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Beschlussvorlage 69/2010
1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau, OT Dedelow

Downloads

Drucksache 69/2010 (17.2 KB)

Anlage 1 zur DS 69/2010 (76.7 KB)

Anlage 2 zur DS 69/2010 (228.1 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 24.06.2010 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Für das am südwestlichen Ortsrand von Dedelow, an der Basedower Straße gelegene Flurstück 557, der Flur 1, Gemarkung Dedelow, zuletzt genutzt als Flugzeuglandeplatz, soll der Flächennutzungsplan geändert werden. Die bisherige Darstellung als Sondergebiet Flugplatz soll durch ein Sondergebiet Erneuerbare Energien (SO EE) ersetzt werden. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in einer Informationsveranstaltung durchgeführt. Die Öffentlichkeit erhält die Möglichkeit sich während der Veranstaltung und im Anschluss daran innerhalb von 2 Wochen zu äußern.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

Anlagen:
Anlage 1: Lage des Änderungsbereiches
Anlage 2: Abgrenzung FNP-Änderungsgebiet

Begründung

Mit der Zustimmung der Gremien zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes " PV-Anlage - Flugplatz Dedelow" durch den Investor Emmel Airfeld Basedower Straße 18, 17201 Prenzlau, OT Dedelow, wird die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau erforderlich, da sich der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickeln muss.
Die derzeit ausgewiesene Art der baulichen Nutzung als "Sondergebiet Flugplatz" ermöglicht eine Realisierung des Vorhabens (Errichtung von großflächigen Photovoltaikanlagen) nicht.
Aus diesem Grund ist die Umwandlung der Fläche in "Sondergebiet Erneuerbare Energien/ SO EE" gegeben.
Gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO Bbg) sind für sonstige Sondergebiete die Zweckbestimmung und die Art der baulichen Nutzung darzustellen und festzusetzen. Zu sonstigen Sondergebieten zählen Gebiete für Anlagen, die der Nutzung erneuerbarer Energien, wie der Sonnenenergie, dienen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadtplanung

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