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Satzung der Stadt Prenzlau über die förmliche Erweiterung des Sanierungsgebietes I

öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau 04/2005 vom 06.07.2005, Seite 10

§ 1 Erweiterung des Sanierungsgebietes I

1. Im nachfolgenden näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert werden.

2. Das mit Beschluss vom 31.08.1994 förmlich festgelegte Sanierungsgebiet I wird um die Grundstücke der Gemarkung Prenzlau, Flur 42, Flurstücke 107/1, 107/2, 107/3 und 106/1 (teilweise) mit einer Größe von ca. 1,4 ha erweitert.

3. Das Erweiterungsgebiet ist in dem beiliegenden Lageplan gekennzeichnet und erhält ebenfalls die Bezeichnung Sanierungsgebiet I. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.
Das Erweiterungsgebiet wird wie folgt umgrenzt:
im Nordwesten von der Stadtmauer
im Nordosten von der Steinstraße
im Südosten vom Seeweg
im Südwesten durch das Gelände der Freilichtbühne

4. Werden innerhalb des Sanierungsgebietes durch Grundstückszusammen-legungen Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden.

§ 2 Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Sanierungsverfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 a BauGB finden Anwendung.

§ 3 Genehmigungspflichten

Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden keine Anwendung.

§ 4 Inkrafttreten

Die vorstehende Lesefassung der Satzung ist mit der o. g. Bekanntmachung seit dem 07.07.2005 in Kraft.

Hinweise:

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
1. eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
2. Mängel der Abwägung,
wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften der §§ 152 bis 156 a BauGB wird besonders hingewiesen.
Die Sanierungssatzung nebst Lageplan und sowie alle vorgenannten Paragraphen können von jedermann in der Stadtverwaltung Prenzlau, Steinstraße 4, 17291 Prenzlau, im Baudezernat, Haus II, Zimmer 002, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

 

Downloads

61.7a - Satzung förmliche Erweiterung des Sanierungsgebietes I (311.0 KB)

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