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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung vom 24.05.2012

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung
des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung der Stadt Prenzlau
am Donnerstag, dem 24.05.2012, Sitzungssaal Rathaus,
Am Steintor 4 (Raum 203)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 19.15 Uhr

Entschuldigt:
Frau Kaufmann
Herr Brämer

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22.03.2012
4. Einwohnerfragestunde
5. Tagesordnung
5.1 Änderung der Tagesordnung - Aufnahme DS: 45/2012 (DS-Nr.: 46/2012)
5.2 Bestätigung der Tagesordnung
6. Angelegenheiten der Rechnungsprüfung
6.1 mündliche Information über den Stand der laufenden Prüfungen. Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung 2011
7. Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 41/2012)
8. Paludikultur - Projektträgerschaft der Stadt zum Projekt "Schilfbewirtschaftung Uckertal-Prenzlau" (DS-Nr.: 39/2012)
8.1 Außerplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung Abriss Wohnblock Woldegker Straße 41-47, OT Dedelow (DS-Nr.: 45/2012)
9. Stand der Baumaßnahmen mit finanzieller Darstellung
10. Aktuelle Übersicht Finanzierung Landesgartenschau
11. Mitteilungen des Bürgermeisters
11.1 Bericht zum Haushalt der Stadt Prenzlau 2012 (1. Quartal) (DS-Nr.: 25/2012)
11.2 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (I. Quartal 2012) (DS-Nr.: 27/2012)
11.3 Über- und außerplanmäßige Ausgaben IV. Quartal 2011 (DS-Nr.: 28/2012)
12. Anfragen der Ausschussmitglieder
12.1 Anfrage Fraktion DIE LINKE. Prenzlau - Reg.-Nr.: 19/2012 - Kita-Kostenbeiträge
12.2 Anfrage SPD-Fraktion - Reg.-Nr.: 20/2012 - Finanzierung der Kitas in Trägerschaft der Stadt Prenzlau
13. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 9 Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22.03.2012
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

TOP 5. Tagesordnung

TOP 5.1 Änderung der Tagesordnung - Aufnahme DS: 45/2012 Antrag Bürgermeister DS-Nr.: 46/2012
Der Vorsitzende teilt mit, dass folgender Tagesordnungsantrag vorliegt:
Wortlaut:
„Ich beantrage, die Drucksache 45/2012 - „Außerplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung Abriss Wohnblock Woldegker Straße 41-47, OT Dedelow“ zusätzlich in die Tagesordnung aufzunehmen. “
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig angenommen
Durch die Annahme der Drucksache 46/2012, ist die Drucksache 45/2012 - Außerplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung Abriss Wohnblock Woldegker Straße 41- 47, OT Dedelow, in die Tagesordnung aufzunehmen.
Der Vorsitzende legt fest, dass diese Drucksache als Tagesordnungspunkt 8.1 behandelt wird.
Des Weiteren liegt eine zusätzliche Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Prenzlau - Reg- Nr.: 19/2012 – Kita-Kostenbeiträge – vor. Diese wurde den Mitgliedern des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung als Tischvorlage ausgegeben.
Der Vorsitzende schlägt vor, die Anfrage als TOP 12.1 zu behandeln.
Weiterhin liegt eine zusätzliche Anfrage der SPD-Fraktion - Reg-Nr.: 20/2012 – Finanzierung der Kitas in Trägerschaft der Stadt Prenzlau - vor. Diese wurde den Mitgliedern des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung als Tischvorlage ausgegeben.
Der Vorsitzende schlägt vor, die Anfrage als TOP 12.2 zu behandeln.

TOP 5.2 Bestätigung der Tagesordnung
Über die so geänderte Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Angelegenheiten der Rechnungsprüfung

