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Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Stadt Prenzlau (Hebesatzsatzung)

öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau Nr. 09/2024 vom 21.12.2024, Seite 3

§ 1
Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden ab dem Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
   a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)  300 v. H.
   b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 445 v. H.
2. Gewerbesteuer 375 v. H.

 
   

 

§ 2
Inkrafttreten

Die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Stadt Prenzlau (Hebesatzsatzung) vom 12.12.2024 ist seit dem 01.01.2025 in Kraft.

 

Downloads

22.3 - Hebesatzsatzung (8.3 KB)

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