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Beschlussvorlage 90/2010
Neubesetzung des Hauptausschusses

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Drucksache 90/2010 (17.3 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 24.06.2010 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Mitglieder des Hauptausschusses und ihre Vertreter sind:

 

Fraktionen              Mitglieder                Vertreter

 

DIE LINKE. Prenzlau  Jörg Dittberner         Mike Hildebrandt, 
                            Astrid Kaufmann       Bernd Rohde
SPD                       Jürgen Hoppe          Gustav-Adolf Haffer, 
                            Stefan Zierke          Dr. Karl-Hermann Seefeldt
Bürgerfraktion          Ludger Melters        Jürgen Theil,
                            Gisela Hahlweg        Detlef Brieske
Wir Prenzlauer         Sven Kirchner          Detlef Reichel,
                            Hans-Jörg Haferkorn  Hendrik Dittmann
DIE FREIEN             Matthias Genschow    Thomas Richter
FDP                       Jörg Brämer              Klaus Scheffel

 

 

Begründung

Im Dezember 2009 haben 3 Stadtverordnete die CDU-Fraktion verlassen und eine neue Fraktion "Freies Prenzlauer Bürgerbündnis - DIE FREIEN" gegründet. Die CDU-Fraktion wurde damit praktisch aufgelöst, da der verbleibende Stadtverordnete der CDU gemäß § 32 (1) Satz 2 BbgKVerf allein keine Fraktion begründen kann.
Infolge dessen hat sich das Kräfteverhältnis verändert und es würde sich nach Hare-Niemeyer gemäß § 41 (2) BbgKVerf eine neue Sitzverteilung für den Hauptausschuss ergeben.
Die Neuberechnung ergibt folgende Sitzverteilung:
SPD                         2         Wir Prenzlauer  2
DIE LINKE. Prenzlau    2          DIE FREIEN     1
Bürgerfraktion            2          FDP              1

Die Vergabe des 11. Sitzes im Hauptausschuss ist zwischen den Fraktionen SPD, DIE LINKE. Prenzlau und Bürgerfraktion mittels Losentscheid zu vergeben, sofern nicht vorab eine Einigung zur Besetzung durch die Fraktionen erfolgt.
Die Bürgerfraktion, als unmittelbar betroffene Fraktion, begehrt nunmehr die Neubildung des Hauptausschusses gemäß § 41 (6) BbgKVerf.
Die Mitglieder des Hauptausschusses werden durch die Stadtverordnetenversammlung durch offenen Wahlbeschluss gemäß § 49 (2) i.V.m. § 41 (4) BbgKVerf für die Dauer der (restlichen) Wahlperiode bestellt.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hauptamt

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