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Beschlussvorlage 203/2008
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit in der Stadt Prenzlau

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Drucksache 203/2008 (19.2 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 04.12.2008 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die "Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit in der Stadt Prenzlau" gemäß Anlage 1.

Begründung

Seit dem erstmaligen Erlass der genannten Verordnung im Jahre 2003 konnte die Ordnungsbehörde der Stadt Prenzlau zielgerichteter auf Verschmutzungen bzw. Verunstaltungen reagieren. Verursacher konnten aufgrund der Normen in der genannten Verordnung mit ordnungsrechtlichen Mitteln gerügt bzw. zur Entfernung der Verschmutzung etc. herangezogen werden.
Seither konnten eine Vielzahl an Erfahrungen bei der Umsetzung der Normen gesammelt werden. Aus diesem Grund mussten einige Paragraphen auf die in der Stadt Prenzlau vorhandenen Gegebenheiten hin angepasst werden. Ferner war neben der genannten Verordnung eine Satzung mit dem Titel "Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten im Bereich Umwelt und Naturschutz und öffentliche Grünanlagen für die Stadt Prenzlau und ihre Ortsteile" in Kraft, deren Ziel ebenfalls die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit war.
Demzufolge wurden deren Inhalte in die nun neu vorgelegte Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit in der Stadt Prenzlau mit aufgenommen.
Die Regelungen in beiden Verordnungen/Satzungen wurden seitens des Ordnungsamtes, u. a. auch in gemeinsamen Streifen mit der Polizei, auf ihre Einhaltung kontrolliert und geahndet. Seither konnte insgesamt ein Rückgang der Alltagsverschmutzungen im Stadtgebiet festgestellt werden. Die dagegen noch bestehenden örtlichen Schwerpunkte von Verschmutzungen bzw. Sachbeschädigungen (z. B. Bahnhofsbereich, Parkplätze von Einzelhandelsunternehmen) sollen mit den nachstehenden neuen Regelungen normalisiert werden. Neu in der vorgelegten Fassung sind u. a. die Regelungen hinsichtlich des Alkoholgenusses in der Öffentlichkeit sowie der Leinenpflicht für Hunde in bestimmten Gebieten der Stadt Prenzlau.
Neben dem Ziel der Erreichung eines verbesserten Stadtbildes wurde festgestellt, dass die meisten Ordnungswidrigkeiten sowie Straftaten im Einklang mit dem vollzogenen Alkoholgenuss außerhalb von Veranstaltungen einhergingen. Um präventiv gegen diese Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten vorgehen zu können, war diese neue Regelung notwendig, die beim Leiter der Polizeiwache Prenzlau bereits ihre Zustimmung fand. Die festgelegten Bereiche für das Alkoholverbot bzw. die Leinenpflicht sind von der Öffentlichkeit stark frequentiert. Infolgedessen muss dort ein besonderer Schutz der Allgemeinheit bestehen.

Anlagen:
Anlage 1 - Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit in der Stadt Prenzlau

Die Anlagen sind nur in Papierform vorhanden.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Ordnungsamt

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