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Beschlussvorlage 154/2010
Eigenanteile für die Landesgartenschau

Downloads

Drucksache 154/2010 (59.4 KB)

Anlage 1 zur DS 154-2010 (4.7 KB)

Drucksache 36/2008 (20.2 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2010 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
a) Für die Durchführung der Landesgartenschau 2013 wird in den Haushaltsjahren 2010 bis 2013 ein städtischer Eigenanteil in Höhe von 7,3 Mio. € zur Verfügung gestellt. (Durchführungshaushalt: 4,1 Mio. €, Investitionshaushalt 3,2 Mio. €). Diese Finanzwerte sollen den Zielrahmen zur Realisierung der Landesgartenschau 2013 darstellen.
und
b) Der Beschluss zur DS 36/ 2008 wird aufgehoben.

Anlagen:
Anlage 1: Finanzierungsübersicht
Anlage 2: DS 36/ 2008

Begründung

Der städtische Eigenanteil für den Durchführungs- und Investitionshaushalt der Landesgartenschau wurde zunächst durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (DS 36/ 2008) auf 6,13 Mio. € begrenzt. Die in der DS 36/ 2008 dargestellte Finanzierung beruhte zum damaligen Zeitpunkt auf den Angaben in den eingereichten Bewerbungsunterlagen und den bis dato bekannten Fördermodalitäten.
Mit Voranschreiten der Planungen haben sich nunmehr einzelne Verschiebungen ergeben. Beispielsweise werden einige Maßnahmen nicht wie ursprünglich angenommen als förderfähig anerkannt, so dass diese aus Eigenmitteln finanziert werden müssen. Bei den Maßnahmen aus den beiden Förderanträgen „Park am See“ und „Südlicher Stadtpark“, die über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert werden, erfolgt nur eine Netto-Förderung, so dass die Stadt die Mehrwertsteuer zusammen mit den Fördermitteln an die GmbH weiterleiten wird. Zum jetzigen Zeitpunkt wird somit insgesamt von einem Eigenanteil der Stadt in Höhe von 7,3 Mio. € ausgegangen, bei Gesamtbruttokosten von 12,4 Mio. € (siehe Anlage). Diese Zahlen wurden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die GmbH-Gründung und die Bewilligung der Eigenanteile auch an die Kommunalaufsicht des Landkreises Uckermark übergeben. Eine abschließende Genehmigung der Gesellschaft liegt bisher noch nicht vor.
Da bei der Vielzahl von Maßnahmen weitere Umschichtungen innerhalb des Gesamtbudgets nicht gänzlich ausgeschlossen werden können, definiert die Größenordnung von 7,3 Mio. Eigenanteil den finanziellen Zielrahmen, innerhalb dessen sich die Stadtverwaltung und die LaGa GmbH bewegen müssen. Die Stadtverordneten werden regelmäßig über den aktuellen Finanzstatus informiert.
Aus den vorgenannten Gründen ist der Beschluss zur DS 36/ 2008 – Eigenanteile Landesgartenschau aufzuheben.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Förderungen

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