Anlage zur DS 119-2010 (13.2 KB)
Abschließende Beschlussfassung im Hauptausschuss am 06.09.2010 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Der Hauptausschuss beschließt den Sitzungskalender der Stadtverordnetenversammlung für das Kalenderjahr 2011 gemäß Anlage.
Anlage:
Sitzungskalender 2011
Gemäß § 50 Abs. 1 und 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) hat der Hauptausschuss (HAU-A) die Arbeiten der Ausschüsse aufeinander abzustimmen. Nach § 20 Abs. 3, GeschO beschließt der HAU-A den Sitzungskalender für das folgende Kalenderjahr.
Für das Jahr 2010 sind insgesamt 6 Stadtverordnetenversammlungen vorgesehen, die jeweils von 6 Sitzungen der Fachausschüsse und des Hauptausschusses vorbereitet werden sollen.
Unbenommen von der Festsetzung des Sitzungskalenders 2010 bleibt das Recht der Stadtverordneten, zusätzliche Sitzungen des Hauptausschusses oder der SVV nach Maßgabe des § 34 BbgKVerf durchzuführen, bestehen.
Hauptamt