TOP 6.1 mündliche Information über den Stand der laufenden Prüfungen. Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung 2011
Der Rechnungsprüfer berichtet über den Stand der Jahresabschlussprüfung. Gegenwärtig erfolgen verschiedene Belegprüfungen. Der Nachweis der Salden per 31.12.2011 ist anhand von Saldenbestätigungen durch die Banken erfolgt und erledigt. Ein Hinweis betreffs vollständiger Fixierung der im § 44 KomHKV gestellten Anforderungen an Dienstanweisungen wurde gegeben. Der Jahresabschluss muss nicht, wie die kamerale Jahresrechnung, bis Ende März des Folgejahres vorliegen. Hierdurch wird die Prüfung jedoch nicht einfacher und ist anders zu organisieren. Die gemeinsame Prüfung mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC erfordert Abstimmungsbedarf. PwC fordert gegenwärtig bereits viele Unterlagen von der Kämmerei ab. Aktuell erfolgt die Jahresabschlussprüfung im Berufsbildungsverein. Vergabeprüfungen werden als ständige Aufgabe durchgeführt. Die Vergabeprüfungen für die LAGA gGmbH sind weitgehend 2011 erfolgt und fallen somit 2012 nur noch vereinzelt an. Weiterhin wird mit der LAGA gGmbH Kontakt gehalten. Mehrere Verwendungsnachweise Prenzlauer Profil bzw. bei investiven Förderungen durch die Stadt wurden geprüft.
Herr Haffer fragt an, ob über den geprüften Jahresabschluss 2011 bis Ende 2012 (§ 82 (4) BbgKVerf) beschlossen werden kann.
Der Rechnungsprüfer antwortet, dass aus seiner Sicht der Termin eingehalten wird.

TOP 7. Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 41/2012
Der Bürgermeister und Herr Dr. Blohm erläutern die Drucksache. Es wird darauf hingewiesen, dass nur eine Korrektur in rechtlicher Hinsicht vorgenommen wurde. Eine Gebührenanpassung erfolgte nicht.
Herr Kirchner, S. hinterfragt § 5 (5) „Positive Einkünfte“ und (6) „Werbungskosten“. Er stellt fest, dass in dieser Satzung nur die positiven Einkünfte berücksichtigt werden. Wie wird mit den negativen Einkünften umgegangen? Des Weiteren macht er darauf aufmerksam, dass das Jahresteuergesetz 2010 eine Änderung erfahren hat in Bezug auf Kinderbetreuungskosten. Das heißt, dass diese ab 2012 nicht mehr als Werbungskosten/Betriebsausgaben, sondern im Rahmen der Sonderausgaben abzugsfähig sind. Diese Formulierung sollte in diese Satzung mit aufgenommen werden. Eine weitere Unklarheit besteht in der Formulierung „Weitere Werbungskosten finden keine Berücksichtigung“. Ebenso besteht Unklarheit im § 7 (3) „Essenversorgung“. Er ist der Meinung, dass es nur zwei Möglichkeiten gibt - entweder es besteht freie Essenwahl oder die Kommune, die den Essenanbieter vordiktiert, beteiligt sich zu einem Prozentsatz x an den Kosten.
Frau Pieles fragt, ob für den § 4 (7) eine rechtliche Grundlage vorhanden ist.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Stadtverordnetenversammlung einen Beschluss über den Vertrag mit einem Essenanbieter gefasst hat. Dieser Vertrag läuft noch bis zum 31.12.2013. Die Stadt Prenzlau zahlt keinen Zuschuss zum Essen. Es besteht aber die Möglichkeit, über „Essenpatenschaften“ oder über das Job-Center Zuschüsse zu beantragen.
Herr Dr. Blohm ergänzt im Auftrag des Bürgermeisters, dass bei Erkrankung des Kindes keine Kostenrückerstattung erfolgt. Er macht darauf aufmerksam, dass Hygienevorschriften bei der Essenlieferung einzuhalten sind. Zu den Werbungskosten weist er darauf hin, dass eine Prüfung der sachlichen Richtigkeit schwierig ist.
Herr Scheffel macht darauf aufmerksam, dass die Fraktion Wir Prenzlauer im Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales keine Veränderung der Kostenbeitragssatzung vorgeschlagen hat.
Herr Richter bemerkt zum § 5 (5), dass bei Ausübung von zwei Tätigkeiten ein Ungleichgewicht bei den Einnahmegrundlagen und den Werbungskosten entstehen kann.
Der Bürgermeister fügt hinzu, dass es sich beim § 5 (5) um keine abschließende Aufzählung handelt. Wenn Beschwerden bei der Stadt eingehen, werden die Ausschussmitglieder entsprechend informiert. Ein Steuerberater wird zu diesem Gesamtthema aber nochmals hinzugezogen.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Stadt Prenzlau laut Anlage 1. “
Abstimmung: 7/2/0 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 8. Paludikultur - Projektträgerschaft der Stadt zum Projekt "Schilfbewirtschaftung Uckertal-Prenzlau" DS-Nr.: 39/2012
Herr Steffen nimmt teil.
Der Zweite Beigeordnete erläutert an Hand einer Präsentation das Projekt.
Auf Nachfrage von Herrn Kirchner, S. ob die Ausschussmitglieder zeitnah über die Bereitstellung von Fördermitteln informiert werden, antwortet der Zweite Beigeordnete, dass bei Entstehung von Eigenmitteln die Stadt definitiv nicht als Projektträger zur Verfügung steht.
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung werden über das weitere Verfahren informiert.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Projektträgerschaft über das Projekt „Schilfbewirtschaftung Uckertal-Prenzlau“ im Bereich Blindower See und Möllensee und die damit verbundene Antragstellung beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung. - 6 - Die Übernahme der Projektträgerschaft steht unter folgenden Prämissen:
1. Es entsteht der Stadt Prenzlau für die Fördermittelantragstellung und die Umsetzung der Erschließungsmaßnahmen kein Eigenanteil.
2. Die Bewirtschaftung der neu geschaffenen Infrastruktur (Erschließungswege) wird den davon bevorteilten Flächenbewirtschaftern übertragen.
3. Das Vorhaben muss so angelegt sein, dass die Befahrbarkeit des "Kanals" für das Fahrgastschiff nicht beeinträchtigt wird. “
Abstimmung: 8/0/1 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 8.1 Außerplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung Abriss Wohnblock Woldegker Straße 41-47, OT Dedelow DS-Nr.: 45/2012
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 70 (1) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKomVerf) eine außerplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung in Höhe von 84.000 € für den Rückbau im Rahmen des Förderprogramms „Stadtumbau Ost“ (Produktkonto 51101.5315000/ 7315000).
Die Deckung der außerplanmäßigen Aufwendung/ Auszahlung wird durch Mehrerträge/ -einzahlungen bei nachfolgenden Produktkonten gewährleistet.
51101.4140830/ 6160830                  42.000,00 €
Stadt-und Ortsteilentwicklung/
Zuweisungen Bund Stadtumbau Ost
51101.4141830/ 6161830                  42.000,00 €
Stadt-und Ortsteilentwicklung/
Zuweisungen Land Stadtumbau Ost
Summe Deckungsbetrag:                   84.000,00 €.“
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 9. Stand der Baumaßnahmen mit finanzieller Darstellung
Frau Oyczysk erläutert im Auftrag des Bürgermeisters anhand der Anlage 3 zur DS: 25/2012 den fianziellen Stand der Baumaßnahmen.
Auf Nachfrage von Herrn Steffen, warum mit einer terminlichen Änderung bei der Gestaltung der Freiflächen Marktberg zu rechnen ist, antwortet Frau Oyczysk, dass dies verschiedenen Faktoren zuzuschreiben ist. Die Bauteile waren nach dem kurzen aber intensiven Wintereinbruch ausgekühlt, so dass die Bearbeitung erst nach wärmeren Temperaturen möglich war. Die Gerüste stehen ebenfalls noch an der Fassade.
Herr Kirchner, S. macht darauf aufmerksam, dass die Anlage 3 nachgereicht wurde. In diesen Fällen bittet er darum, vorab per E-Mail informiert zu werden.

