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Beschlussvorlage 111/2010
Bildung eines neuen Ortsteils Alexanderhof

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Drucksache 111/2010 (17.7 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 28.10.2010 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der bewohnte Gemeindeteil Alexanderhof erhält den Status eines Ortsteils mit Ortsbeirat und wird zukünftig Ortsteil "Alexanderhof" genannt.
Ihm werden die bewohnten Gemeindeteile Bündigershof, Wollenthin und Ewaldshof zugeordnet.
Der erste Ortsbeirat ist durch eine Bürgerversammlung für die restliche Dauer der 5. Kommunalwahlperiode der Stadtverordnetenversammlung Prenzlau zu wählen.

Die Hauptsatzung der Stadt Prenzlau ist entsprechend anzupassen.

Begründung

Seit geraumer Zeit, zuletzt bei einer Vor-Ort-Begehung am 17.06.2010, wird durch Einwohner des Gemeindeteils Alexanderhof verstärkt die Bitte an den Bürgermeister herangetragen, Alexanderhof in den Status eines Ortsteils mit Ortsbeirat zu heben.
Bis zum 31.12.2008 hat Herr Eisele, Einwohner von Alexanderhof, die Geschicke der Gemeindeteile Alexanderhof und Ewaldshof gelenkt, Dorffeste organisiert und das Ortsteilbudget verwaltet.
In den zurückliegenden 2 Jahren hat sich des Weiteren gezeigt, dass viele Einwohner von Bündigershof und Wollenthin an den Veranstaltungen in Alexanderhof teilnehmen. Für diese beiden Gemeindeteile gibt es seit mindestens 2 Jahren keine offiziellen Ansprechpartner mehr. Es ist deshalb beabsichtigt, die Gemeindeteile Wollenthin, Bündigershof und Ewaldshof offiziell dem Ortsteil Alexanderhof zuzuordnen.
Nach § 45 Abs. 1 S. 1 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) können im Gebiet einer amtsfreien Gemeinde Ortsteile gebildet werden, wenn ausreichend große, räumlich getrennte, bewohnte Gemeindeteile vorhanden sind.
Im Vergleich mit anderen Ortsteilen (OT Blindow: 163 Einwohner, OT Dauer: 183 Einwohner) hat Alexanderhof eine stabile, leicht ansteigende Bevölkerungszahl (per 31.07.2010: 202 Einwohner).
Darüber hinaus verfügt Alexanderhof über ein hinreichendes bauliches, kulturelles und soziologisches Eigengewicht, das eine Aufwertung zu einem Ortsteil der Stadt Prenzlau rechtfertigt. Durch die Zuordnung der Gemeindeteile Ewaldshof, Wollenthin und Bündigershof könnte Alexanderhof in diesem Bereich des Gemeindegebietes von Prenzlau auch eine wichtige infrastrukturelle Funktion wahrnehmen. Die gesamte Einwohneranzahl beträgt zum 31.07.2010 402 Einwohner.
Da gemäß § 45 Abs. 1 S. 2 BbgKVerf das Nähere zur Bildung von Ortsteilen durch die Hauptsatzung zu regeln ist, muss diese entsprechend angepasst werden.
Nach § 85 Absatz 2 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) wird der Ortsbeirat für den Rest der allgemeinen Wahlperiode, hier der 5. Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung Prenzlau, gewählt.
Nach § 45 Abs. 2 BbgKVerf kann in Ortsteilen mit bis zu 500 Einwohnern die Wahl des Ortsbeirates durch eine Bürgerversammlung erfolgen. Diese Regelung ermöglicht die Durchführung eines einfachen, unkomplizierten Wahlverfahrens. Sie muss ebenfalls in die Hauptsatzung aufgenommen werden.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hauptamt

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