung/ Auszahlung wird durch Mehrerträge/ -einzahlungen bei nachfolgenden Produktkonten gewährleistet.
51101.4140830/ 6160830                   42.000,00 €
Stadt-und Ortsteilentwicklung/
Zuweisungen Bund Stadtumbau Ost
51101.4141830/ 6161830                   42.000,00 €
Stadt-und Ortsteilentwicklung/
Zuweisungen Land Stadtumbau Ost
Summe Deckungsbetrag:                    84.000,00 € .“
Abstimmung: 26/0/0 einstimmig angenommen

TOP 17. Mitteilungen des Bürgermeisters

TOP 17.1 Stadtbericht 2010 DS-Nr.: 38/2012
„Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.“

TOP 17.2 Bericht zum Haushalt der Stadt Prenzlau 2012 (1. Quartal) DS-Nr.: 25/2012
„Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.“

TOP 17.3 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (I. Quartal 2012) DS-Nr.: 27/2012
“Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.“

TOP 17.4 Über- und außerplanmäßige Ausgaben IV. Quartal 2011 DS-Nr.: 28/2012
„Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.“

Weitere Mitteilungen:
Der Bürgermeister informiert über die Eröffnung des Sportgeschäftes (ehem. Pit- Stop) am 16.06.2012.
Herr Dr. Blohm teilt im Auftrag des Bürgermeisters mit, dass der Ehrenausschuss der Stiftung für Deutsch-Polnische Zusammenarbeit den Deutsch-Polnischen Selbstverwaltungspreis am 04.06.2012 in Stettin an die Städte Barlinek, Schneverdingen und Prenzlau für das gemeinsame Projekt "Johannistage in Barlinekauf der Spur der Geschichte" verliehen hat.
Des Weiteren informiert er, dass die Busse im Schülerverkehr am letzten Schultag mit Beginn der Sommerferien nicht mehr mit dem Schulschluss nach der 3. Stunde fahren, sondern erst planmäßig gegen 13.00 Uhr. (Im BKS-A am 23.05.2012 wurde zu diesem Thema die Frage nach dem Versicherungsschutz der Schülerinnen und Schüler unter diesen Bedingungen aufgeworfen). Dazu liegt die Antwort des KSA und der Unfallkasse Brandenburg vor, die in ihren Aussagen deckungsgleich sind. Demnach ist der Versicherungsschutz gegeben, solange ein ursächlicher, räumlicher und zeitlicher Zusammenhang zum Besuch der Schule besteht. Darin sind auch die Wartezeiten auf den Bus eingeschlossen. Wird aber das Schulgrundstück aus eigenwirtschaftlichen Gründen verlassen ohne den häuslichen Bereich aufsuchen zu wollen, erlischt der Versicherungsschutz.

TOP 18. Fragestunde der Stadtverordneten

TOP 18.1 Anfrage Fraktion DIE LINKE. Prenzlau - Reg.-Nr.: 12/2012 - Bauaktivitäten Windfeld Blindow/Dauer
Der Vorsitzende fragt, ob mit der schriftlichen Antwort die Frage abschließend beantwortet wurde. Dies wird vom Fragesteller bestätigt.
Die Stadtverordneten nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage Reg.-Nr.: 12/2012 zur Kenntnis.

TOP 18.2 Anfrage Fraktion DIE LINKE. Prenzlau - Reg.-Nr.: 13/2012 - Windfeld Blindow / Dauer
Der Vorsitzende fragt, ob mit der schriftlichen Antwort die Frage abschließend beantwortet wurde. Dies wird vom Fragesteller bestätigt.
Die Stadtverordneten nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage Reg.-Nr.: 13/2012 zur Kenntnis.

TOP 18.3 Anfrage Fraktion DIE LINKE. Prenzlau - Reg.-Nr.: 14/2012 - Beteiligungen der Stadt Prenzlau
Der Vorsitzende fragt, ob mit der schriftlichen Antwort die Frage abschließend beantwortet wurde.
Herr Dittberner weist darauf hin, dass es darüberhinaus um weitere gemeinsame aktuelle Projekte geht. Diese sind nachzureichen.
Die Stadtverordneten nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage Reg.-Nr.: 14/2012 zur Kenntnis.

TOP 18.4 Anfrage Stadtverordnete Stabe - Reg.-Nr.: 15/2012 - Grünflächenpflegekonzept - Grünflächenpflege in der Stadt Prenzlau
Der Vorsitzende fragt, ob mit der schriftlichen Antwort die Frage abschließend beantwortet wurde. Dies wird vom Fragesteller bestätigt.
Die Stadtverordneten nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage Reg.-Nr.: 15/2012 zur Kenntnis.

TOP 18.5 Anfrage Stadtverordnete Stabe - Reg.-Nr.: 16/2012 - Zufahrt vom Neustädter Damm zum Unteruckersee
Der Vorsitzende fragt, ob mit der schriftlichen Antwort die Frage abschließend beantwortet wurde. Dies wird vom Fragesteller bestätigt.
Die Stadtverordneten nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage Reg.-Nr.: 16/2012 zur Kenntnis.

