Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 24.06.2010 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Zum 1. Vertreter des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung wird gewählt:
Gemäß § 33 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wählt die Stadtverordnetenversammlung aus ihrer Mitte die Vertreter des Vorsitzenden. Die Zahl der Vertreter wurde von der Stadtverordnetenversammlung durch den Beschluss zur Drucksache Nr.: 178/2008 auf 2 bestimmt.
In der Stadtverordnetenversammlung am 22.04.2010 ist der 1. Stellvertreter des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, Herr Hans-Jörg Haferkorn, von diesem Amt zurückgetreten. Somit ist es notwendig geworden, eine Neuwahl durchzuführen.
Hauptamt