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Entgeltordnung für Besucher und Benutzer der Einrichtungen „Dominikanerkloster Prenzlau. Kulturzentrum und Museum“

öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau 09/2025 vom 20.12.2025, Seite 5

Inhaltsverzeichnis:
1. Entgelte für die Nutzung der Einrichtungen des Dominikanerklosters
2. Erläuterungen: Kartentypen
3. Befreiung von Entgeltzahlungen / Ermäßigungen
4. Angebotsspezifische Staffelung der Entgelte
5. Einräumung und Verwertung von Nutzungsrechten
6. Verleihung von Objekten / Dokumenten aus den Sammlungen des Dominikanerklosters
7. Überlassung von Räumen des Dominikanerklosters
8. Allgemeine Regelungen
9. In-Kraft-Treten

1. Entgelte für die Nutzung der Einrichtungen des Dominikanerklosters

Entgelte
in Euro
Benutzerkarte
Stadtbibliothek
Benutzerkarte
Archive
Eintrittskarte
Museum
Tageskarte
Standard - 5,00 € 5,00 €
Ermäßigt - 4,00 € 4,00 €
Kinder und Jugendliche bis 18. Lebensjahr Ausleihe frei - Eintritt frei
Gruppen
(ab 5 Personen je Person)
- - 4,00 €
Monatskarte
Standard - 15,00 €  -
Ermäßigt

-

10,00 € -
Jahreskarte
Standard 20,00 € 50,00 € 50,00 €
Ermäßigt 13,00 € 40,00 € 40,00 €
Ausstellung einer Ersatzjahreskarte 3,00 € 3,00 € 3,00 €

Fotoerlaubnis (zu nichtgewerblichen Zwecken
– Blitzlicht ist aus restauratorischen
Gründen nicht gestattet.

- 2,00 € -

2. Erläuterungen: Kartentypen

2.1. Tageskarten

Tageskarten berechtigen zum einmaligen Besuch bzw. zur einmaligen Nutzung einer Einrichtung innerhalb der Öffnungszeiten.
Die Karten sind nicht auf andere Personen / Personengruppen übertragbar. Zusätzliche kostenpflichtige Leistungen sind nicht im Entgelt inbegriffen. Ausgeliehene Medien sind bis zum Ende der Öffnungszeit zurückzubringen.

2.2. Jahreskarten

Jahreskarten berechtigen zum mehrfachen Besuch bzw. zur mehrfachen Nutzung von Einrichtungen innerhalb der Öffnungszeiten im Zeitraum eines Jahres ab Kaufdatum.
Die Karten sind nicht auf andere Personen / Personengruppen übertragbar. Zusätzliche kostenpflichtige Leistungen sind nicht im Entgelt inbegriffen. Ausgeliehene Medien sind bis spätestens zum Ablauf des Gültigkeitszeitraumes der Karte zurückzubringen.

3. Befreiung von Entgeltzahlungen / Ermäßigungen

3.1. Freier Eintritt

  • Kinder, Jugendliche und Schüler bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
  • Nutzer mit nachweisbarem schriftlichen Auftrag der Stadt Prenzlau
  • Schüler ab vollendeten 18. Lebensjahr, Auszubildende und Studenten mit nachweisbarem schriftlichem Auftrag der Schule bzw. Ausbildungsstätte

3.2. Ermäßigte Nutzung

  • Schüler ab vollendeten 18. Lebensjahr, Auszubildende, Studenten,
    Zivildienstleistende, Rentner, Sozialhilfe-Empfänger, ALG I-, ALG II- Empfänger und Menschen mit Behinderung bei Vorlage eines entsprechenden Ausweises / Nachweises
  • Öffentliche Einrichtungen oder Vereine im Rahmen von nachweisbaren Projekten zu stadt- oder regionalgeschichtlichen Themen, soweit die Einrichtungen und Vereine ihrer Satzung nach mildtätigen oder gemeinnützigen Zwecken dienen und die Nutzung nicht zu privaten Zwecken der Mitglieder erfolgt

