direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Beschlussvorlage 157/2010
Wahl Mitglied Ortsbeirat Schönwerder

Downloads

Drucksache 157-2010 (57.0 KB)

Anlage 1 zur DS 157-2010 (59.2 KB)

Anlage 2 zur DS 157-2010 (27.7 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2010 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung wählt gem. § 91(4) Satz 5 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) i.V.m. § 40 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) Frau Beatrix Poltrock als Mitglied in den Ortsbeirat Schönwerder für den Rest der allgemeinen Wahlperiode.

Anlagen:
Bewerbung Frau Poltrock
Wählbarkeitsbescheinigung

Begründung

Auf Grund der gescheiterten Direktwahl des Ortsbeirates Schönwerder im September 2008 und der Nachwahl im März 2009 ist gemäß § 91 (4) BbgKWahlG die Stadtverordnetenversammlung zur Wahrnehmung der Aufgaben des Ortsbeirates für den Rest der Wahlperiode verpflichtet. Sie kann jedoch gemäß § 91 (4) Satz 5 BbgKWahlG die Mitglieder des Ortsbeirates für den Rest der allgemeinen Wahlperiode direkt wählen.
Davon hat die Stadtverordnetenversammlung am 22. April 2010 Gebrauch gemacht (DS: 52/2010). Das so gewählte Ortsbeiratsmitglied Frau Ines Schwarz hat am 31.08.2010 ihren Austritt aus dem Ortsbeirat bekannt gegeben. Gemäß § 10 (3) der Hauptsatzung besteht ein Ortsbeirat aus 3 Mitgliedern. Die Stadtverordnetenversammlung hat deshalb am 16.09.2010 (DS: 122/2010) die Ausschreibung dieses freien Sitzes beschlossen.
Die Ausschreibung erfolgte vom 29.10.2010 bis 14.11.2010 und wurde im Ortsteil Schönwerder öffentlich bekannt gemacht und an alle Haushalte verteilt. Auf die Ausschreibung ist nur die Bewerbung von Frau Beatrix Poltrock eingegangen (Anlage 1).
Die Wählbarkeit von Frau Poltrock wurde geprüft und ist gegeben (Anlage 2).
Das Wahlverfahren richtet sich nach § 40 (4) i.V.m. § 46 (5) BbgKVerf. Da nur eine Bewerbung vorliegt, ist die Bewerberin gewählt, wenn sie mehr Ja- als Nein- Stimmen auf sich vereint.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hauptamt

zurück Seitenanfang Seite drucken