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Beschlussvorlage 139/2010
2. Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung von Sporthallen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau

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Drucksache 139/2010 (8.4 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2010 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 2. Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung von Sporthallen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau laut Anlage 1.

Anlagen:
Anlage 1: 2. Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung von Sporthallen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau
Anlage 2: Synopse - 2. Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung von Sporthallen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau
Die Anlagen sind nur in Papierform vorhanden.

Begründung

Mit der Übernahme der Oberschule mit Grundschulteil "C. F. Grabow" macht es sich erforderlich, die Entgeltordnung für die Benutzung von Sporthallen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau anzupassen. Gleichzeitig erfolgte eine redaktionelle Überarbeitung des Textes, um der aktuellen Schulstruktur zu entsprechen.
In diesem Zusammenhang wurden die Entgelte im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung für das Haushaltsjahr 2009 überprüft. Wesentliche Änderungen gab es dabei nicht, da die Betriebskosten jährlich schwanken.
Anders wird sich die Situation 2010 und 2011 darstellen, wo von erhöhten Betriebskosten aufgrund eines veränderten Preisgefüges der jeweiligen Anbieter auszugehen ist. Mit der Einführung der Doppik zum 01.01.2011 verändern sich die Erträge und Aufwendungen erheblich. So beispielsweise kommen die Abschreibungen hinzu und es werden nur noch die realen Erträge (keine internen Verrechnungen im Prenzlauer Profil) dargestellt.
Deshalb soll eine Überarbeitung der Entgelte erst 2012 nach Vorlage der Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnung 2011 erfolgen.
Die Entgelte für die Sporthalle der Oberschule mit Grundschulteil "C. F. Grabow" entsprechen denen der "Uckerseehalle".

verantwortliches Amt / Antragsteller

Amt für Bildung, Kultur und Soziales

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