4. Angebotsspezifische Staffelung der Entgelte

4.1. Leistungen alle Einrichtungen des Dominikanerklosters betreffend

4.1.1. Kopien, Ausdrucke und fotografische Arbeiten

1. Direktkopien, erstellt durch Mitarbeiter des Dominikanerklosters
von glatter Vorlage bis Format A 3 auf Format A 4 je Seite

0,50 €
von glatter Vorlage bis Format A 3 auf Format A 3 je Seite 1,00 €
von glatter Vorlage bis Format A 3 auf Folie 1,00 €
2. PC-Ausdrucke
je Seite A 4 schwarz-weiß
je Seite A 4 farbig
 
0,50 €
1,00 €
3. Fotoausdrucke s/w oder farbig / PC-Ausdrucke vollfarbig
- bis Format A 6 1,50 €
- bis Format A 5 2,50 €
- bis Format A 4 5,00 €

Fotografische Arbeiten erfolgen durch Drittvergabe. Die Auslagen
für diese Arbeiten sind zu erstatten. Negative verbleiben im Besitz
des Dominikanerklosters. Für die Aushebung der Vorlagen und
deren Vorbereitung für die fototechnischen Arbeiten sind
pro bereitgestelltem Foto zu entrichten:

2,50 €
Für die Bereitstellung von Fotomaterial des Dominikanerklosters
auf Datenträgern (z.B. CD-R) wird eine Pauschale
erhoben. Die Verwendung der Fotos ist ausschließlich für den
Privatgebrauch genehmigt. Vor Veröffentlichung des Fotomaterials
(inkl. auf Websites) ist die Genehmigung des Dominikanerklosters
einzuholen (= Nutzungserlaubnis; Urheberrechte des
DK bleiben unberührt):
7,50 €

4.1.2. Führungen

1. Bibliotheks-, Archiv-, Museums- und Stadtführungen:
 - Gruppenführungen ab 5 bis 15 Personen 30,00 €
 - Gruppenführungen ab 16 bis 25 Personen 50,00 €
2. Alle Führungen betreffend:
- Die Entgelte für Führungen sind zuzüglich zu den jeweils zu
erwerbenden Eintritts- bzw. Benutzerkarten zu entrichten.
- Führungen sind nur nach vorheriger Absprache möglich.
- Zuschlag für Führungen außerhalb der regulären
Öffnungszeiten bis 21:00 Uhr (je angefangene Stunde)
20,00 €
- Zuschlag für Führungen nach 21:00– 06:00 Uhr (je angefangene Stunde) 35,00 €

4.1.3. Externe Veranstaltungsbetreuung

Die externe Veranstaltungsbetreuung durch Mitarbeiter des Dominikanerklosters ist wie eine Gruppen-Stadtführung zu berechnen, wenn die Veranstaltung auf dem Gebiet der Stadt Prenzlau stattfindet.

4.1.4. Projekte und Sonderveranstaltungen mit Kooperationspartnern

Die Kostenberechnung erfolgt nach Aufwand und Teilnehmerzahl.


4.2. Kulturhistorisches Museum

4.2.1. Besondere Entgeltregelungen

Der Leiter des Dominikanerklosters kann aus Anlass besonderer Veranstaltungen (z.B. Sonderausstellungen) ein von der Preisliste abweichendes Entgelt festsetzen.

4.2.2. Recherchen

Schriftliche und mündliche Auskünfte, die Nachforschungen in Museumsbeständen, Findhilfsmitteln oder der Literatur erfordern, je angefangene halbe Stunde  30,00 €

4.2.3. Besondere Entgeltregelungen

Der Leiter des Dominikanerklosters kann von der Erhebung eines Entgeltes für Eintritt und Führung ganz oder teilweise absehen.


