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Beschlussvorlage 3/2012
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Prenzlau über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen aus Anlass von besonderen Ereignissen im Jahr 2012

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Drucksache 3/2012 (22.4 KB)

Anlage zur DS 3-2012 (5.9 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 16.02.2012 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die „Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Prenzlau über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen aus Anlass von besonderen Ereignissen im Jahr 2012“ gemäß Anlage 1.

Anlagen:
Anlage 1:
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Prenzlau über das „Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen aus Anlass von besonderen Ereignissen im Jahr 2012“

Begründung

Das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG) vom 27.11.2006 (GVBl. I/06, Nr. 15, S. 158) regelt im § 5 Absatz 1 BbgLöG, dass Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen an jährlich höchstens sechs Sonn- und Feiertagen von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet sein dürfen. Dies gilt jedoch nicht für den Karfreitag, die Oster- und Pfingstsonntage, den Volkstrauertag, den Totensonntag und den ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag. Weiterhin dürfen auch nicht mehr als zwei Sonn- oder Feiertage innerhalb von vier Wochen freigegeben werden.
In den vergangenen Jahren wurde die Sonn- und Feiertagsöffnungsmöglichkeit nur spärlich genutzt, sodass seitens der Stadt Prenzlau eine grundlegende Regelung mittels einer Verordnung für das Stadtgebiet nicht erforderlich erschien. Die gesetzliche Anzahl von maximal 6 Tagen wurde nicht überschritten, noch wurde diese annähernd erreicht.
Im Laufe des Jahres 2011 wurden hierzu vermehrt Anträge gestellt, sodass die Verabschiedung einer entsprechenden Verordnung für die Zukunft notwendig ist. Dies wurde auch vom Ordnungsamt des Landkreises Uckermark, als untere Aufsichtsbehörde, so bestätigt. Eine Durchschrift der Verordnung wird dem Ordnungsamt des Landkreises Uckermark nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung zur Verfügung gestellt.
Ende letzten Jahres bzw. Anfang dieses Jahres wurden nach Rücksprache mit den bisherigen Antragstellern und somit mit den Hauptakteuren folgende Termine für das Jahr 2012 benannt: 29.01.2012, 01.04.2012, 06.05.2012, 07.10.2012, xx.12.2012 und xx.12.2012. (Die beiden Termine vor Weihnachten werden nach Abstimmung mit den Innenstadthändlern (Werbe- und Interessengemeinschaft) eingetragen und veröffentlicht.)
Zu den oben genannten Terminen können selbstverständlich auch andere Gewerbetreibende im Gebiet der Stadt Prenzlau ihre Geschäfte unter den in der Verordnung verankerten Voraussetzungen öffnen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Ordnungsamt

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