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Beschlussvorlage 71/2010
Förderung der Gebäudesanierung "Uckerpromenade 29"

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Drucksache 71/2010 (17.3 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 24.06.2010 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt grundsätzlich einer finanziellen Unterstützung des Eigentümers der "Uckerpromenade 29" für die Sanierung des Gebäudes aus Städtebaufördermitteln im Haushaltsjahr 2011 zu.

Begründung

Das Wohngebäude "Uckerpromenade 29" befindet sich im Sanierungsgebiet I der Stadt Prenzlau in exponierter Lage am Unteruckersee.
Das Wohnhaus stand viele Jahre leer und weist daher einen sehr hohen Sanierungsbedarf auf.
Ein vorrangiges Sanierungsziel besteht darin, die wenigen noch vorhandenen Gebäude, die vor 1945 errichtet wurden, zu erhalten.
In diesem Jahr fand für das Grundstück ein Eigentümerwechsel statt.
Der neue private Eigentümer will das Gebäude nach historischem Vorbild umfassend sanieren und den heutigen Wohnstandards anpassen. Im Anschluss wird er das Gebäude selbst bewohnen sowie eine weitere Wohnung vermieten.
Aufgrund der stadtbildprägenden Bedeutung des Gebäudes und der Lage im Landesgartenschaukerngelände ist die Stadt Prenzlau sehr an einer Sanierung, insbesondere dem Erhalt und der Wiederherstellung einer charakteristischen Stadtvilla an der Uckerpromenade interessiert.
Die Durchführung der Sanierungsarbeiten wird in enger Abstimmung mit der Stadt Prenzlau unter Beachtung der Vorgaben der Gestaltungssatzung erfolgen.
Die umfassende Gebäudesanierung ist für den Bauherrn eine sehr große finanzielle Herausforderung. Die Fertigstellung der gesamten Baumaßnahme soll noch vor Durchführung der Landesgartenschau 2013 erfolgen.
Die Stadtverwaltung schlägt vor, die umfassende Gebäudesanierung mit Städtebaufördermitteln zu unterstützen. Vorgesehen ist eine pauschale 40%-ige Förderung der förderfähigen Kosten an der Gebäudehülle.
Die Höhe des Zuschusses sollte bei maximal 100.000 € gekappt werden. Dies entspricht je 33.333,33 € Bundes-, Landes und städtische Eigenmittel.
Die geplante Fördermaßnahme ist Bestandteil des Umsetzungsplans, welcher durch das zuständige Landesamt für Bauen und Verkehr bestätigt wurde.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Förderungen

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