TOP 10. Aktuelle Übersicht Finanzierung Landesgartenschau
Der Vorsitzende beantragt Rederecht für Herrn Guhlke, Geschäftsführer der Landesgartenschau Prenzlau 2013 g GmbH (Laga gGmbH).
Dem wird einstimmig zugestimmt.
Herr Guhlke stellt an Hand einer Präsentation den aktuellen Sachstand der Arbeiten zur Landesgartenschau vor und geht insbesondere auf die Barrierefreiheit ein.
Der Bürgermeister verweist auf einen Veranstaltungskalender der Laga gGmbH.
Herr Rabe fragt, wie die Versorgung während der Landesgartenschau geregelt ist.
Herr Guhlke erklärt, dass der Kurgarten als Hauptcateringstandort genutzt wird. Ansonsten weist er auch auf die Restaurants in der Innenstadt hin.
Auf Nachfrage von Herrn Scheffel, ob es schon Einnahmen gibt, antwortet Herr Guhlke, dass mit dem Kartenvorverkauf ab 15.10.2012 begonnen wird.
Der Bürgermeister bemerkt, dass bereits Einnahmen von den Sponsoren wie z. B. die Sparkasse Uckermark und die Stadtwerke Prenzlau GmbH geflossen sind.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der Kostenrahmen unbedingt einzuhalten ist.

