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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vom 04.06.2012

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung
des Hauptausschusses der Stadt Prenzlau
am Montag, dem 04.06.2012, Sitzungssaal Rathaus,
Am Steintor 4 (Raum 203)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 18.45 Uhr

 Entschuldigt:
Herr Dittmann

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 02.04.2012
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Informationen zu polizeilich relevaten Themen Berichterstatter: Herr Klinder
7. 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 43/2012)
8. Kostenbeitragssatzung Kita
8.1 Änderung der Kostenbeitragssatzung gemäß DS 41/2012 (DS-Nr.: 41-1/2012)
8.2 Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 41/2012)
9. Außerplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung Abriss Wohnblock Woldegker Straße 41-47, OT Dedelow (DS-Nr.: 45/2012)
10. Paludikultur - Projektträgerschaft der Stadt zum Projekt „Schilfbewirtschaftung Uckertal-Prenzlau“ (DS-Nr.: 39/2012)
11. Aufhebung des Beschlusses über die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Am Friedhof" OT Schönwerder, Prenzlau (DS 43/2006) (DS-Nr.: 32/2012)
12. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Am Friedhof" der Stadt Prenzlau, OT Schönwerder (DS-Nr.: 33/2012)
13. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses „Satzung zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus“ (DS-Nr.: 37/2012)
14. Mitteilungen des Bürgermeisters
14.1 Stadtbericht 2010 (DS-Nr.: 38/2012)
14.2 Mitteilung über Vergaben nach VOB und VOL (DS-Nr.: 22/2012)
14.3 Bericht zum Haushalt der Stadt Prenzlau 2012 (1. Quartal) (DS-Nr.: 25/2012)
14.4 Über- und außerplanmäßige Ausgaben IV. Quartal 2011 (DS-Nr.: 28/2012)
14.5 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (I. Quartal 2012) (DS-Nr.: 27/2012)
15. Anfragen der Ausschussmitglieder
15.1 Anfrage Fraktion DIE LINKE. Prenzlau - Reg.-Nr.: 12/2012 - Bauaktivitäten Windfeld Blindow/Dauer
15.2 Anfrage Fraktion DIE LINKE. Prenzlau - Reg.-Nr.: 13/2012 - Windfeld Blindow / Dauer
15.3 Anfrage Fraktion DIE LINKE. Prenzlau - Reg.-Nr.: 14/2012 - Beteiligungen der Stadt Prenzlau
15.4 Anfrage Fraktion DIE LINKE. Prenzlau - Reg.-Nr.: 19/2012 - Kita-Kostenbeiträge
15.5 Anfrage SPD-Fraktion - Reg.-Nr.: 20/2012 - Finanzierung der Kitas in Trägerschaft der Stadt Prenzlau
16. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 11 Mitglieder des Hauptausschusses sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 02.04.2012
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Herr Meyer nimmt teil.
Über die Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 12/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Informationen zu polizeilich relevaten Themen Berichterstatter: Herr Klinder
Der Leiter der Polizeiinspektion Prenzlau, Herr Klinder, erläutert an Hand einer Präsentation die polizeiliche Lage im Gemeindegebiet Prenzlau und beantwortet auftretende Fragen.
Der Bürgermeister ergänzt, dass hinsichtlich der Prävention eine gute Zusammenarbeit mit der Polizei besteht.

TOP 7. 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 43/2012
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau gemäß Anlage. “
Abstimmung: 12/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 8. Kostenbeitragssatzung Kita