4.3 Archive des Dominikanerklosters

1. Kopien aus dem Bestand der Archive, Format A 4

 0,50 €

2. Kopien aus dem Bestand der Archive, Format A 3 1,00 €
3. Digitalbilder von Originaldokumenten bzw. zweidimensionalen Vorlagen 0,50 €
4. Kopien von Planungs- und Bauakten, je Falteinheit 2,00 €
5. Kopien aus Zeitungen pro A 3-Seite 3,00 €
6. Kopien von nicht digitalisierten Personenstandbüchern 2,50 €
7. Beglaubigungen von Abschriften und Kopien (je Beglaubigung) 10,00 €
8. schriftliche Auskünfte, die Nachforschungen in Archivbeständen und Findhilfsmitteln oder
in der Literatur erfordern (je angefangene halbe Stunde)
                30,00 €
9. Anfertigen von Abschriften und Auszügen aus Dokumenten des Dominikanerklosters, bei
Notwendigkeit die Übertragung in moderne Schrift und Übersetzung, je angefangene Seite DIN A 4
 30,00 €
10. Einsichtnahme in Karten, Pläne, Zeitungen oder andere Archivalien, die eines besonderen Schutzes bedürfen (insbesondere aus dem Rep. 8 und den Personenstandsregistern)  5,00 €
11. Einsichtnahme in Planungs- und Bauakten durch  Privatpersonen und juristische Personen bzw. durch von ihnen beauftragte Personen 25,50 €
12. Bei unentschuldigter Nichtwahrnehmung einer vertraglich vereinbarten Archivleistung wird diese entsprechend in Rechnung gestellt  
13. Bei der Versendung von Kopien und Digitalisaten fällt für die Rechnungslegung und den Versand zuzüglich ein Verwaltungsentgelt an 8,75 € 

Kostenfreie Nutzung der Archive wird eingeräumt:

  • dem Land, den Gemeinden und den Gemeindeverbänden, sofern die Leistung der Verwaltung nicht ihre wirtschaftlichen Unternehmen betrifft oder es sich nicht um eine beantragte sonstige Tätigkeit im Sinne § 4 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes auf dem Gebiet der Bauleitplanung, des Kultur-, Tief- und Straßenbaus handelt,
  • der Bundesrepublik und den anderen Ländern, soweit die Gegenseitigkeit gewährleistet ist,
  • den Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, soweit die Leistung der Verwaltung unmittelbar der Durchführung kirchlicher Zwecke im Sinne der Abgabenordnung dient,
  • Personen, die mit Forschungsaufträgen von Universitäten, von Hochschulen und von gemeinnützigen Vereinen die Archivbestände nutzen. Der von der jeweiligen Einrichtung bestätigte Forschungsauftrag ist schriftlich vorzulegen. Voraussetzung bleibt die unaufgeforderte und kostenlose Abgabe eines Belegexemplars.
  • Schülerinnen und Schülern aus Schulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau, sofern die Nutzung im unmittelbaren Zusammenhang mit der Umsetzung der Rahmenlehrpläne steht.
  • Die kostenfreie Nutzung schließt keine Befreiung von den Gebühren für angefertigte Kopien ein.

4.4. Stadtbibliothek

1. Entgelte

 

Entgelte in €

Jahreskarte

20,00 €

Ermäßigt

13,00 €

Einzelausleihe
Buch/CD/MC/Video/Zeitschrift
je Medium (für nicht Jahreskartenbesitzer)

0,50 €

Einzelausleihe
DVD je Medium (für alle Benutzer, auch Besitzer von Jahreskarten)
gilt nicht für eMedien

