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Beschlussvorlage 48/2012
Erarbeitung „Integriertes Quartierskonzept zur energetischen Stadtsanierung der Innenstadt von Prenzlau“

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Drucksache 48/2012 (28.5 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 14.06.2012 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Bürgermeister, dass über die Kreditanstalt für Wiederaufbau geförderte „Integrierte Quartierskonzept zur energetischen Stadtsanierung der Innenstadt von Prenzlau“ als methodische und inhaltliche Grundlage für die zukünfitge Energieversorgung erarbeiten zu lassen und der Stadtverordneten-versammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Neben der Stadt und ihren beiden Tochterunternehmen Stadtwerke Prenzlau GmbH und Wohnbau GmbH Prenzlau sind weitere Akteure (z. B. die Wohnungsgenossenschaft Prenzlau e.G.) einzubeziehen. Die Erarbeitung des Konzeptes ist durch einen Moderationsprozess zu begleiten.

1. Leistungsbild der geplanten Ausschreibung
2. Kostenaufteilung

Die Anlagen sind nur in Papierform vorhanden.

Begründung

Mit Bescheid der KfW vom 25.04.2012 hat die Stadt einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 113.750 € (175 T€ Gesamtkosten) zur Erarbeitung eines „Integrierten Quartierskonzepts zur energetischen Stadtsanierung der Innenstadt von Prenzlau“ erhalten. Ziel des Konzeptes (siehe Leistungsbild der beabsichtigten Ausschreibung in Anlage 1) ist die energetische Sanierung im Quartier Innenstadt. Insbesondere sollen ergebnisoffene technische und wirtschaftliche Untersuchungen zur künftigen Wärmeversorgung durchgeführt werden, Potenziale für Energieeinsparungen im Gebäudebestand sowie bei der Straßenbeleuchtung untersucht und weitere Möglichkeiten der Optimierung des Energieverbrauchs im Quartier geprüft werden. Mit Blick auf das Leitbild der Stadt Prenzlau als Stadt der erneuerbaren Energien sind Fragen der langfristigen Versorgungssicherheit sowie einer nachhaltigen, an Umweltbelangen orientierten Wärmeversorgung ebenso zu berücksichtigen, wie langfristig tragfähige und vermittelbare Betriebskosten für die Wohnungswirtschaft und die Mieter. 

Zur Koordinierung und Abstimmung der Konzepterstellung soll eine Steuerungsrunde der beteiligten Akteure eingerichtet werden. Da derzeit zwischen den Schlüsselakteuren der Stadtentwicklung deutliche Konflikte bezogen auf die Zukunftsfähigkeit der Fernwärmeversorgung bestehen, ist vor Beginn der Erarbeitung des Quartierskonzeptes eine Verständigung der Akteure auf gemeinsame Zielsetzungen und gemeinsames Vorgehen unabdingbar. Dazu ist ein Moderationsverfahren vorgesehen. 

Das Moderationsverfahren soll dazu dienen, die Positionen der einzelnen Akteure deutlich zu machen und unter Einbeziehung einer unabhängigen fachlichen Beratung einen Vorschlag für das künftige Vorgehen zu erarbeiten und abzustimmen. Zudem soll in dem Verfahren ein Zielrahmen für das Quartierskonzept Innenstadt abgesteckt werden. 

Für das Moderationsverfahren sind folgende Arbeitsschritte vorgesehen: 

1. Gespräche mit Schlüsselakteuren (Geschäftsführer der kommunalen Unternehmen (Stadtwerke Prenzlau und Wohnbau GmbH), Wohnungsgenossenschaft e.G.)

2. Fachliche Bewertung der Einzelpositionen, Beratung der Akteure und Entwicklung von Vorschlägen und Lösungsmöglichkeiten

3. Diskussion und Weiterentwicklung der Vorschläge im Rahmen eines Workshops

4. Abschluss mit einer bürgeroffenen Veranstaltung und Auftakt für die Erarbeitung des Quartierskonzeptes Innenstadt 

Ein externer Moderator wird mit der Strukturierung und Durchführung des Prozesses beauftragt. Erste Vorabstimmungen mit der Zukunftsagentur Brandenburg (Geschäftsführer bzw. ZAB Energie Teamleiter) haben die Bereitschaft ergeben, dass ein Vertreter der ZAB in diesen Moderationsprozeß eingebunden werden kann. 

Zeitplanung

Die Erarbeitung des Konzeptes muß gemäß Förderbescheid innerhalb eines Zeitraumes von max. 18 Monaten (inkl. Verwendungsnachweis abgeschlossen sein, d.h. spätestens bis Oktober 2013. Der vorgeschaltete Moderationsprozeß ist bis September/Oktober 2012 zu einem Ergebnis zu führen.

Die Stadtverordneten werden in den folgenden Ausschusssitzungen und auf den Stadtverordnetenversammlungen über den jeweils aktuellen Sachstand umfassend informiert.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Zweiter Beigeordneter der Stadt Prenzlau

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