Anlage 1 zur DS 92-2010 (15.4 KB)
Anlage 2 zur DS 92-2010 (28.8 KB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 16.09.2010 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage beigefügte Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Prenzlau.
Anlagen:
Anlage 1 - Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Prenzlau
Anlage 2 - Gegenüberstellung der Rechnungsprüfungsordnung alt-neu
Die schrittweise Ablösung der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg durch das Kommunalrechtsreformgesetz, speziell dem Artikel 1 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, erfordert auch eine Überarbeitung der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Prenzlau.
Mit der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ist gemäß § 63 die Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung zu führen. Das hat Auswirkungen auf die durchzuführenden Prüfungen und deren Prüfungsinhalte. Weiterhin sind in der Kommunalverfassung § 85 (3), § 96 (1) Punkt 5 und Abschnitt 4 "Prüfungswesen" verschiedene Änderungen enthalten, die zu beachten sind. Der Vorlageweg der Prüfungsberichte ist gemäß § 103 (2) BbgKVerf neu geregelt. Die Prüfung der wirtschaftlichen Betätigung der Stadt wurde konkretisiert.
Rechnugsprüfungsamt