TOP 18.6 Anfrage Stadtverordnete Stabe - Reg.-Nr.: 17/2012 - Bordsteine "Picknick-Parkplatz"
Der Vorsitzende fragt, ob mit der schriftlichen Antwort die Frage abschließend beantwortet wurde. Dies wird vom Fragesteller bestätigt.
Die Stadtverordneten nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage Reg.-Nr.: 17/2012 zur Kenntnis.

TOP 18.7 Anfrage Stadtverordnete Stabe - Reg.-Nr.: 18/2012 - Ausführliche Auflistung und Beschreibung der bisherigen Tätigkeiten des Revierförsters Herrn Jens Rackelmann
Der Vorsitzende fragt, ob mit der schriftlichen Antwort die Frage abschließend beantwortet wurde. Dies wird vom Fragesteller bestätigt.
Die Stadtverordneten nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage Reg.-Nr.: 18/2012 zur Kenntnis.

TOP 18.8 Anfrage Fraktion DIE LINKE. Prenzlau - Reg.-Nr.: 19/2012 - Kita- Kostenbeiträge -
Der Vorsitzende fragt, ob mit der schriftlichen Antwort die Frage abschließend beantwortet wurde. Dies wird vom Fragesteller bestätigt.
Die Stadtverordneten nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage Reg.-Nr.: 19/2012 zur Kenntnis.

TOP 18.9 Anfrage SPD-Fraktion - Reg.-Nr.: 20/2012 - Finanzierung der Kitas in Trägerschaft der Stadt Prenzlau
Der Vorsitzende fragt, ob mit der schriftlichen Antwort die Frage abschließend beantwortet wurde. Dies wird vom Fragesteller bestätigt.
Die Stadtverordneten nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage Reg.-Nr.: 20/2012 zur Kenntnis.

TOP 18.10 Anfrage Stadtverordneter Hoppe - Reg.-Nr.: 21/2012 - Bericht zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes im SGB II des Jahres 2012 (LK UM) Bildung und Teilhabe
Die Antwort zu dieser Anfrage steht noch aus, da eine Zuarbeit des Landkreises Uckermark fehlt.

TOP 18.11 Anfrage Stadtverordneter Hoppe - Reg.-Nr.: 22/2012 - Wohngeldstelle der Stadt Prenzlau
Der Vorsitzende registriert, dass es zu dieser Anfrage noch keine abschließende Antwort gibt, da die Angelegenheit einer gemeinsamen Prüfung mit dem Landkreis Uckermark bedarf.

Die Fraktion DIE LINKE. Prenzlau bringt die Anfrage Reg.-Nr.: 23/2012 - Kostenaufschlüsselung Weihnachtsmarkt - ein.

Weitere Anfragen:
1. In Bezug auf die Niederschrift des BKS-A vom 23.05.2012, TOP 11, fragt Herr Zierke, ob ein Abstimmungstermin schon stattgefunden hat.
Der Bürgermeister bestätigt einen Termin mit dem FC Rot-Weiß Prenzlau.
2. Herr Rabe fragt, wieviel Hektar der Campingplatz umfasst und wann dieser erworben wurde. Die Präzisierung der Anfrage erfolgt schriftlich.
3. Herr Haffer fragt, ob die Möglichkeit besteht, stadtauswärts in Höhe Abzweig Alexanderhof die Tempobegrenzung von 50 km/h auf Tempo 70 km/h zu erhöhen.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass es der Wunsch der Anwohner gewesen ist, dass das Tempo 50 km/h einzuhalten ist.
4. Herr Richter bittet darum, die gestellte Anfrage von Herrn Kirchner im Finanzausschuss am 24.05.2012 allen Stadtverordneten zuzusenden.
5. Frau Stabe erinnert an die schriftliche Antwort bezüglich der Briefkästen in der Diesterwegstraße 6.
6. Herr Hildebrandt erkundigt sich nach den Aktivitäten im Windfeld Blindow.
Der Zweite Beigeordnete antwortet, dass die Firma IFE Eriksen AG eine Windkraftanlage errichten möchte, die ca. 800 m zur Ortslage heranreicht. Die Diskussion im Ortsbeirat Blindow wurde in die Stellungnahme der Stadt Prenzlau eingearbeitet und durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Darin wird ein Abstand von 1.000 m gefordert.

TOP 19. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 18.35 Uhr. 

Die Anlagen 2 und 3 werden in der PDF-Datei der Niederschrift dargestellt.
Die Anlage 1 wird als Download zur Verfügung gestellt.

Downloads

Niederschrift SVV vom 14.06.2012 (öffentlich) (203.6 KB)

Anlage 1 zur Niederschrift SVV vom 14.06.2012 (öffentlich) (54.5 KB)

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