1,00 €

2. Kopien A4 schwarz-weiß pro Seite 0,50 €
3. Internet-Benutzung je angefangener viertel Stunde kostenfrei
4. Bearbeitung von Bestellungen für Fernleihgebühren (je bestelltem Band, zuzüglich der Portokosten und der Kosten, die von der auswärtigen Bibliothek in Rechnung gestellt werden) 1,50 €
5. Online-Entgelte je positiv erledigten Fernleihauftrag (Die Kosten entsprechen der Entgeltordnung des KOBV, Kooperativer Bibliotheksverbund Berlin-Brandenburg, und können von diesem entsprechend der aktuellen Kostenentwicklung jährlich angepasst werden.) 1,50 €
6. Literaturrecherchen, einschließlich schriftlicher Auskünfte (je angefangene halbe Arbeitstunde) 30,00 €
7. Säumnisentgelt bei Überschreitung der Leihfrist (alle Nutzer, je Medieneinheit und angefangene Woche) 1,00 €
8. Säumnisentgelt für Videos und DVD (alle Nutzer, je Medieneinheit und Tag) 1,00 €
9. Verlustig gegangene Medien sind zu erstatten. Dabei wird der Wiederbeschaffungspreis zu Grunde gelegt.

Die Säumnisentgelte sind bis zu dem Tag zu entrichten, an dem der Benutzer nach Überschreitung des Rückgabetermins die ausgeliehene Medieneinheit zurückgibt, die Verlängerung der Ausleihfrist beantragt und bestätigt erhält oder erklärt, dass eine Rückgabe nicht mehr möglich ist (Verlust). Mahnkosten trägt der Benutzer.

4.5. Plattdütsch Eck

1. Unterrichtsstunden in Schulen, die nicht Kooperationspartner sind: 30,00 €
2. Bereitgestellte Unterrichtsmaterialien werden den Schülern in Rechnung gestellt.
3. Fahrtkosten zu Schulen, die außerhalb der Stadt Prenzlau liegen und nicht Kooperationspartner sind, werden gemäß Bundesreisekostengesetz mit 0,30 € je Kilometer in Rechnung gestellt.

5. Einräumung und Verwertung von Nutzungsrechten

Der Stadt Prenzlau als Eigentümerin von Gebäude, Einrichtungen und Sammlungs- und Archivgut des Dominikanerklosters stehen Nutzungsrechte zu, die sie an Dritte übertragen kann. Das betrifft insbesondere die Rechte für Abbildungen und Reproduktionen von Gebäudeelementen, Objekten und Dokumenten des/bzw. aus dem Besitz des Dominikanerklosters. Die Einräumung von Nutzungsrechten ist kostenpflichtig, so nichts anderes vereinbart wurde.

1. Verwendung für Bücher, Drucksachen, elektronische Medien (CD, DVD, etc.) je Abbildung bzw. Reproduktion
(Zuzüglich der Kosten der Anfertigung für die Vorlage, wenn diese Anfertigung durch das Dominikanerkloster realisiert wird.)

Archivalien und Objekte

  • Auflagen bis 50 Stück 20,00 €
  • Auflagen bis 500 Stück 50,00 €
  • Auflagen bis 5.000 Stück 70,00 €
  • Auflagen bis 10.000 Stück 100,00 €
  • Auflagen bis 50.000 Stück 150,00 €
  • Auflagen über 50.000 Stück 300,00 €

2. Verwendung für Titelseiten, Schutzumschläge, Vorsatzblätter und zu Werbezwecken je Abbildung bzw. Reproduktion
(Zuzüglich der Kosten der Anfertigung für die Vorlage, wenn diese Anfertigung durch das Dominikanerkloster realisiert wird.)

  • Auflagen bis 5.000 Stück 150,00 €
  • Auflagen bis 10.000 Stück 380,00 €
  • Auflagen bis 50.000 Stück 460,00 €
  • Auflagen über 50.000 Stück 610,00 €

3. Verwendung für Ausstellungszwecke je Abbildung bzw. Reproduktion
(Zuzüglich der Kosten der Anfertigung für die Vorlage, wenn diese Anfertigung durch das Dominikanerkloster realisiert wird.)

