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Beratungsvorlage 2/2012
Übertragung des Winterdienstes auf dem Gehweg an der B 109 der „Landstraße“ in Blindow

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Drucksache 2/2012 (23.2 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beratung im Hauptausschuss am 06.02.2012 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Winterdienst auf dem Gehweg an der B109 der „Landstraße“ bei den Anliegern zu belassen.

Begründung

In der Ortsbeiratssitzung am 12. Oktober 2011 in Blindow wurde das Anliegen vorgetragen, den Winterdienst auf dem Gehweg an der B 109 der „Landstraße“ zukünftig auf die Stadt Prenzlau zu übertragen. Daraufhin wurden alle 54 in Frage kommenden Grundstückseigentümer angeschrieben und aufgefordert sich zu entscheiden, ob zukünftig die Durchführung des Winterdienstes durch die Stadt Prenzlau erfolgen soll.
Die Rückantwort „JA“, d. h. Durchführung des Winterdienstes durch die Stadt, wurde durch 23 Bürger abgegeben; Rückantwort „Nein“, d. h. Winterdienst verbleibt beim Anlieger, 8 Bürger; keine Rückantwort ging von 24 Bürgern ein. Es wird darauf verwiesen, dass die Anfrage so formuliert war, dass ein aktives Handeln derjenigen erforderlich war, die eine Änderung zur bisherigen Situation wünschten. Insofern ist die Zahl von 24 verschieden interpretierbar, was die Diskussion in der Ortsbeiratssitzung am 29.11.2011 bestätigte.
Der Ortsbeirat hat aus diesem Grund in seiner Sitzung am 29. November 2011 festgelegt, die endgültige Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung zu überlassen.
Aus Sicht der Stadtverwaltung wird darauf verwiesen, dass die Gemeinde den Winterdienst nur im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit durchführen kann. Der Winterdienst auf den Gehwegen wird auf verkehrswichtigen und stark frequentierten Gehwegen, ausdrücklich im Stadtkern, durchgeführt, um vorrangig den Berufsverkehr abzusichern. In keinem Ortsteil erfolgt bislang die Ausführung des Winterdienstes auf den Gehwegen durch die Stadt Prenzlau.
Des Weiteren gilt zu beachten, dass im Rahmen der Gebührenkalkulation die anfallenden Kosten gem. § 49a (6) BbgStrG nur zu 75 % auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden können, 25 % der Kosten trägt die Gemeinde. Folglich würde eine mögliche Übertragung des Winterdienstes auf die Stadt dem Grundsatz einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung widersprechen. Sollte im Fall Blindow der Winterdienst auf die Stadt übertragen werden, wird ein Präzedenzfall geschaffen und in ähnlichen Fällen wäre eine Übernahme dieser Leistung nicht ablehnbar.
Im vorliegenden Fall würde die Übertragung des Winterdienstes des Gehweges auf die Stadt Kosten i. H. v. ca. 665 € jährlich verursachen. Für die Ortsteile insgesamt lägen die Kosten bei ca. 5.200 € (Eigenanteil der Stadt Prenzlau). Ob dabei der derzeitige Preis der beauftragten Firma, aufgrund der erhöhten Aufwendungen außerhalb des Stadtkerns, gehalten werden kann, ist fraglich.
Aus o. g. Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem Willen der überwiegenden Grundstückseigentümer entsprechend, den Winterdienst auf dem Gehweg an der B 109 der „Landstraße“ bei den Anliegern zu belassen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Gebäudemanagement und Liegenschaften

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