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Beschlussvorlage 153/2011
Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2012

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Drucksache 153/2011 (25.5 KB)

Anlage zur DS: 153/2011 (24.6 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 16.02.2012 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2012 mit ihren Anlagen.

Anlagen:
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2012
Der Haushaltsplan ist nur in Papierform vorhanden.

Begründung

Gemäß § 65 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) hat die Stadt Prenzlau für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 mit ihren Anlagen wurde vom Kämmerer aufgestellt, vom Bürgermeister festgestellt und wird den Stadtverordneten zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Haushaltslage
Der Ergebnishaushalt des Haushaltsjahres 2012 konnte nicht ausgeglichen dargestellt werden. Der Gesamtfehlbetrag im Ergebnishaushalt 2012 beträgt 1.336,9 T€, der Finanzhaushalt dagegen weist einen negativen voraussichtlichen Zahlungsmittelbestand von 1.085,9 T€ aus.
Nachdem der 1. Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2011 durch hohe Gewerbesteuerzahlungen positive Ergebnisse im Ergebnisplan auswies, mussten die Gewerbesteuererträge und -einzahlungen im Haushaltsplan 2012 aufgrund von Gewerbesteuereinbrüchen auf den normalen Durchschnitt der letzten Jahre nach unten korrigiert werden.
Die Gewerbesteuer ist zwar eine wichtige, aber in ihrer Höhe sehr ungewisse Einnahmequelle, die sehr hohen Schwankungen unterliegt.
Die Schlüsselzuweisungen für das Haushaltsjahr 2012 werden aufgrund des hohen Gewerbesteueraufkommens im Haushaltsjahr 2010 erheblich geringer ausfallen. Die gemeldete Orientierungszahl vom Innenministerium des Landes Brandenburg (vom September 2011) für die Schlüsselzuweisungen beträgt für das Haushaltsjahr 2012 6.529,1 T€ und somit 792,5 T€ weniger als im Jahr 2011.
Dem gegenüber muss die Stadt Prenzlau aufgrund der hohen Steuerkraftmesszahl des Haushaltsjahres 2010 einen Kreisumlagebetrag in Höhe von 8.447,3 T€ an den Landkreis Uckermark zahlen. Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2011 ist der Umlagebetrag um 980,2 T€ gestiegen (Ansatz 2011 7.467,1 T€), obwohl der Hebesatz von 47,9 v.H. sich nicht erhöht hat.
Die Belastung des Ergebnishaushaltes durch Abschreibungen beträgt insgesamt 3.615,5 T€. Die Erträge aus Sonderposten aus Zuweisungen der öffentlichen Hand, die zur Deckung der Abschreibungen dienen, betragen 3.037,5 T€. Daraus ergibt sich eine zusätzliche Belastung in Höhe von 578 T€ gegenüber dem kameralen Buchungssystem.
Eine Kreditaufnahme für Investitionen ist nicht notwendig und nicht veranschlagt worden.
Der Verschuldungsstand in der Stadt Prenzlau konnte in den letzten Jahren kontinuierlich reduziert werden. Er beträgt zum 31.12.2010 5.620,0 T€ (279,91 € je Einwohner). Der statistische Durchschnittsverschuldungsstand im Land Brandenburg beträgt 596,83 € je Einwohner (Stand 31.12.2009).
Die Hebesätze für die Realsteuern wurden nicht verändert und sind in der Haushaltssatzung festgelegt.
Mit dem letzten kameralen Abschluss zum 31.12.2010 ist der Bestand der Allgemeinen Rücklage auf einen Betrag von 7.813.975,48 € angestiegen. Mit der Jahresrechnung 2011 wird sich der Bestand aufgrund der hohen Gewerbesteuereinnahmen vorerst weiter erhöhen. Somit kann der ausgewiesene Fehlbetrag im Ergebnisplan des Haushaltsjahres 2012 durch die Rückstellungen des ordentlichen Ergebnisses aufgefangen werden.
Mit der Durchführung und der Finanzierung der Landesgartenschau im Jahre 2013 wird die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Prenzlau stark eingeschränkt (siehe dazu die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung). Investitionen außerhalb der Landesgartenschau wurden auf ein Minimum reduziert.
Nur durch strikte Sparsamkeit, Einleitung von weiteren Konsolidierungsmaßnahmen, Aufgabenkritik und politische Entscheidungen kann diesen negativen Tendenzen entgegengewirkt werden.

Investitionen
Die Stadt Prenzlau wird im Jahre 2012 in Höhe von 14.327,2 T€ Auszahlungen für Investitions -und Investitionsfördermaßnahmen vornehmen.
Dem gegenüber stehen Zuwendungen von der Europäischen Union und von der Bundes- und Landesregierung in Höhe von 9.184,9 T€ zur Verfügung.
Zu den wichtigsten Investitionen gehören u.a. die Baumaßnahme „Tor zum Uckersee“ (Anbindung Uckerpromenade an B 109, Gestaltung der Brauereigärten, Wasserwanderrastplatz mit Fahrradweg Berlin-Usedom), die grundhafte Sanierung des WiGa-Gebäudes, die Weiterentwicklung des Marktberges, die Fertigstellung des Rathausvorplatzes, die Fertigstellung Bahnhofstunnel und Investitionen für die Durchführung der Landesgartenschau.
Weitere Investitionen sind in den Schulen, Kindergärten, Dominikanerkloster und für das Allgemeine Grundvermögen veranschlagt worden.
Allein im Jahre 2012 werden für die Herrichtung der Landesgartenschau 3.795,0 T€ als investiver Zuschuss durch die Stadt an die LaGa GmbH zur Verfügung gestellt.
In diesen investiven Zuschüssen sind die Zuwendungen des Landes (Nettoförderung ohne Umsatzsteuer), der fehlende Umsatzsteueranteil und der Eigenanteil für die Investitionen enthalten. Die Stadt erhält dafür Zuwendungen in Höhe von 2.391,8 T€.
Die Stadt Prenzlau ist die erste Kommune, die unter doppischen Gesichtspunkten eine Landesgartenschau durchführt.
In dem doppischen Buchführungsverfahren müssen die Abschreibungen bei der LaGa GmbH und die zusätzlichen Belastungen bei der Stadt beachtet werden, die durch die Differenz von Zuwendungen und Auszahlungen, also dem Eigenanteil der Stadt entstehen.
Durch den zusätzlichen Finanzbedarf für die Landesgartenschau wird die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Prenzlau eingeschränkt.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Kämmerei

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