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Mitteilungsvorlage 1/2012
Vandalismusschäden 2011

Downloads

Drucksache 1/2012 (20.7 KB)

Anlage 1 zur DS 1/2012 (8.2 KB)

Anlage 2 zur DS 1/2012 (5.9 KB)

Beschlussfolge

Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 16.02.2012.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

Anlagen:
1 - Übersicht der regulierten Schäden an und in städtischen Gebäuden
2 - Übersicht Graffiti-Schäden

Begründung

Inhalt der Mitteilung:

Der Stadtverordnetenversammlung wird die vom Sachgebiet Gebäudemanagement und Liegenschaften erarbeitete Auflistung über die vom Versicherer regulierten Vandalismusschäden (einschließlich Graffiti) für die Zeit vom 01.01.2011 - 31.12.2011 zur Kenntnis vorgelegt (Anlage 1). Im Jahr 2011 betrug die regulierte Schadenhöhe 8.801,50 Euro (39 Schadenfälle) und liegt damit unter dem Niveau des Vorjahres (2010: 46 Schadenfälle - 12.462,32 Euro).
Durch die Entfernung von Graffiti-Schmierereien an städtischen Objekten wurden im Jahr 2011 Kosten in Höhe von 4.353,06 Euro verursacht (Anlage 2). Im Vorjahr waren es 8.138,98 Euro. Die Beseitigung der in Anlage 2 aufgeführten Schäden erfolgte zunächst durch die Stadt in Vorleistung. Im Rahmen der bestehenden Gebäudeversicherung hat der Versicherer Schäden in Höhe von 3.703,02 Euro reguliert. Es wurden alle Schadenfälle zur Anzeige gebracht, jedoch sind nur Schreiben der Staatsanwaltschaft mit der Einstellung der Verfahren eingegangen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Gebäudemanagement und Liegenschaften

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