  •  einmalige, nationale Ausstellung 75,00 €
    (max. ein Jahr)
  •  nationale Ausstellung / Wanderausstellung 125,00 €
    (bis max. 5 Jahre)
  • internationale Ausstellung / Wanderausstellung 150,00 €
    (bis max. 5 Jahre)

4. Verwendung für die Speicherung in Datenbanken und die Verwendung

in audiovisuellen Medien, je Abbildung bzw. Reproduktion bzw. je angefangene Filmminute

  • nicht öffentliche Nutzung 50,00 €
  • öffentliche Nutzung 125,00 €

6. Verleihung von Objekten / Dokumenten aus den Sammlungen des Dominikanerklosters

Die Kostenberechnung erfolgt unter Zugrundelegung von Versicherungswert, denkmalpflegerischen Vorgaben und Maßnahmen zum sicheren Transport.

7. Überlassung von Räumen des Dominikanerklosters

Eigenveranstaltungen des Dominikanerklosters haben generell Vorrang vor der Überlassung von Räumlichkeiten, so diese nicht bereits vertraglich festgelegt sind.

7.1. Räumlichkeiten und Basispreise

Der Basispreis gilt für die erste Zeitstunde. Jede weitere Stunde kostet 50 % des Basispreises.

Im Entgelt für die Räume sind Strom-, Heiz- und Wasserkosten enthalten. Die Räume sind nach Nutzungsende in aufgeräumtem und sauberem Zustand zurückzugeben. Sollten die Räume grob verschmutzt sein, wird ein Reinigungsentgelt in Höhe von mindestens 50,00 € berechnet.
Für die Vermietung des Klosterkellers ist eine Kaution in Höhe von 150,00 € zu hinterlegen. Diese wird einbehalten, wenn der Klosterkeller nicht ordnungsgemäß gereinigt wurde oder ordnungswidrige Vorfälle im Rahmen der Vermietung aufgetreten sein sollten.

1. Klosterkeller                             40,00 €  
2. Refektorium 100,00 €  
3. Kleinkunstsaal, inklusive Foyer 50,00 €   
4. Klostergalerie (Waschhaus) 90,00 €  

5.

Klostergalerie
(je 1 Woche = 7 Tage; nur für Ausstellungen)


500,00 €  

6.

Städtepartnerschaftszimmer

20,00

7. Klosterfriedgarten (Basispreis pro Stunde
ohne Ausstattung wie Bühnenelemente und Bestuhlung)         
Tagespauschale
180,00 €  

700,00 €  
8. Nikolaikirche (Basispreis pro Stunde ohne Ausstattung,
wie Bühnenelemente und Bestuhlung)
180,00 €  

700,00 €  
9. Nikolaikirche (Basispreis pro Stunde inkl. Heizkosten, ohne
Ausstattung, wie Bühnenelemente und Bestuhlung)
Tagespauchale                                                                                         

250,00 €

900,00 €

7.2. Zuschläge

1. Ausstattungszuschläge:

  • Transportable Leinwand (1,80m x 1,80m) 10,00 €
  • Videobeamer 10,00 €
  • Flipchart 10,00 €
  • Pinwand 10,00 €
  • Rednerpult 10,00 €
  • Keramikofen (Einmalpreis je Nutzung) 15,00 €
  • Bestuhlung Friedgarten (je 100 Stühle) 15,00 €

2. Personalkosten:

Der Arbeitseinsatz des Technikers oder anderen Personals des Dominikanerklosters für die Vor- und Nachbereitung oder den Einsatz während einer Veranstaltung des Mieters wird je angefangene Zeitstunde berechnet:

  • Personalkosten Techniker 35,00 €
  • Nachtzuschlag (21.00 bis 06:00 Uhr) 50 %
  • Zuschlag an Sonn- und Feiertagen (00.00 bis 24.00 Uhr) 50 % der jeweiligen Personalkosten.