TOP 8.1 Änderung der Kostenbeitragssatzung gemäß DS 41/2012 Antrag Fraktion Wir Prenzlauer DS-Nr.: 41-1/2012
Der Erste Beigeordnete sagt auf Grund eines mit Herrn Kirchner geführten Gespräches folgende Änderungen in der Satzung an:
1. In der ausgereichten überarbeiteten Anlage ist in § 5 Abs. 5, Satz 1 zu streichen „... ist die Summe der Einkünfte“ und zu ersetzen durch „des zu versteuernden Einkommens“.
2. In § 5 Abs. 6 ist „Von der Summe der Einkünfte“ zu streichen und zu ersetzen durch „des zu versteuernden Einkommens“ ...
Infolge der eben genannten Änderungen durch den Ersten Beigeordneten ändert Herr Kirchner seinen Antrag wie folgt:
1. § 4 des Antrages ist komplett zu streichen.
2. § 5 Abs. 3 und 4 ist zu streichen.
3. § 5 Abs. 5 streichen bis auf „Bei der Ermittlung des Elterneinkommens ist § 2 Abs. 5 a EStG zu beachten.“
4. § 5 Abs. 6 ist zu streichen.
5. § 5 Abs. 7 ist zu streichen.
6. § 5 Abs. 9 Satz 3 ist zu streichen.
Herr Hoppe schlägt vor, im § 5 Abs. 9, Satz 1 „je angefangene Stunde in der Regel 20 Euro als ..“ einzufügen.
Es erfolgt eine kontroverse Diskussion, an der sich alle Mitglieder des Hauptausschusses beteiligen.
Wortlaut: Version: 1
㤠4 Entstehung der Kostenbeitragspflicht
(2) Die Erhebung der Kostenbeiträge erfolgt in 12 gleichen Monatsbeiträgen. Erfolgt die Aufnahme des Kindes innerhalb eines Kalenderjahres, werden die Kostenbeiträge ab dem Aufnahmemonat, der im Betreuungsvertrag vereinbart wurde, erhoben. Die Kostenbeiträge entstehen zum 1. des Monats und sind jeweils zum 1. des Folgemonats fällig. Erfolgt die Aufnahme des Kindes vor dem 15. eines Monats, ist der Kostenbeitrag für den vollen Monat zu entrichten. Bei Aufnahme des Kindes nach dem 15. eines Monats werden nur 50 % der Kostenbeiträge für diesen Monat erhoben.
§ 5 Grundsätze der Berechnung und Höhe der Kostenbeiträge
(3) Das Einkommen im Sinne der Kostenbeitragssatzung soll die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kostenbeitragsschuldner zum aktuellen Zeitpunkt widerspiegeln. Als Nachweis der aktuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gelten Lohn-, Gehalts- oder Besoldungsmitteilungen der Arbeitgeber oder Dienstherren. Zur Feststellung der momentanen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Kostenbeitragsverpflichteten soll mindestens einmal jährlich eine Einkommensprüfung stattfinden.
(4) In den Fällen, wo eine Ermittlung des aktuellen Einkommens nicht möglich ist, wird das Einkommen des vorangegangenen Kalenderjahres der Berechnung der Kostenbeiträge zugrunde gelegt. Ist auch dies nicht möglich, insbesondere, wenn bei Selbständigen kein aktueller Einkommenssteuerbescheid vorliegt, erfolgt die Berechnung aufgrund des zu erwartenden Einkommens (Einkommensselbsteinschätzung). Der Kostenbeitragsschuldner ist verpflichtet, nach Erhalt eines Einkommenssteuerbescheides diesen unverzüglich bei der Stadt Prenzlau zur Kostenberechnung einzureichen. Es gilt § 6 Absatz 3 Satz 2 und 3 dieser Satzung. Erfolgt kein oder ein unglaubwürdiger Nachweis der Einkommensverhältnisse, gilt § 6 Absatz 2 dieser Satzung.
(5) Einkommen im Sinne dieser Satzung ist die Summe der positiven Einkünfte. Dazu gehören insbesondere:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung, der Bilanz bzw. der Einnahmen – Ausgaben -Überschusses bei selbständiger Arbeit (alternativ Betriebsabrechnungsbogen oder Bescheinigung des Steuerberaters) aller Firmen und bei Firmenbeteiligungen
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (hierzu zählen auch Einkommen aus geringfügigen Beschäftigungen)
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EStG (z.B. Renten)
- Einkommen nach dem SGB III (Arbeitsförderung) wie: Unterhaltsgeld, Überbrückungsgeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld
- Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)
- Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe)
- Sonstige Leistungen nach anderen Sozialgesetzbüchern, wie Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld, Unterhalt, Übergangsgeld
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, soweit diese nicht als Sachleistungen gewährt werden,
- Leistungen nach dem Beamtenversorgungsgesetz, dem Unterhaltssicherungsgesetz
- Leistungen nach dem BAföG (jedoch nicht die Leistungen nach dem BAföG für die Kinder der Personensorgeberechtigten) sofern sie nicht als Darlehen gewährt werden
Das Elterngeld gehört zu dem positiven Einkommen, soweit es einen Freibetrag in Höhe von 300,00 € überschreitet.
Bei der Ermittlung des Elterneinkommens ist § 2 Abs. 5a EStG zu beachten.
Nicht zum Einkommen im Sinne dieser Satzung gehören:
- das Kindergeld.
- Leistungen nach dem SGB XI, beispielsweise Pflegegeld für die Personensorgeberechtigten
(6) Von der Summe der positiven Einkünfte werden vor Festsetzung des Elternbeitrages abgezogen:
- Lohn- bzw. Einkommenssteuer
- Solidaritätszuschlag
- Kirchensteuer
- Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege- Renten- und Arbeitslosenversicherung private Sozialversicherungen werden in Höhe der nachgewiesenen Beiträge anerkannt, jedoch maximal bis zur Höhe der gesetzlichen Versicherung) - gesetzliche oder gerichtlich festgestellte Unterhaltsleistungen der Kostenbeitragsschuldner an nicht in der Familie lebende Personen.
Grundlage zur Berechnung des monatlichen Kostenbeitrages ist das monatliche Nettoeinkommen nach Steuerabzug. Die Werbungskostenpauschale ist im monatlichen Steuerabzug bereits berücksichtigt. Weitere Werbungskosten finden keine Berücksichtigung.
(7) Im Falle des Absatzes 4 Satz 2 ist … . in Abs. 4 eingefügt
(8) Für Kinder mit bestehendem Betreuungsvertrag ist eine zusätzliche Betreuung an schulfreien Tagen und in den Ferien im Hort auf Antrag der Personensorgeberechtigten ebenfalls möglich. Hierfür werden gesonderte Kosten erhoben, die in einem gesonderten Bescheid festgesetzt werden. Die Höhe der Kosten wird ermittelt, indem der im bestehenden Betreuungsvertrag festgesetzte Monatsbeitrag auf den Stundensatz heruntergerechnet und mit den zusätzlichen Betreuungsstunden multipliziert wird.
(9) Wird die vereinbarte Betreuungszeit innerhalb der Öffnungszeit überschritten, so sind von den Personensorgeberechtigten je angefangene Stunde 20 Euro als zusätzliche Kosten zu zahlen. Die Kosten werden jeweils in einem gesonderten Bescheid festgesetzt. Es erfolgt keine Zeitverrechnung mit anderen Tagen. Wird die vereinbarte Betreuungszeit überschritten und muss deshalb die Öffnungszeit der Kindereinrichtung verlängert werden, so ist die Stadt Prenzlau berechtigt, Aufwendungen, die für die Überschreitung der Öffnungszeit entstanden sind, in Rechnung zu stellen.
§ 8 Beendigung des Betreuungsvertrages
(2) Die Personensorgeberechtigten und der Träger können den Betreuungsvertrag jeweils zum Monatsende mit einer Frist von drei Wochen zum Monatsende kündigen. Für die Wahrung der Kündigungsfrist ist das Datum des Posteingangs in der Stadtverwaltung Prenzlau maßgebend. “
mehrheitlich Weiterleitung an SVV

