direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Beschlussvorlage 43/2012
5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau

Downloads

Drucksache 43/2012 (102.9 KB)

Anlage zur DS 43-2012 (7.3 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 14.06.2012 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau gemäß Anlage.

Anlage:
5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau

Begründung

Die Änderungen der Hauptsatzung beziehen sich ausschließlich auf die Regelungen des § 3 (5) Hauptsatzung, in dem die Standorte der "amtlichen" Bekanntmachungskästen der Stadt Prenzlau festgeschrieben sind. Sie haben aber auch Auswirkung bei verkürzter Ladung der Stadtverordnetenversammung nach § 8 (3) Hauptsatzung.
Durch die Schließung der Schule, den Abriss der Turnhalle und des Gemeindezentrums in Dedelow, ist der Standort des bisherigen amtlichen Bekanntmachungskasten, westseitig am Gebäude (ehemals Dienstleistungszentrum) Woldegker Str. 26, 17291 Prenzlau, Ortsteil Dedelow, nicht mehr frequentiert und sollte geändert werden.
Um auch weiterhin amtliche Bekanntmachungen an einem gut zugänglichen Standort ermöglichen zu können, wird vorgeschlagen, den Bekanntmachungskasten im Bäckerweg aufzustellen.
Die offizielle Bezeichnung des neuen Standortes lautet dann: Bäckerweg am Schlossfundament, 17291 Prenzlau, Ortsteil Dedelow.
Im Zusammenhang mit der Auswertung von Hinweisen der Kommunalaufsicht zur Musterhauptsatzung des Städte- und Gemeindebundes ist festzustellen, dass das Ministerium des Innern mit Bezug auf zwei Urteile des Verwaltungsgerichts Potsdam aus dem Jahre 2002 empfiehlt, mindestens in jedem Ortsteil einen Bekanntmachungskasten vorzusehen. Dieser Empfehlung soll nunmehr gefolgt werden. Die technischen Voraussetzungen sind vorhanden.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hauptamt

zurück Seitenanfang Seite drucken