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Beschlussvorlage 37/2012
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses „Satzung zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus“

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Drucksache 37/2012 (14.9 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 14.06.2012 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Aufstellungsbeschluss für die Satzung zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus, DS 269/2004, wird aufgehoben.

Begründung

Der Aufstellungsbeschluss für die Erarbeitung einer „Satzung zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus (Stadtumbausatzung)“ wurde gefasst, um die Ziele des Stadtumbaus bei Bedarf mit Hilfe der rechtlichen Instrumente des Baugesetzbuches (BauGB), wie Genehmigungsvorbehalt für alle Veränderungen und Ausübung von Vorkaufsrechten, auch durchsetzen zu können.
Die Satzung sollte insbesondere dann angewendet werden, wenn einvernehmliche Regelungen der Beteiligten im Stadtumbauprozess auf der Basis von Stadtumbauverträgen nach § 171c BauGB oder sonstigen Vereinbarungen nicht erreicht werden können und zu befürchten ist, dass durchzuführende Maßnahmen dem städtebaulichen Entwicklungskonzept nach § 171b BauGB zuwiderlaufen und nicht im öffentlichen Interesse liegen.
Gemäß § 171 c BauGB soll der Stadtumbau in hohem Maße auf Grund von konsensualer Regelungen, vor allem mit und zwischen den betroffenen Eigentümer, durchgeführt werden und hoheitliche Instrumente nur nachrangig zur Anwendung kommen.
Eine Stadtumbausatzung hat eher die Aufgabe, Maßnahmen aufzuhalten als dieselben anzustoßen. Um Restriktionen für die Eigentümer im Stadtumbaugebiet möglichst zu vermeiden, wurde durch die Stadt eher der Konsens gesucht.
Der Prozess des Stadtumbaus konnte in Prenzlau bisher ohne die Anwendung dieser Mittel vorangetrieben werden. Ein Beleg dafür ist z. B. auch der Rückgang des Wohnungsleerstandes durch Rückbau von ehemals 11,5 % im Jahr 2003 auf unter 6 % im Jahr 2010.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadtplanung

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