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Beschlussvorlage 106/2010
Ortsverbindung B 198 - Alexanderhof - überplanmäßige Ausgabe; außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung (VE)

Downloads

Drucksache 106/2010 (19.0 KB)

Drucksache 59/2009 (17.7 KB)

Anlage zur DS 59/2009 (172.7 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 16.09.2010 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. eine überplanmäßige Ausgabe gemäß § 81(1) der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) für das Haushaltsjahr 2010 in Höhe von 200.000,00 € für die Baumaßnahme Ortsverbindung B198 - Alexanderhof. Die Deckung wird sichergestellt durch Zuwendungen des Landes für das Haushaltsjahr 2010 in Höhe von 200.000,00 €
und
2. eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung (VE) gemäß § 84 (5) der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) für das Haushaltsjahr 2011 in Höhe von 325.000,00 € für die Baumaßnahme Ortsverbindung B 198 - Alexanderhof. Die Deckung erfolgt durch Minderung der VE bei der Haushaltsstelle 61700.95038 (Wiga-Gebäude) in Höhe von 150.000,00 € und durch Zuwendungen des Landes im Jahre 2011 in Höhe von 175.000,00 €.

Anlagen:
DS 59/2009

Begründung

Entsprechend der DS 59/2009 der SVV vom 18.06.2009 standen für den Ausbau des Ortsverbindungsweges 266.000,00 € Eigenmittel zur Verfügung, die als Haushaltsausgaberest übernommen wurden. Fördermittel wurden erwartet. Da bisher kein Fördermittelbescheid erteilt worden war, konnte die Maßnahme nicht umgesetzt werden.
Am 01.07.2010 kam kurzfristig die Information vom Landesbetrieb Straßenwesen (LS), dass für 2010 nach Rückläufen aus anderen Maßnahmen 200.000,00 € Kassenmittel und für 2011 eine VE von 175.000,00 € zugeteilt werden könnten. Voraussetzung war die Umsetzung des 1. BA noch im Jahr 2010. Dies war aufgrund der bereits erfolgten Planung und Erstellung des Leistungsverzeichnisses möglich und dringend angeraten, da eine eventuelle Zuteilung der beantragten Fördermittel in voller Höhe auch 2011 nicht mit Sicherheit angenommen werden kann. Der Zuwendungsbescheid wurde mit Datum vom 05.07.2010 erteilt.
Die Umsetzung der Maßnahme muss mit Blick auf die fortgeschrittene Jahreszeit in 2 Bauabschnitten erfolgen. Die Finanzierung des 1. BA ist durch Eigenmittel und Fördermittel gesichert. Da die Fördermittel nicht in der gesamten Höhe bewilligt wurden, muss der Fehlbedarf für den 2. BA (Haushaltsjahr 2011) abgesichert werden.
Zwischen der Antragstellung und der Ausreichung des Zuwendungsbescheides erfolgten vorbereitende Arbeiten zur Untersuchung der Entwässerung. Im Bereich der Alleebäume zwischen Bauanfang und km 1 läuft das Niederschlagswasser flächig von den umgebenden Flächen über die Wohngrundstücke auf die Fahrbahn in Mulden bzw. Gräben der Versickerung zu. Ab "Fahrbahnsenke" und dem Bauende ist eine Vorortversickerung aufgrund der topographischen Verhältnisse nicht mehr möglich. Das Wasser wird über einseitiges Straßenquergefälle zuerst über ein Gerinne und anschließend über einen vorhandenen Graben zum Gewässer II. Ordnung abgeleitet. Die Verrohrung muss ausgebaut und durch neue Rohre mit größeren Nennweiten ersetzt werden. Das Oberflächenwasser muss über einen offenen Sandfang in die Vorflut geleitet werden. Auch diese Kosten sind im Rahmen der Baumaßnahme abzusichern.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hoch- und Tiefbauamt

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