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Beschlussvorlage 141/2010
Außerplanmäßige Ausgabe - Landwirtschaftlich-touristischer Weg zwischen Seelübbe und Seehausen im Bereich "Dunkle Hölzer"

Downloads

Drucksache 141/2010 (10.5 KB)

Anlage zur DS 141/2010 (66.3 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 28.10.2010 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe für den Ausbau des Weges Seelübbe-Seehausen im Bereich "Dunkle Hölzer" mit Betonpflaster.

Variante 1:
Die Kosten für den Ausbau in Höhe von 38.000 € werden komplett durch die Stadt Prenzlau finanziert.

Variante 2:
Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Gemeinde Oberuckersee über einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung der Maßnahme zu verhandeln. Im Falle einer Zusage des Amtes Gramzow, Gemeinde Oberuckersee wird der Bürgermeister die Höhe des finanziellen Beitrages der Stadtverordnetenversammlung vorlegen.

Anlagen:
Karte

Begründung

Der Verbindungsweg Seelübbe - Seehausen wurde 2002 als asphaltierter Weg ausgebaut. Für den Bereich "Dunkle Hölzer", der sich in der Gemarkung der Gemeinde Oberuckersee befindet, bestand die naturschutzrechtliche Auflage, auf 130 m Länge Kopfsteinpflaster einzubauen. Der Verbindungsweg diente zum damaligen Zeitpunkt vorrangig der landwirtschaftlichen Erschließung.
Mittlerweile nimmt die touristische Erschließung als Teil des Uckerseenrundweges bzw. alternativ des Radweges Berlin-Usedom in steigendem Maße zu. Insbesondere die Radfahrer sind eine stark gewachsene und wachsende Nutzergruppe. Dabei kann es speziell im Bereich des Kopfsteinpflasterabschnittes zu Konflikten der Nutzergruppen kommen. Der Abschnitt beginnt beidseitig mit dem Übergang von Asphalt zu Kopfsteinpflaster und beinhaltet eine Senke, in die die Radfahrer mit relativ hoher Geschwindigkeit über das Kopfsteinpflaster bzw. die Bankette hineinfahren. Andererseits können sie aufgrund der Kurvenlage von den Fahrzeugführern nicht gleich wahrgenommen werden. In der Vergangenheit kam es in diesem Bereich bereits zu Unfällen. Um diese Problematik zu entschärfen, wurden seitens der Stadt Gespräche mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) über einen Ersatz des Kopfsteinpflasters durch einen ebenen Belag, vorzugsweise Asphalt, geführt. Es konnte ein Einvernehmen über die durchgängige Befestigung des Abschnittes mit Betonpflaster UNNI 2 N (ohne Rasengitter) hergestellt werden. Der Bescheid der UNB ist schriftlich in Aussicht gestellt worden.
Das Amt Gramzow stimmt der Maßnahme prinzipiell zu, allerdings ohne eine Kostenbeteiligung.
Der Eintritt Prenzlaus in die Finanzierung ist ein Beitrag zur Stärkung der touristischen Infrastruktur, die der Stadt mittelbar durch steigende Touristenzahlen mit den damit verbundenen Einnahmen zugute kommt. Die Stadt wird als Mittelzentrum ihrer Ankerfunktion für das Umland gerecht.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hoch- und Tiefbauamt

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