3. Nebenkosten:

  • Die Benutzung von Gedeck (inklusive Gläser und Besteck) 3,00 €
  • Gläser solo (je Glas) 0,50 €

Küche und Geschirr sind in gereinigtem Zustand zurückzugeben, anderenfalls wird eine Reinigungsentgelt von mindestens 50,00 € erhoben.

7.3. Hochzeiten und Sonderveranstaltungen

Individuelle Preisgestaltung entsprechend der zu erbringenden Leistungen nach Absprache. Die Preise basieren mindestens auf den Basis- Raumnutzungspreisen und entsprechend gültigen Zuschlägen. Jeweils inklusive ist die Möglichkeit eines anschließenden Fototermins im Klosterfriedgarten

1. Absprache, Beratung und Organisation
(je angefangene Stunde; Mindestberechnung : eine Stunde; Der Betrag ist bei Abschluss der Raumreservierung sofort zu
entrichten.)
45,00 €
2. Trauung im Refektorium (max. Platzkapazität: 60 Gäste) 120,00 €
3. Trauung im Friedgarten,
inklusive Bereithaltung Schlechtwetterausweichraum Refektorium (max. Platzkapazität 60 Gäste) und Personalkosten für technische Vor- und Nachbereitung
200,00 €
4. Kleiner Empfang im Friedgarten (45 min.)
Bereitstellung von Raum, Tischen, Deko und Gläsern bis max. 30 Personen, ab 30 Personen nur über externen Caterer
80,00 €

7.3. Sonderveranstaltungen und Dreharbeiten für Filme

Sonderveranstaltungen und Dreharbeiten für Filme bedürfen der gesonderten Genehmigung durch den Bürgermeister oder den Leiter des Dominikanerklosters.
Es gilt eine individuelle Preisgestaltung entsprechend der zu erbringenden Leistungen nach Absprache. 

Tagespauschale für Gesamtklosteranlage 1000,00 €

8. Allgemeine Regelungen

1. Entstehen im Dominikanerkloster durch die Benutzung oder durch sonstige Leistungen für einen Nutzer Auslagen, sind diese dem Dominikanerkloster in voller Höhe zu erstatten. Zu den erstattungspflichtigen Auslagen gehören insbesondere

  • die Postgebühren (über die Art der Versendung entscheidet das DK)
  • Auslagen für Verpackung und Wertsicherung
  • die Reisekosten im Sinne der Reisekostenvorschrift und sonstige Aufwendungen bei der Ausführung von Dienstgeschäften außerhalb der Geschäftsstelle
  • die anderen Personen für ihre Leistungen zustehende Vergütung, soweit das Tätigwerden dieser Personen durch das Dominikanerkloster zu Gunsten des Nutzers veranlasst wurde.

2. Der Bürgermeister sowie der Leiter des Dominikanerklosters wird ermächtigt, entsprechend der angebotenen Dienstleistung, dem Charakter der Veranstaltung, dem Ort, der Zeit sowie dem Veranstaltungstag, unabhängig von der Entgeltordnung flexible Veranstaltungsentgelte mit Dritten festzulegen.

3. Zahlungspflichtig ist, wer Leistungen im Sinne dieser Entgeltordnung für sich selbst oder zugunsten von Dritten (z.B. als gesetzlicher Vertreter für Minderjährige) in Anspruch nimmt.

4. Die Zahlung der Entgelte erfolgt per Überweisung auf Grundlage einer Rechnung oder vor Ort.

5. Sofern Leistungen im Rahmen dieser Entgeltordnung der gesetzlichen Umsatzsteuerpflicht unterliegen, verstehen sich die angegebenen Entgelte inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

9. In-Kraft-Treten

Die Entgeltordnung für Besucher und Benutzer der Einrichtungen „Dominikanerkloster Prenzlau Kulturzentrum und Museum“ vom 05.12.2025 ist seit dem 01.01.2026 in Kraft.

 

Downloads

41.4 - Entgeltordnung Dominikanerkloster (408.3 KB)

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