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Entgeltordnung für die Benutzung von Sporthallen und Sportplätzen in Trägerschaft der Stadt

öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau 06/2022 vom 24.12.2022, Seite 16

§ 1
Gegenstand der Entgeltordnung

Die Stadt Prenzlau erhebt für die Nutzung der Sporthallen und Sportplätze (außerhalb der Regelungen für das Uckerstadion) in Trägerschaft der Stadt Prenzlau im Rahmen des Vereins-, Wettkampf-, Freizeit- und des Breitensports sowie im Rahmen des Schulsports außerhalb der Trägerschaft der Stadt Prenzlau Entgelte.

§ 2
Entgeltschuldner

Entgeltschuldner ist, wer die Nutzung der Sporthalle/des Sportplatzes beantragt hat oder durch die Leistung unmittelbar begünstigt wird..

§ 3
Zahlung der Entgelte und Fälligkeit

1. Die Zahlungspflicht der Nutzer beginnt
a) mit Abschluss eines Nutzungsvertrages und endet mit Ablauf des Vertrages oder
b) mit Erhalt einer Bewilligung für die Nutzung von Sporteinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau
und endet nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes.

2. Wird die Sportstättennutzung im Wettkampfbetrieb angemeldet, jedoch nicht fristgemäß drei Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich – auch per Mail oder Fax – abgemeldet, ist diese zu 100 % zu bezahlen. Eine angemeldete Sportstättennutzung für den Trainingsbetrieb kann nur zum Ende eines Quartals an- oder abgemeldet werden.  Nicht abgemeldete Nutzungen im Rahmen des Trainingsbetriebes sowie nicht genehmigte Nutzungen werden ebenfalls zu 100% berechnet. Einzelpersonen oder Sportgruppen, die keinem Verein im Sinne des BGB zuzurechnen sind, zahlen die Nutzungsstunde zu 100 %.

3. Die Zahlung erfolgt auf der Grundlage einer Rechnung und ist 14 Tage nach Zugang fällig.

4. Entsprechend der Förderrichtlinie des Prenzlauer Profils sind Förderungen für die Sportvereine bei der Sporthallennutzung vorgeschrieben. Diese sind bei der Berechnung der Entgelte zu berücksichtigen. Die Sportvereine erhalten dafür einen
Bewilligungsbescheid.
Die im § 3 Punkt 2 getroffenen Festlegungen gelten auch im Rahmen des Prenzlauer Profils.

§ 4
Höhe der Entgelte

(1) Die Entgelte für die Nutzung der Sporthallen betragen je Stunde:

1. Sporthalle der Artur-Becker-Grundschule:
a) für die Halle 21,00 €
b) für den Gymnastikraum 5,00 €
2. Sporthalle der Grundschule "J.H. Pestalozzi":
a) für die Halle 21,00 €
b) für den Gymnastikraum 5,00 €
3. Sporthalle der Diesterweg-Grundschule:
a) für die Halle 21,00 €
4. Sporthalle der Oberschule mit Grundschulteil "C. F. Grabow":
a) für die gesamte Halle 96,00 €
b) ein Drittel der Halle 32,00 €
c) zwei Drittel der Halle 64,00 €
5. Uckerseehalle:
a) für die gesamte Halle 96,00 €
b) ein Drittel der Halle 32,00 €
c) zwei Drittel der Halle 64,00 €
d) den Mehrzweckraum 30,00 €
e) das Scherpf-Theater 52,00 €
6. Übernachtungen je Nacht:
für die Sporthallen unter Punkt 1 bis 3 50,00 €
7. Übernachtungen je Nacht:
für die Sporthallen unter Punkt 4 und 5 90,00 €

(2) Die Entgelte für die Nutzung der Sportplätze betragen je Stunde:
a) Großfeld 41,00 Euro
b) Kleinfeld 18,00 Euro

(3) Soweit die Leistung der Umsatzsteuer unterliegt, werden die Entgelte nach dieser Entgeltordnung inklusive der jeweils geltenden Umsatzsteuer erhoben.

§ 5
Allgemeines

Der Bürgermeister wird ermächtigt, entsprechend der angebotenen Dienstleistung, dem Charakter der Veranstaltung, der Zeit sowie dem Veranstaltungstag unabhängig von der Entgeltordnung flexible Entgelte für Dritte festzulegen.

§ 6
Inkrafttreten

Die Entgeltordnung für die Benutzung von Sporthallen und Sportplätzen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau vom 02.12.2022 ist seit dem 01.01.2023 in Kraft.

 

Downloads

52.7 - Entgeltordnung Sporthallen und Sportplätze (121.8 KB)

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