TOP 8.2 Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 41/2012
Zur Stadtverordnetenversammlung am 14.06.2012 wird eine entsprechend der im Hauptausschuss geführten Diskussion überarbeitete Anlage 1 herausgegeben.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Stadt Prenzlau laut Anlage 1.“
mehrheitlich Weiterleitung an SVV

TOP 9. Außerplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung Abriss Wohnblock Woldegker Straße 41-47, OT Dedelow DS-Nr.: 45/2012
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 70 (1) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKomVerf) eine außerplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung in Höhe von 84.000 € für den Rückbau im Rahmen des Förderprogramms „Stadtumbau Ost“ (Produktkonto 51101.5315000/ 7315000).
Die Deckung der außerplanmäßigen Aufwendung/ Auszahlung wird durch Mehrerträge/ -einzahlungen bei nachfolgenden Produktkonten gewährleistet.
51101.4140830/ 6160830                     42.000,00 €
Stadt-und Ortsteilentwicklung/
Zuweisungen Bund Stadtumbau Ost
51101.4141830/ 6161830                     42.000,00 €
Stadt-und Ortsteilentwicklung/
Zuweisungen Land Stadtumbau Ost
Summe Deckungsbetrag:                      84.000,00 € .“
Abstimmung: 12/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 10. Paludikultur - Projektträgerschaft der Stadt zum Projekt „Schilfbewirtschaftung Uckertal-Prenzlau“ DS-Nr.: 39/2012
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Projektträgerschaft über das Projekt „Schilfbewirtschaftung Uckertal-Prenzlau“ im Bereich Blindower See und Möllensee und die damit verbundene Antragstellung beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung. Die Übernahme der Projektträgerschaft steht unter folgenden Prämissen:
1. Es entsteht der Stadt Prenzlau für die Fördermittelantragstellung und die Umsetzung der Erschließungsmaßnahmen kein Eigenanteil.
2. Die Bewirtschaftung der neu geschaffenen Infrastruktur (Erschließungswege) wird den davon bevorteilten Flächenbewirtschaftern übertragen.
3. Das Vorhaben muss so angelegt sein, dass die Befahrbarkeit des "Kanals" für das Fahrgastschiff nicht beeinträchtigt wird. “
Abstimmung: 12/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 11. Aufhebung des Beschlusses über die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Am Friedhof" OT Schönwerder, Prenzlau (DS 43/2006) DS-Nr.: 32/2012
Der Zweite Beigeordnete informiert, dass den Drucksachen 32/2012 und 33/2012 nach eingehender Beratung im Ortsbeirat Schönwerder am 16.05.2012 zugestimmt wurde.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Der Beschluss über die Durchführung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Am Friedhof“ OT Schönwerder, Prenzlau (DS 43/2006) wird aufgehoben. Auf die Anlagen der DS 43/2006 und 33/2012 wird verwiesen.“
Abstimmung: 12/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 12. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Am Friedhof" der Stadt Prenzlau, OT Schönwerder DS-Nr.: 33/2012
Herr Kirchner fragt nach, ob es hinsichtlich der Festsetzung, im speziellen der grünordnerischen Festsetzungen Einwände seitens der Bürger gab. Konkret macht er dies an Hand der grünordnerischen Festsetzung, dass ein Heckenschnitt einmal pro Jahr zu erfolgen hat, fest.
Der Zweite Beigeordnete erläutert, dass nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird. In diesem Zusammenhang wird auch nochmals eine Ortsbeiratssitzung durchgeführt, in der, so sichert der Zweite Beigeordnete zu, diesbezüglich nachgefragt wird.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Der Bebauungsplan „Am Friedhof“ der Stadt Prenzlau, OT Schönwerder, rechtswirksam seit dem 10.03.2004, wird im Regelverfahren gem. § 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) geändert.“
Abstimmung: 12/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 13. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses „Satzung zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus“ DS-Nr.: 37/2012
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Der Aufstellungsbeschluss für die Satzung zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus, DS 269/2004, wird aufgehoben.“
Abstimmung: 12/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 14. Mitteilungen des Bürgermeisters

