direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Beschlussvorlage 45/2012
Außerplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung Abriss Wohnblock Woldegker Straße 41-47, OT Dedelow

Downloads

Drucksache 45/2012 (45.0 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 14.06.2012 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 70 (1) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKomVerf) eine außerplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung in Höhe von 84.000 € für den Rückbau im Rahmen des Förderprogramms „Stadtumbau Ost“ (Produktkonto 51101.5315000/ 7315000).

Die Deckung der außerplanmäßigen Aufwendung/ Auszahlung wird durch Mehrerträge/ -einzahlungen bei nachfolgenden Produktkonten gewährleistet.

51101.4140830/ 6160830                     42.000,00 €
Stadt-und Ortsteilentwicklung/
Zuweisungen Bund Stadtumbau Ost

51101.4141830/ 6161830                     42.000,00 €
Stadt-und Ortsteilentwicklung/
Zuweisungen Land Stadtumbau Ost

Summe Deckungsbetrag:                      84.000,00 €

Begründung

Mit Datum vom 08.09.2008 erhielt die Stadt Prenzlau einen Zuwendungsbescheid aus dem Bund-/ Landprogramm „Stadtumbau Ost“ - Teilprogramm Rückbau.
Für das Haushaltsjahr 2012 enthält dieser Zuwendungsbescheid eine Bewilligung von 84.000 € Bundes- und Landesmitteln. Gegenstand der Förderung ist der Rückbau der Woldegker Straße 41-47.
Die Förderung erfolgt gemäß den tatsächlich entstehenden Rückbaukosten zu 100%, jedoch bis zu einer Förderobergrenze von 50 Euro/m² zurückzubauender Wohnfläche bei Gebäuden mit weniger als 7 Geschossen.
Eigentümer des leerstehenden Wohngebäudes ist die „Kommunales Wohnungsunternehmen Prenzlau-Land“ GmbH. Die Weiterleitung der Fördermittel erfolgt auf Grundlage eines Ordnungsmaßnahmenvertrages.
Die Maßnahme wurde bereits im Haushalt 2012 berücksichtigt, jedoch bei der Planung als Investition im Finanzhaushalt dargestellt. Da es sich hierbei jedoch um einen reinen Abriss ohne Nachbebauung handelt, ist die Maßnahme als Aufwand zu betrachten und im Ergebnishaushalt zu veranschlagen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Förderungen

zurück Seitenanfang Seite drucken