TOP 11. Mitteilungen des Bürgermeisters

TOP 11.1 Bericht zum Haushalt der Stadt Prenzlau 2012 (1. Quartal) DS-Nr.: 25/2012
Herr Steffen weist darauf hin, dass zum besseren Verständnis bei sehr hohen Zahlungsströmen und großen Abweichungen entsprechende Hinweise einzufügen sind.
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 11.2 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (I. Quartal 2012) DS-Nr.: 27/2012
Die Mitglieder des Ausschussses für Finanzen und Rechnungsprüfung nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 11.3 Über- und außerplanmäßige Ausgaben IV. Quartal 2011 DS-Nr.: 28/2012
Auf Nachfrage von Herrn Scheffel, warum die Liste der über- und außerplanmäßigen Ausgaben enorm umfangreich ist, antwortet der Erste Beigeordnete, dass dies der Einführung der Doppik geschuldet ist.
Die Mitglieder des Ausschussses für Finanzen und Rechnungsprüfung nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 12. Anfragen der Ausschussmitglieder

TOP 12.1 Anfrage Fraktion DIE LINKE. Prenzlau - Reg.-Nr.: 19/2012 - Kita- Kostenbeiträge
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungswesen nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage Reg.-Nr. 19/2012 zur Kenntnis.

TOP 12.2 Anfrage SPD-Fraktion - Reg.-Nr.: 20/2012 - Finanzierung der Kitas in Trägerschaft der Stadt Prenzlau
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungswesen nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage Reg.-Nr. 20/2012 zur Kenntnis.

Weitere Anfragen:
Herr Rabe fragt nach dem Tariftreuegesetz.
Der Zweite Beigeordnete antwortet, dass dieses Gesetz inzwischen aufgehoben wurde. Im Brandenburgischen Vergabegesetz ist u. a. auch die tarifliche Vergütung geregelt.
Herr Kirchner:
1. Wird die Stadt Prenzlau steuerlich beraten? Wenn ja wie und durch wem?
2. Wurde die Relevanz des Anwendungsbereich von § 37b EStG unter Berücksichtigung der aktuellen FG-Urteile bzw. BMF-Schreiben geprüft?
3. Wurde ein Betrieb gewerblicher Art für sämtliche nichthoheitliche Tätigkeiten geprüft ? - z.B. im Umsatzsteuerrecht
4. Wie ist der Umgang mit dem BFH-Urteil V R 41/10 vom 10.11.2011 - evt. Umsatzsteuerpflicht für Sporthallennutzung geplant?
5. Wurde ein möglicher Vorsteuerabzug für Bereiche mit umsatzsteuerpflichtigen Ausgangsumsätze geprüft und umgesetzt?
6. Bekommen die Ausschussmitglieder bzw. alle Stadtverordneten Informationen über das neue Gemeindefinanzreformgesetz?
7. Wann wird der Gehweg repariert? Stettiner Str. Höhe Pizzeria
8. Aus welchen Mitteln wurde die Treppe Kita G. Scholl finanziert?
Die Anfragen 1. bis 6. werden schriftlich beantwortet.
Zu Frage 7 antwortet der Bürgermeister, dass eine diesbezügliche Information bei der Stadt noch nicht vorlag. Der Sachverhalt wird geprüft.
Zu Frage 8 informiert der Bürgermeister, dass in den letzten Jahren Risse und auch enorme Frostschäden an der Treppenanlage zu verzeichnen waren. Es handelte sich hierbei um eine separate Beauftragung.
Der Erste Beigeordnete ergänzt, dass die Bezahlung aus den normalen Unterhaltungsmaßnahmen, die im Haushalt veranschlagt sind, erfolgte.
Herr Rissmann bedankt sich bei der Verwaltung für die zügige Umsetzung des Bauvorhabens „Gemeindezentrum Alexanderhof sowie bei der unverzüglichen Müllbeseitigung in Ewaldshof.
Herr Kirchner, D. lobt die Verwaltung für die schnelle Beseitigung der Schäden an der Franz-Wienholz-Straße. Des Weiteren fragt er nach der Umbenennung des Gleises 7.
Frau Oyczysk informiert im Auftrag des Bürgermeisters, dass die Deutsche Bahn AG dieses Ansinnen ablehnt, da in der Signaltechnik viele umfangreiche Änderungen vorgenommen werden müssten.

TOP 13. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 19.15 Uhr.

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Niederschrift FR-A vom 24.05.2012 (öffentlich) (46.4 KB)

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