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Beschlussvorlage 143/2010
Beschluss über die geprüfte Jahresrechnung 2009

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Drucksache 143/2010 (57.4 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2010 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der geprüften Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2009 zu. Sie beschließt damit zugleich die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 93 Abs. 3 Gemeindeordnung des Landes Brandenburg. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlos. Der Prüfbebericht wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung öffentlich ausgelegt.

Anlagen:
Jahresrechnungsprüfbericht 2009
Die Anlage ist nur in Papierform vorhanden.

Begründung

Gemäß § 93 (3) Gemeindeordnung des Landes Brandenburg beschließt die Gemeindevertretung über die geprüfte Jahresrechnung; zugleich entscheidet sie über die Entlastung des hauptamtlichen Bürgermeisters. (Gemäß Artikel 4 des Kommunalrechtsreformgesetzes gelten die entsprechenden Regeln der Gemeindeordnung bei kameralistischer Haushaltswirtschaft weiter.)
Die Prüfung der Jahresrechnung 2009 erfolgte durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Prenzlau gemäß den gemeinderechtlichen und den gemeindehaushaltsrechtlichen Grundlagen. Das Ergebnis ist in dem „Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2009 Stadt Prenzlau“ dargestellt. Eine Übersicht über das Prüfergebnis enthält der Punkt 1.2. des Prüfberichtes.
Der Prüfbericht wurde in der Verwaltung eingehend und konstruktiv beraten.
Stellungnahmen wurden in dem Bericht eingearbeitet.
Dem ehemaligen Bürgermeister, Herrn Hans Peter Moser, und dem ehemaligen 1. Beigeordneten, Herrn Dr. Helaman Krause, wurde der Bericht zugestellt.
Aus Prüfungssicht wird ein positiver Beschluss und eine uneingeschränkte Entlastung vorgeschlagen, da die Haushalts- und Kassenwirtschaft geordnet ist, sparsam und wirtschaftlich verfahren wurde und die Jahresrechnung ordnungsgemäß erstellt worden ist.
Der erhebliche Einnahmeausfall bei der Gewerbesteuer konnte abgefangen werden, so dass nur eine geringfügig höhere Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage erforderlich wurde. Der weitere Schuldenabbau erfolgte planmäßig.
Da es sich um einen Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes handelt, empfiehlt das Rechnungsprüfungsamt dem Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung, sich dem Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2009 anzuschließen und der Stadtverordnetenversammlung einen vorbehaltlosen Beschluss zu empfehlen.
Der § 93 (4) Gemeindeordnung des Landes Brandenburg verlangt nur die öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses. Die Zustimmung zur vierwöchigen öffentlichen Auslegung des Prüfberichtes wird empfohlen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Rechnugsprüfungsamt

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