TOP 14.1 Stadtbericht 2010 DS-Nr.: 38/2012
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 14.2 Mitteilung über Vergaben nach VOB und VOL DS-Nr.: 22/2012
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 14.3 Bericht zum Haushalt der Stadt Prenzlau 2012 (1. Quartal) DS-Nr.: 25/2012
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 14.4 Über- und außerplanmäßige Ausgaben IV. Quartal 2011 DS-Nr.: 28/2012
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 14.5 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (I. Quartal 2012) DS-Nr.: 27/2012
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

Weitere Mitteilungen:
1. Der Bürgermeister stellt die neue Gestaltung des ehem. Pit-Stop-Gebäudes vor, die bauordnungsrechtlich genehmigt wurde.
2. Am 13.06.2012 findet um 17.00 Uhr im Kleinkunstsaal des Dominikanerklosters eine gemeinsame Ortsbeiratssitzung zum Thema „Sachstand zur Gründung der UckerWasser GmbH (gemeinsame Betriebsführungsgesellschaft der Stadtwerke Prenzlau GmbH und des NUWA für Wasser/Abwasser). Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung und die Fraktionsvorsitzenden haben dazu eine Einladung erhalten.

TOP 15. Anfragen der Ausschussmitglieder

TOP 15.1 Anfrage Fraktion DIE LINKE. Prenzlau - Reg.-Nr.: 12/2012 - Bauaktivitäten Windfeld Blindow/Dauer
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage Reg.-Nr. 12/2012 zur Kenntnis.

TOP 15.2 Anfrage Fraktion DIE LINKE. Prenzlau - Reg.-Nr.: 13/2012 - Windfeld Blindow / Dauer
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage Reg.-Nr. 13/2012 zur Kenntnis.

TOP 15.3 Anfrage Fraktion DIE LINKE. Prenzlau - Reg.-Nr.: 14/2012 - Beteiligungen der Stadt Prenzlau
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage Reg.-Nr. 14/2012 zur Kenntnis.

TOP 15.4 Anfrage Fraktion DIE LINKE. Prenzlau - Reg.-Nr.: 19/2012 - Kita- Kostenbeiträge
Der Vorsitzende ist der Meinung, dass eine vorzeitige Abbuchung der Beiträge nicht geschehen darf.
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage Reg.-Nr. 19/2012 zur Kenntnis.

TOP 15.5 Anfrage SPD-Fraktion - Reg.-Nr.: 20/2012 - Finanzierung der Kitas in Trägerschaft der Stadt Prenzlau
Auf Nachfrage von Herrn Brämer, warum die Gesamtpersonalkosten in den Kitas und die Personalkosten für das notwendige pädagogische Personal deckungsgleich sind, antwortet der Erste Beigeordnete, dass die Kita-Leiterinnen separat berechnet werden.
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage Reg.-Nr. 20/2012 zur Kenntnis.

TOP 16. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 18.45 Uhr.

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Niederschrift HAU-A vom 04.06.2012 (öffentlich) (66.3 KB)

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