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Beschlussvorlage 152/2010
Vertrag zur fischereirechtlichen Bewirtschaftung des Unteruckersees

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Drucksache 152/2010 (84.3 KB)

Anlage zur DS 152-2010 (14.2 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2010 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die SVV beauftragt den Bürgermeister, den Vertrag zur fischereirechtlichen Bewirtschaftung des Unteruckersees (Anlage 1) zwischen der Stadt Prenzlau, dem Landesanglerverband Brandenburg e.V. sowie der Prenzlauer Fischereibetrieb Uckermark GmbH abzuschließen.

Anlagen:
Vertrag zur fischereirechtlichen Bewirtschaftung des Unteruckersees

Begründung

Bevor die Stadt Prenzlau mit Bescheid vom 19.07.1995 der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben Berlin wieder Eigentümer des ca. 1000 ha großen Unteruckersees geworden ist und somit Fischereienbesitzer, wurde für die Prenzlauer Fischereibetrieb GmbH, Geschäftsführer Herr Schütte, noch vor Rückübertragung ein langfristiger Fischereipachtvertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag läuft zum 31.12.2010 aus.
Die Einnahmen aus diesem Vertrag beliefen sich bisher auf 4.800,00 Euro/Jahr. (Zum Vergleich: Ein Pachtwertgutachten aus dem Jahr 2005 kommt zu einem ortsüblichen Pachtzins von 5.200,00 Euro/Jahr.)
Aus touristischer Sicht käme statt einer ausschließlichen Verpachtung des Sees an einen Fischer auch eine andere, neue Bewirtschaftungsform in Frage. Diese Möglichkeit hat die Stadtverwaltung mit dem Landesverband Brandenburg e.V. (LAVB) unter Einbeziehung des bisherigen Fischereiunternehmers (Herrn Schütte) intensiv beraten und kann nunmehr den beigefügten Vertrag zur Beschlussfassung vorlegen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Jahren ab 01.01.2011.
Die Stadt Prenzlau ist in diesem Vertrag erstmalig voll wirtschaftlich integriert, das heißt, die Verkäufe von Tages- und Wochenangelkarten sowie Jahreskarten an nicht organisierte Angler erfolgen zukünftig in der Stadtinformation Prenzlau sowie auf Kommissionsbasis bei Vereinen und touristischen Leistungsträgern sowie den Fischereiunternehmen vor Ort.
Sämtliche Einnahmen verbleiben bei der Stadt.
Der LAVB organisiert auf eigene Kosten die Reinigung, Kontrolle von entsprechenden zugewiesenen Uckersee-Uferabschnitten und berät bei Bewirtschaftungs- und Besatzmaßnahmen. Die Bewirtschaftung führt das ortsansässige Traditionsunternehmen Fischereibetrieb Uckermark GmbH durch.
Der Fischer selbst wird jedoch keine Fische aus dem Unteruckersee entnehmen (Ausnahmen § 8 und § 11 Abs. 2) und sämtliche Reusen entfernen. Für die Unterstützung der Bewirtschaftung des Sees (Hegepläne erfüllen, Besatzmaßnahmen durchführen) erhält der Fischer eine Aufwandsentschädigung.
Dieser gesamte Vertrag ist für das Land Brandenburg neu, wobei es hierfür in Europa bereits durchgeführte Modellregionen gibt. So werden Seen in Frankreich durch die Anliegergemeinden mit den ortsansässigen Fischern selbst verwaltet und bewirtschaftet. Seither sind diese Seen international bekannt für den hervorragenden Fischbestand. So stellt der „Lac de Saint-Cassien“ bei Bordeaux eine „Angeltouristikhochburg“ dar. Dies kann der Unteruckersee für die Fischarten Hecht, Barsch, Zander, Aal auch bieten.
Die Einnahmen/Ausgaben der Stadt Prenzlau würden sich folgendermaßen ergeben:

                                           Einnahmen                  Ausgaben
LAVB                                    5.000,00 €                  10.000,00 € Aufwandsentschädigung Fischer
Jahresangelkarten                   6.000,00 €                  mind. 6.000,00 € (Besatz ergibt sich aus den Einnahmen!)
Tages-u. Wochenangelkarten    ca 10.000,00 €

Gesamteinnahmen                   21.000,00 €                16.000,00 € 
Saldo:                                 + 5.000,00 €

Die Preise der Jahres-, Wochen- und Tageskarten werden jedes Jahr gesondert zwischen der Stadt Prenzlau und dem LAVB ausgehandelt. Ebenso die Menge des Besatzes (z.B. Zander, Aal), die sich aus den Einnahmen finanzieren muss.
Die Stadtverordneten erhalten jährlich eine Übersicht von der Verwaltung über die durchgeführten Maßnahmen. Der touristische Effekt bei o.g. möglichen Vertragsabschluss ist aus Sicht der Verwaltung erheblich. Durch guten Fischbesatz wird der See über die Fangerfolge einen überdurchschnittlichen Werbeeffekt für die Stadt Prenzlau und das Umland darstellen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Bürgermeister der Stadt Prenzlau

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