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Beschlussvorlage 97/2010
Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau

Downloads

Drucksache 97/2010 (17.8 KB)

Anlage 1 zur DS 97/2010 (310.8 KB)

Anlage 2 zur DS 97/2010 (684.2 KB)

Anlage 3 zur DS 97/2010 (473.0 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 16.09.2010 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau wurde mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft und gebilligt.
2. Dem Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau (Anlage 2) wird zugestimmt. Die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) wird gebilligt.
3 .Die öffentliche Auslegung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau, vom August 2010, mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer eines Monats gemäß § 3 II BauGB öffentlich auszulegen.

Anlagen:
Anlage 1 - Abwägungsbericht zur frühzeitigen Behördenbeteiligung
Anlage 2 - Entwurf 4. Änderung FNP Prenzlau
Anlage 3 - Begründung FNP und Umweltbericht

Begründung

Gemäß § 3 II Baugesetzbuch (BauGB) sind die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Im Zusammenhang mit dem Aufstellungsverfahren zum VBP "PV- Anlage Erdstoffdeponie an der B 109 in Prenzlau" wird die Änderung der derzeitigen Ausweisung von Sondergebiet Sport- und Freizeitzentrum bzw. Fläche für die Landwirtschaft in sonstige Sondergebiete - Sondergebiet Erneuerbare Energien/ SO EE erforderlich.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand zu beiden Bauleitverfahren innerhalb der Informationsveranstaltung am 22.07.2010 in Prenzlau statt. Die Behördenbeteiligung für beide Verfahren wird parallel gemäß § 4 II BauGB durchgeführt.
Die Öffentlichkeit hat während des Auslegungszeitraumes die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen aus der Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung werden in die Abwägung der privaten und öffentlichen Belange mit einbezogen. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der späteren Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegungen nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadtplanung

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