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Benutzungsordnung für die Benutzung von Sportplätzen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau

öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau 04/2003 vom 23. Juli 2003, Seite 16

§ 1
Eigentum

Die Stadt Prenzlau ist Eigentümerin und damit Verfügungsberechtigte über die Sportplätze:

- Dedelow
- Schönwerder
- Klinkow
- an der Realschule „Ph. Hackert“
- an der A. Becker Grundschule
- Stadtpark

§ 2
Zweckbestimmung und Nutzung

Die Sportanlagen dienen dem Breiten- und Wettkampfsport. Sie geben den Schulen, Vereinen und anderen Organisationen der Stadt Prenzlau die Möglichkeit, ihren sportlichen Lehr- und Übungsbetrieb sowie Veranstaltungen durchzuführen.

§ 3
Benutzung der Sportplätze

(1) Die gesamten Platzanlagen sind schonend zu behandeln. Spezielle Sportarten sind auf den hierfür vorgesehenen Plätzen und Anlagen auszuüben.

(2) Fahrräder, Krafträder und Kraftfahrzeuge sind nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen.

(3) Hunde sind an der Leine zu führen.

(4) Bei drohendem Unwetter ist der Benutzer oder Veranstalter verpflichtet, den Übungsbetrieb oder die Veranstaltung abzubrechen und die Teilnehmer zum Verlassen der Sportanlage aufzufordern.

(5) Bei Veranstaltungen sind vom Nutzer Ordner einzusetzen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung garantieren.

(6) Maßnahmen der Ersten Hilfe sind vom Veranstalter sicherzustellen.

§ 4
Haftung

(1) Die Nutzer stellen die Stadt Prenzlau vor etwaigen Haftungsansprüchen ihrer Bediensteten, Mitglieder oder Beauftragten, der Besucher ihrer Veranstaltungen und sonstiger Dritte für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Sportplätze entstehen, sofern sie nicht zur Verkehrssicherungspflicht der Stadt Prenzlau gehören.

(2) Die Nutzer verzichten ihrerseits auf eigene Haftpflichtansprüche gegen die Stadt Prenzlau und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gegen die Stadt Prenzlau und deren Beauftragte.

(3) Die Nutzer haften der Stadt Prenzlau für alle an den überlassenen Einrichtungen, Geräten und Zugangswegen schuldhaft verursachten Schäden.

§ 5
Inkrafttreten

Die Benutzungsordnung für die Benutzung von Sportplätzen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau vom 04.07.2003 ist seit dem 24.07.2003 in Kraft.

 

Downloads

52.6 - Benutzungsordnung Sportplätze (110.7 KB)

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